Das wegen Gefahr von Gewalttaten in Familien mögliche Betretungsverbot für Familienangehörige soll ausgeweitet werden. Dies kündigte Innenministerin Mikl-Leitner gegenüber der "Kronen Zeitung" an. Eine aus Vertretern von Ministerien und Institutionen zusammengesetzte "Task Force" hätte sich für eine Ausweitung auf Schulen, Kindergärten, Hort, Spitäler, Tagesmütter etc. ausgesprochen.
Außerdem sollten diese Institutionen auch über ein vorliegendes Betretungsverbot informiert werden, so die Innenministerin. Eine solche Ausweitung war unter anderem gefordert worden, nachdem am 25. Mai dieses Jahres ein Vater seinen siebenjährigen Sohn in einer Schule in St. Pölten erschossen hatte. Auch Frauenministerin Heinisch-Hosek hatte damals eine Ausweitung der Möglichkeiten für Betretungsverbote sowie eine Information betroffener Stellen befürwortet.
MIssachtung soll strafbar werden
Die "Task Force Kinderschutz" schlägt zur Verhinderung von Gewalttaten in der Familie neben der Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines allfällig verhängten polizeilichen Betretungsverbots auch Änderungen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Einstweiligen Verfügung vor. Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.
Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die "Task Force" plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen - Direktor, Tagesmutter, etc. - ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.
Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der "Task Force" strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren.
"In der 'Task Force' gibt es einen einhelligen Konsens", betonte Grundböck. Innenministerin Mikl-Leitner vertrete die Vorschläge. Um diese Vorschläge umzusetzen, müssten das Sicherheitspolizeigesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.
Kommentare
wenn diese frau mit ihrem gewürzprüfer vor mir steht ! fühle ich mich bedroht ,währe eher als verteidigungsministerin geeignet !ein abbild der admonder langrohrkanone ,oder ?