Die Wirtschaftskammer sieht nach dem OGH-Urteil zur Gültigkeit von Gutscheinen mehr Rechtsunsicherheit für Handelsunternehmen und Gastronomen sowie auch für Konsumenten. Der Geschäftsführer der WKÖ-Bundessparte Handel, Rene Tritscher, will nun den OGH-Entscheid analysieren und in den nächsten Wochen den Unternehmern eine Vorgangsweise empfehlen. "Die derzeitige Situation ist nicht befriedigend", sagte er. DailyDeal überprüft unterdessen, ob der Entscheid auch für das Rabattgutschein-Portal anzuwenden ist.
Das Höchstgericht stellte fest, dass die Befristung von Thermengutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Um eine Grundsatzentscheidung handelt es sich dabei aber nicht, denn wie lange ein Kupon mindestens einlösbar sein muss, hat der OGH nicht konkretisiert. Wenn kein Ablaufdatum vermerkt wurde, ist ein Gutschein 30 Jahre gültig. Laut Tritscher hat es vor einigen Jahren auch ein OGH-Urteil gegeben, das eine Befristung auf fünf Jahre für gültig erklärt.
In welchen Branchen gültig?
Fraglich sei, für welche Gutscheinsysteme das Urteil nun gelte. Die verklagte Online-Plattform verkauft nämlich Gutscheine für Thermenbesuche. Ob damit die Entscheidung auch für Handelsunternehmen gelte, sei offen. Außerdem müsse geklärt werden, welche Befristung nun gültig sei. "Die Unternehmen können sich Rechtsunsicherheit nicht leisten", betonte Tritscher.
Entscheid auch für Daily Deal & Co.?
Das Rabattgutschein-Portal DailyDeal will unterdessen prüfen, ob der Entscheid auf Rabattgutscheine der Kooperationspartner von DailyDeal anwendbar ist. "Es ist allgemein üblich und rechtlich anerkannt, dass Händler Rabatte nur für einen begrenzten Zeitraum einräumen dürfen", erklärte ein Unternehmenssprecher. Die über DailyDeal Österreich verkauften Gutscheine sind laut eigenen Angaben in der Regel sechs bis zwölf Monate gültig, manche aber nur eineinhalb Monate. Das Portal bietet Coupons für Waren und Dienstleistungen (etwa Restaurantbesuche) mit Rabatten von bis zu 70 Prozent an. Wird der Gutschein vor Fristende nicht eingelöst, kann dieser in andere Gutscheine umgetauscht werden. Das Internet-Portal verrechnet dafür aber eine Bearbeitungsgebühr von 15 Prozent des Kaufpreises, maximal 10 Euro.