Grausame Details im Prozess zum Fall Luca:
Angeklagter bekennt sich 'nicht schuldig'

Mutter in Tränen: "Ich wünsche das niemandem." Bei Schuldspruch droht Verdächtigem Einweisung

Grausame Details im Prozess zum Fall Luca:
Angeklagter bekennt sich 'nicht schuldig'

Laut Anklage kam es am 1. November 2007 zum Missbrauch. Einzig dieser "tragische Vorfall" sei Gegenstand der Verhandlung, so die Staatsanwältin - nicht also die Verletzungen, die der kleine Bub bereits in den Wochen und Monaten zuvor erlitten hatte. Im Ermittlungsverfahren habe der die Tat leugnende Beschuldigte insgesamt vier verschiedene Versionen erzählt. Für die Tat, die ein Schütteltrauma mit daraus resultierender Hirnschwellung hervorrief, gebe es aber eindeutige Beweise, meinte die Anklägerin.

Kaltes Wasser ins Gesicht
Weil Luca "müde wirkte", habe er ihn zu Mittag nochmals ins Gitterbett gelegt, sagte der 24-Jährige. Beim "Vorbeigehen" habe er dann gesehen, dass dem Buben "Blut aus dem Mundwinkel rann. Im nächsten Moment verdrehte er die Augen und begann zu krampfen, wurde steif ..." - worauf er das Kind, "ohne es zu schütteln", sofort zu seiner Lebensgefährtin getragen habe. Die Tirolerin schüttete ihrem bewusstlosen Kind kaltes Wasser ins Gesicht, es kam aber nicht zu sich.

"Ich wünsche das niemandem." Tränenerstickt erzählte die als Zeugin geladene Mutter von Luca, wie schlecht es ihr nach dem Tod ihres Sohnes gegangen war. Die Frage, ob sie ihrem damaligen Freund die Tat zutraue, wollte sie nicht beantworten. Der 24-Jährige sei nach dem Wickeln fünf bis 15 Minuten mit Luca in den Wohnräumen im Keller gewesen, ehe er ihr den reglosen Buben in die Arme legte.

Mögliche Einweisung
Das gerichtsmedizinische Gutachten machte neben den "durch Gewalteinwirkung" verursachten Hirnverletzungen Lucas die zahlreichen Einblutungen, Hämatome und Verletzungen im Analbereich deutlich. Aus psychiatrischer Sicht hat der Angeklagte, "wenn er der Täter war, eine schwere sexualpathologische Störung", womit die Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben wäre. Die Verhandlung wird fortgesetzt.´

(apa/red)