Grasser verliert gegen Ramprecht

Der Ex-Finanzminister darf seinen früheren Mitarbeiter nicht mehr verunglimpfen

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Klage abgewiesen - Grasser verliert gegen Ramprecht

"Jetzt ist mehrfach gerichtlich festgestellt worden, dass Grasser Ramprecht nicht verunglimpfen darf", betont Ramprechts Anwalt Michael Pilz gegenüber der APA. Gegen die Entscheidung ist nur mehr eine außerordentliche Revision zulässig.

Ramprecht hatte Grasser im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen rund um die Buwog-Privatisierung öffentlich belastet. Grasser konterte, indem er seinem früheren Mitarbeiter vorwarf, "psychisch labil" zu sein und dringend psychische Hilfe zu benötigen. Nachdem er gerichtlich zur Unterlassung dieser Aussage verpflichtet wurde, wiederholte er sie im parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 17. April 2012. Daraufhin wurde Grasser zur Zahlung einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.

Mit allen Tricks

Die Geldstrafe versuchte er erneut am Rechtsweg zu bekämpfen. Grasser brachte eine sogenannte "Impugnationsklage" gegen die Exekutionsbewilligung ein. Darin erklärte er, er sei im Zuge des parlamentarischen Untersuchungsausschusses rechtlich verpflichtet gewesen, die inkriminierte Aussage zu tätigen. Seine Aussage, die wahr sei, sei somit gerechtfertigt gewesen. Ramprecht entgegnete, Grasser sei dazu nicht gefragt worden, sondern habe unaufgefordert angegeben, dass sich aus Mails des Beklagten dessen psychische Labilität ergebe. Ein Rechtfertigungsgrund bestehe daher nicht, darüber hinaus sei die Aussage auch nicht wahr.

Kostenersatz fällig

Das Erstgericht und das Berufungsgericht folgten der Argumentation von Grasser nicht. Nun soll der Ex-Finanzminister an Ramprecht binnen 14 Tagen die Kosten der Berufungsverantwortung, konkret 1.651,56 Euro, ersetzen.

Ob Grasser nun versucht, über die außerordentliche Revision doch noch recht zu bekommen, ist offen. Ramprechts Anwalt Michael Pilz erwartet jedenfalls nicht, dass Grasser mit einer eventuellen ao. Revision erfolgreich wäre. Über die Zulassung dieser ao. Revision müsse außerdem genau das Gericht befinden, das nun gegen Grasser entschieden hat.

Anwalt sieht "Fehlurteil"
Grassers Anwalt Michael Rami will trotz der neuerlichen Niederlage im Rechtsstreit seines Mandanten mit Michael Ramprecht noch nicht aufgeben. Das Urteil der Berufungsinstanz sei ein "Fehlurteil", sagte Rami gegenüber der APA. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte Grassers Klage gegen Ramprecht im Zusammenhang mit einer Geldstrafe wegen eines Ehrenbeleidigungsverfahrens in zweiter Instanz abgelehnt.

Grasser sei lediglich seiner Zeugenpflicht bei der Befragung im Untersuchungsausschuss nachgekommen, er habe "wahrheitsgemäß und vollständig" aussagen wollen, argumentiert Rami. Grasser hatte im parlamentarischen U-Ausschuss die Vorwürfe gegen den als Belastungszeugen gegen ihn auftretenden Ramprecht wiederholt, obwohl er bereits zur Unterlassung des Vorwurfs, Ramprecht sei "psychisch labil", verpflichtet worden war.

Ob der Ex-Finanzminister ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreifen werde, müsse nun geprüft werden, so der Anwalt. Gegen das Urteil ist nur mehr eine außerordentliche Revision möglich.

Kommentare

Aha, er wollte also "wahrheitsgemäß" und "vollständig" aussagen. :-) Mein Vorschlag: Daran sollte er nicht gehindert werden. Beginnen wir doch gleich bei den geschwärzten Akten aus Liechtenstein, diversen Telefongesprächen, "wos woar jetzt sei Leistung?" sowie bei den Stiftungskonstruktionen und Schwiegermutters Bargeld. :-) Damit sollte sein Wunsch erfüllbar sein.

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