Glühbirne von

"Die Grubenlampe für zuhause"

Das Glühlampenverbot der EU lässt sich durch Etikettenschwindel einfach umgehen

Glühbirne - "Die Grubenlampe für zuhause" © Bild: Thinkstock

Mit jedem Verbot kommen findige Tricks auf, um diese zu umgehen. Auch beim Glühbirnenverbot haben geschäftstüchtige Verkäufer ein Schlupfloch gefunden. Statt den verbotenen Glühlampen werden jetzt einfach „Speziallampen“ verkauft, die nicht verboten sind. Beispielsweise stoßsichere Lampen wie Grubenlampen, die weiterhin verkauft werden dürfen. Durch diesen simplen Etikettenschwindel ist der weitere Verkauf der Glühlampen möglich.

Wie das „Ö1-Morgenjournal“ berichtete, hat sich das Glühlampenverbot bislang als völlig zahllos erwiesen. Nicht nur, dass große Versandhäuser über schier endlose Lager von „Restposten“ der Lampen zu verfügen scheinen, auch der Verkauf von „Speziallampen“ boomt.

Speziallampen sind beispielsweise Grubenlampen. Wenn diese mit dem Hinweis „nicht für den Haushalt geeignet“ versehen werden, können sie ganz legal auch weiterhin verkauft werden. Die Lampen unterscheiden sich aber kaum von klassischen Glühbirnen und lassen sich auch wie diese verwenden. Gegenüber dem Morgenjournal erklärte der Sprecher von EU-Energiekommissar Oettinger, dass die Möglichkeiten das Verbot zu umgehen, wohl zu einfach seien und man sich die Gesetzgebung nochmals ansehen werde.

Eigentlich wollte die EU-Kommission den Verkauf der alten Glühbirnen verbieten, weil diese zu wenig energieeffizient sein sollen. Bisher sind bereits alle Glühbirnen mit mehr als 60 Watt aus dem Verkehr gezogen, im September folgen dann alle anderen. So lange man aber einfach Grubenlampen erwerben kann, wird es die Glühbirne in leicht modifizierter Form weiterhin geben.

Kommentare

es lebt die Glühbirne gott sei Dank ! Mit diesem Unsiinn geht die EU sicher unter !
Ich werde Alles dazu tun !

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