Gesetzesanpassung für Tempo 160-Test-strecke: Führerschein trotzdem bei 180 weg!

Sonst würde Schein erst bei 210 km/h abgenommen Dafür musste betreffendes Gesetz geändert werden

Verkehrsstaatssekretär Eduard Mainoni (B) verteidigte die Gesetzesänderung: "Wir haben die alte Regelung um einen Beisatz erweitert. Ab sofort gilt nämlich 180 km/h als oberste Grenze. Ab dann ist der Führerschein weg", meinte er in einer Aussendung. Bisher war der Führerscheinentzug außerhalb des Ortsgebietes bei einer Überschreitung von 50 km/h des Tempolimits fällig. Bei Tempo 160 wäre dies also erst ab 210 km/h möglich gewesen, wodurch das Gesetz angepasst werden musste.(apa)