Ein 51-jähriger Sexualstraftäter aus Salzburg, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden ist (acht Monate davon unbedingt), wird keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun als letzte Instanz den elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), also die Fußfessel, bewilligt.
Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Vollzugsdirektion als unbegründet ab. Das Gericht stützte sich dabei auf einen Bericht des Vereins Neustart, wonach eine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel nicht zu befürchten wäre. "Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird", erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes.
Die erstinstanzliche Ablehnung der Fußfessel für den ehemaligen Hundeausbildner habe auf eine Expertise der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) basiert, die sich ausschließlich auf Aussagen aus dem lange zurückliegenden Strafverfahren gestützt habe. Der Verein Neustart habe hingegen erst heuer im Mai festgestellt, dass keine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel zu befürchten sei. Deshalb sei die der elektronisch überwachte Hausarrest gerechtfertigt.
Bevor der Salzburger Sexualstraftäter nun tatsächlich seine Strafe im EÜH antritt, werden die Bewährungshelfer vom Verein Neustart laut Justizministerium nun noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fußfessel nach wie vor gegeben sind. Ist das der Fall, wird der Täter seine Strafe mit einer GPS-Fußfessel antreten können.
Unverständnis beim Opfer
Betroffen über die Entscheidung reagierte das Opfer. "Ich verstehe das einfach nicht", sagte die inzwischen 22-Jährige zur APA. Sie kritisierte vor allem Neustart. Sie habe den Verein informiert, dass sie von ihrem Vergewaltiger noch heute verfolgt werde, worauf sie lediglich zur Antwort bekommen habe, dass es verständlich sei, dass der 51-Jährige für sie ein unsympathischer Mensch sei. "Die Begutachtung war fehlerhaft, weil man auf die Risikofaktoren nicht eingegangen ist", so die junge Frau. Verärgert zeigte sie sich auch über das "Signal, das damit auch an andere Opfer ausgeht". Die Frau hofft, dass Neustart nun seine Meinung noch revidiert.
Neustart-Sprecher Andreas Zembaty sagte zur APA: "Im vorliegenden Fall war uns auch der Kontakt zum Opfer wichtig." Es habe ein eineinhalbstündiges Gespräch mit der 22-Jährigen stattgefunden. Gleichzeitig wurde der jungen Frau Experten-Hilfe angeboten. "Wir haben ihr geraten, falls sie sich bedroht fühlt, die Exekutive zu verständigen (...) und wir stellen ihr eine Expertin zur Verfügung (...). Dieses Angebot hat sie grundsätzlich auch angenommen."
Neue Regelung erst ab 1. Jänner in Kraft
"Die Entscheidung des VwGH wird selbstverständlich umgesetzt werden", sagte Ministeriumssprecher Christian Wigand zur APA. Der konkrete Fall zeige allerdings, wie wichtig die von Justizministerin Beatrix Karl (V) vorangetriebene Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter sei. Nach den neuen Kriterien würde es für den 51-jährigen Salzburger keinen elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH) geben. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, sie wurde im Nationalrat aber noch nicht beschlossen.
Der VwGH entschied auch einen zweiten Fall eines Salzburger Sexualstraftäters, kam dabei aber zum Erkenntnis, dass eine Fußfessel nicht bewilligt werden soll. Über die Causa eines Wiener HTL-Lehrers wurde noch nicht entschieden.
Mädchen mehrfach vergewaltigt
Der ehemalige Hundeausbildner hatte 2005 und 2006 das damals 15-bzw. 16-jährige Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (acht Monate davon unbedingt). Anschließend suchte er um Strafaufschub an, kurz vor dessen Ablauf stellte er einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der erst nach über dreieinhalb Jahren im November des Vorjahres abgewiesen wurde. Zur selben Zeit wurde auch der unbedingte Teil der Haft auf sechs Monate reduziert.
Heuer im März beantragte der Salzburger, die Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Haushalt verbüßen zu können. Die Vollzugsbehörde in Salzburg lehnte dies ab, doch das Oberlandesgericht (OLG) Linz bewilligte die elektronische Fußfessel. Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin an, den Fall durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen zu lassen. Die Vollzugsdirektion erhob in der Folge Beschwerde gegen den Bescheid des OLG Linz.
Kommentare
@kickoff: Es war in letzter Zeit eher selten daß wir einer Meinung waren. Aber diesmal kann ich Ihrem Posting echt nix mehr hinzufügen. Einfach blamabel was da passiert.
Fußfessel mit Zugang zum GPS Signal für jeden Bürger, damit man den Sexualstraftätern ein paar in die Fresse schlagen kann!
63000 Euro zurück an den Einbrecher !! Fußfessel für Sexualdelikte.
Aber wehe eine Normalbürger zahlt 50 Euro zuwenig Steuern...Dann gehts ab in den Knast ! Respekt
das kann es nicht wirklich geben ???
Alleine die Strafe ohne Fußfessel ist für mich ein HOHN SONDERGLEICHEN! 8 mickrige Monate dafür dass ein Mensch körperlich schwerst und geistig warscheinlich IRREVERSIBEL geschädigt wurde. Das nenne ich eine Einladung für potenzielle Straftäter!
Aber natürlich, solange nur ein dummer Bürger und nicht der Staat selbst zu schaden kommt ist es doch egal!!!
So eine Justiz kann ICH nicht mehr respektieren!
Und was ist mit der präventiven Abschreckung die so eine Strafe im Gefängnis haben soll und die dezidiert im STGB steht? Haben die Herrschaften auf diese Abschreckende Wirkung vergessen? Wenn jeder Sexualtäter behauptet, er werde das nie mehr machen, darf dann jeder, der dies behauptet mit einer Fußfessel durch die Gegend gehen und nicht mehr ins Gefängnis geschickt werden? Diese Beatrix Karl ist flüssiger wie Wasser nämlich überflüssig. Man könnte Gesetze machen, nach denen solche Richter nicht mehr machen könnten was sie wollten. Aber dafür hat sie das Rückgrat nicht. Justiz Schei....., Politik schei....
Dumm - Dümmer - Österr. Justiz.....mehr ist dazu nicht zu sagen!
Es besteht immer mehr der Anschein, dass Teile der Justiz die schützende Hand über Sexualstraftäter und Wirtschaftskriminelle hält. In diesem konkreten Fall brauchen wir einen Untersuchungsausschuss. Auch Kritik am Gesetzgeber ist angebracht, warum er Fussfesseln für Straftäter ermöglicht hat.
ja, da dürftest Du recht haben. Ich sollte mir auch überlegen ob es so gescheit ist ehrlich zu sein. Bei der Aufklärungsrate und den geringen Strafen könnte sich das auszahlen. Blöderweise steh ich nicht auf Kinder und Frauen zum Sex zu zwingen gibt mir auch nichts. Bleibt nur noch die Wirtschaftskriminalität, aber dafür bin ich auch zu blöd oder zu ehrlich. Das wird mir ehrlich zu blöd.
und 6 Jahre läuft der Typ frei rum ? ohne Fußfessel oder sonst irgendwas ? Der staat Österreich wird immer mehr zum Witz !