Funktion der Wahlbehörden in Österreich: Mehr als 15.000 auf Ebene der Wahllokale

Bundeswahlbehörde im Innenministerium angesiedelt

Die im Innenministerium angesiedelte Bundeswahlbehörde steht an der Spitze, sie führt die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden.

Zusammensetzung
Zusammengesetzt sind die Wahlbehörden des Bundes, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden aus einem Vorsitzenden (Innenministerin, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann, Bürgermeister bzw. deren Vertreter) und mehreren Beisitzern (Bund 17, Land, Bezirk und Gemeinden neun, Sprengel drei). Diese Beisitzer entsenden die politischen Parteien, entsprechend ihrer Stärke bei der vorigen Nationalratswahl. Im Bund sind zwei der 17 Beisitzer Richter.

Jede Wahlbehörde hat ihre eigenen Aufgaben. Die Bundeswahlbehörde nimmt die Bundeswahlvorschläge entgegen und überprüft die Landeswahlvorschläge hinsichtlich (verbotener) Doppelkandidaturen. Am Wahlsonntag ermittelt sie zentral die Ergebnisse, verteilt Mandate, stellt das vorläufige Endergebnis und schließlich auch das endgültige Endergebnis fest.

Neun Landesbehörden
Die neun Landeswahlbehörden sind für die Stimmzettel zuständig: Sie nehmen die Landeswahlvorschläge entgegen, überprüfen sie, entscheiden über Reihenfolge und Bezeichnung und lassen dann die Stimmzettel drucken. Am Wahlsonntag zählen sie die Wahlkarten aus und leiten sie die Ergebnisse ihres Landes an die Bundeswahlbehörde weiter.

Bezirkswahlbehörden
Die 118 Bezirkswahlbehörden haben mit der Wahlrechtsreform 2007 eine neue Aufgabe erhalten: Sie sind jetzt für die Auszählung der Briefwahlstimmen zuständig. Gesetzlich vorgeschrieben ist jetzt auch eine Zwischen-Auszählung am zweiten Tag nach der Wahl (die Wahlbriefe müssen spätestens am achten Tag nach der Wahl bei den Bezirkswahlbehörden einlangen). Wie bisher ermitteln sie überdies die Bezirksergebnisse am Wahlsonntag und danach die Vorzugsstimmen.

Gemeindewahlbehörden
Die 2.358 Gemeindewahlbehörden informieren im Vorfeld der Wahl, legen die Wählerverzeichnisse auf und organisieren den Wahlsonntag: Sie bestimmen die Wahlzeiten, Wahllokale, Verbotszonen etc. Am Wahlsonntag ermitteln sie die Gemeindewahlergebnisse. In kleineren Gemeinden sind sie auch "örtliche Wahlbehörden", d.h. Wahllokale.

In größeren Gemeinden werden Wahlsprengel gebildet, in denen jeweils eine Sprengelwahlbehörde die Stimmabgaben betreut. Zwischen 300 und 700 Wahlberechtigte kommen auf eine "örtliche Wahlbehörde".

Die Sprengelwahlbehörden sind zwar kleiner (ein Vorsitzender und drei Beisitzer sowie nicht stimmberechtigte Vertrauenspersonen der Parteien), aber ihre Anzahl ist groß: Rund 13.000 Sprengel-Wahllokale gibt es. Dazu kommen noch die "fliegenden" Wahlbehörden, die Bettlägrigen oder Inhaftierten in Wohnungen, Spitäler oder Gefängnisse die Stimmabgabe ermöglichen. Ihre Zahl hängt davon ab, wie viele Wahlberechtigte diesen Service anfordern.

(apa/red)