Fünf Jahre sind nicht genug: Staatsanwalt
hat Berufung im Fall Angelika D. eingelegt

Sprecher: Strafe ist nicht tat- und schuldangemessen 15-Jährige erzählt: "Mit zehn hat das alles begonnen"

Fünf Jahre sind nicht genug: Staatsanwalt
hat Berufung im Fall Angelika D. eingelegt

Fünf Jahre Haft für das 15 Jahre alte Mädchen, das am 13. April 2010 in Wien-Margareten die eigene Mutter mit sieben Messerstichen zu Tode gebracht hat, sind der Staatsanwaltschaft Wien nicht genug. Die Anklagebehörde hat daher Strafberufung gegen das Urteil eines Schwurgerichts (Vorsitz: Beate Matschnig) angemeldet, das die Schülerin einstimmig wegen Mordes schuldig erkannt hatte.

Angelika: "Mit zehn hat das alles begonnen"
Der Bluttat waren jahrelange Streitereien zwischen der Mutter und ihrer Tochter vorausgegangen. "Mit zehn hat das alles begonnen", schilderte die mit einer weißen Bluse, weißen Jeans und weißen Sneakers bekleidete, äußerst kindlich wirkende Angeklagte dem Schwurgericht. Ihre Mutter habe sie immer wieder beschimpft, auch geschlagen. Sie habe zurückgeschlagen und sich ausgemalt, mit einem Messer auf die Mutter loszugehen, "seitdem sie mich immer gehaut hat".

Ihren Tötungsfantasien ließ die Hauptschülerin im Internet freien Lauf, wo sie einen Blog schrieb. Entsprechende Einträge über die Mutter waren dort erstmals im November 2008 zu lesen. "Ich wollte mich nur abreagieren. Ich habe gedacht, ich würde es nicht tun", nahm das Mädchen vor Gericht zu diversen eindeutigen Zeilen Stellung.

Am 13. April 2010 kam es einmal mehr zu einem Streit. Die 37-jährige Svetlana D. verlangte, ihre Tochter möge entweder den Fernseher oder ihren Laptop abschalten. Dass beide Geräte gleichzeitig in Betrieb waren, hatte schon oftmals für Reibereien und tätliche Auseinandersetzungen gesorgt. Im Zuge des neuerlichen Streits zog die damals 14-Jährige ein Küchenmesser und stach siebenmal auf die Frau ein.

(apa/red)

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Hr.Staatsanwalt! Haben sie keine Ahnung von Traumata Psychischen P

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