Süßzeug: Zu bunt könnte
problematisch sein

Die sogenannten Azofarben sind zwar nicht verboten, aber umstritten

Kinder lieben es bei Süßigkeiten bunt: Zuckerwatte und -stangen, Gummi-Naschzeug und selbst getrocknete Früchte leuchten in grellen Farben. Dahinter können Azofarben stecken, die zwar nicht verboten, aber umstritten und in der EU kennzeichnungspflichtig sind. Im "Konsument"-Test fehlten bei lose verkauften Süßwaren durchwegs die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise.

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Farbstoffe - Süßzeug: Zu bunt könnte
problematisch sein

Seit 2010 müssen Lebensmittel, welche die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E 110), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129) und Cochenillerot A (E 124) sowie das ebenfalls künstlich erzeugte Chinolingelb (E 104) enthalten, in der EU mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen."

Nicht nur Naschzeug wird gefärbt

Ausgangsstoffe der von den Konsumentenschützern inkriminierten Farben sind Amine, von denen einige zudem im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Gefärbt wird damit nicht nur Süßzeug, sondern auch Kuchen, Kekse, Schmelzkäse, Speiseeis, Sirupe, Konfitüren, Knabberartikel oder Ersatz-Kaviar. Seit Jahrzehnten wird über die Gefährlichkeit gestritten. Tartrazin (E 102) beispielsweise wurde 1989 in Österreich verboten, vier Jahre später aufgrund einer europaweit einheitlichen Regelung aber wieder zugelassen.

Warnhinweise fehlen oft

Die Tester kauften bei Marktständen und in Süßwarengeschäften ein. Bei mehr als einem Drittel der über 30 Proben ergab sich bei einer Voruntersuchung ein Verdacht auf Farben mit Kennzeichnungspflicht. Von zwölf weiter analysierten Produkten war dann nur eine Probe "sauber" - die Knallfarbe von Dunkin Donuts kam von Brillantblau, das nicht zu den Azofarben zählt. "In allen anderen Süßigkeiten sorgten tatsächlich Tartrazin & Co für knallig buntes Aussehen", berichteten die Konsumentenschützer. Und: "Bei allen offen eingekauften Süßigkeiten war nirgendwo der verpflichtende Hinweis zu sehen." Auch in zwei verpackt gekauften Produkten, einem Popcorn mit Erdbeeren und einem Frucht Mix, wurden die Kontrolleure fündig. Vorschriftsgemäß gekennzeichnet war nur das Popcorn.

Wie lässig hier eine ganze Branche gesetzliche Vorgaben ignoriere, sei kaum zu glauben, kritisierten die Tester. Der Rat an besorgte Eltern lautet: "Wollen Sie kein Risiko eingehen, kaufen Sie besser verpackte Süßigkeiten und studieren die Zutatenliste sorgfältig. Das bloße Fehlen eines Warnhinweises garantiert leider nicht, dass keine problematischen Farbstoffe enthalten sind."

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