Fall Oliver: Nach zwei Jahren
ist kein Happy End in Sicht

Mutter kämpft immer noch um Rückführung und fürchtet weitere Entfremdung des Buben

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Obsorgestreit - Fall Oliver: Nach zwei Jahren
ist kein Happy End in Sicht

Weilharters große Sorge ist, dass Oliver ihr über die Zeit gänzlich entfremdet wird. Es gab im vergangenen Jahr insgesamt nur drei Kontakte via Skype, darunter auch das bisher letzte Gespräch, dass sie mit Oliver anlässlich seines siebenten Geburtstags am 27. Dezember führen durfte. Wichtig ist es der Grazerin, angeblich in Dänemark kursierende Gerüchte zu zerstreuen, sie und die österreichischen Behörden hätten aufgegeben.

Marion Weilharter: "Man fühlt sich wirklich machtlos"

"Wie es mir am 3. April geht? Letztes Jahr war die Hölle: Man fühlt sich wirklich machtlos, wenn man sein eigenes Kind nicht schützen und ihm helfen kann. Es wird wohl erst wieder Nächte geben, wo ich ein paar Stunden durchschlafen kann, wenn Oliver zurück ist", schildert Marion Weilharter der APA - Austria Presseagentur.

Die Grazerin zog mit ihrer Wiener Anwältin Britta Schönhart zwei Jahre lang alle Register - inklusive Petition ans EU-Parlament, einer Eingabe bei den UN und bis zu einer Klage gegen den dänischen Staat. Seit Herbst 2013 wird Oliver auf der Fahndungsliste von Interpol unter "abgängige Minderjährige" gesucht. Bisher vergebens.

Am 3. April 2012 wurde Oliver vom Vater nach Dänemark gebracht

Der "Fall Oliver" war am 3. April 2012 eskaliert: Olivers dänischer Vater beging vor einem Kindergarten in Graz - laut späterer Verurteilung durch ein österreichisches Gericht - Kindesentziehung und schwere Nötigung, indem er den Kleinen mit einem Komplizen gegen den Willen der Mutter in ein Auto verfrachtete und, nach einem Wagenwechsel, nach Dänemark fuhr.

Der Vater berief sich darauf, dass er von einem dänischen Gericht die alleinige Obsorge zugesprochen bekommen habe - die österreichische Justiz sah und sieht sie hingegen bei der Mutter. Weil Dänemark dem Haager Kinderentführungs-Übereinkommen nur mit Einschränkungen beigetreten ist, wurde eine Rückführung wiederholt abgelehnt.

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