Vater hat Tochter nicht verbrüht

26-Jähriger wurde zu Unrecht beschuldigt, Zweijährige mit "Strafdusche" getötet zu haben

von Fall Leonie - Vater hat Tochter nicht verbrüht © Bild: istockphoto

Die zweijährige Leonie ist im Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden. Sie wurde zwei Wochen lang intensivmedizinisch behandelt- doch sie war nicht mehr zu retten. Nun wurden die Ergebnisse des gerichtsmedizinischen Ergänzungsgutachtens vor veröffentlicht. Dabei stellte sich heraus, dass Leonies Vater dem Kind nicht absichtlich Brühwunden zugefügt hat. Auch dass er die Kleine nicht sofort ins Krankenhaus brachte, war ausschlaggebend für das Ableben des Kleinkinds.

Kaputter Boiler

Der 26-jährige Mann wurde ursprünglich verdächtigt, das Kind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht - in Medienberichten war von "Strafdusche" die Rede - zu haben. Bei den Erhebungen stellte sich dann aber heraus, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad. In einem ersten Gutachten kam der Gerichtsmediziner zum Schluss, dass das Mädchen nur kurz mit heißem Wasser abgeduscht wurde. Leonies Verletzungen seien ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich gewesen.

Mädchen schien nicht lebensgefährlich verletzt

Dem Vater kann der Tod des Mädchens auch insofern nicht zum Vorwurf gemacht werden, als dieser das Kind nicht sogleich ins Spital brachte. Das Mädchen hat sich in den ersten Tagen im Krankenhaus in einem stabilen Zustand befunden und keine Anzeichen einer toxischen Lebergewebsschädigung gezeigt, die nach Ansicht des Mediziners den Tod bewirkte, heißt es im Ergänzungsgutachten.

Kein Arztverschulden

Die Kleine war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Im Zusammenhang damit betont der Gerichtsmediziner, dass aus seiner Warte kein ärztlicher Behandlungsfehler vorlag. Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten. Eine Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

»"Kombination von mehreren unglücklichen Faktoren"«

"Das Ganze ist eine tragische Geschichte, die auf eine Kombination von mehreren unglücklichen Faktoren zurückzuführen ist", meinte der Strafverteidiger von Leonies Vater. Er habe das Mädchen zunächst zuhause mit herkömmlichen Methoden gegen Brandverletzungen behandelt.

Die Staatsanwaltschaft muss jetzt auf Basis des zusammengetragenen Beweismaterials entscheiden, wie sie in dem Fall weiter vorgeht. Der 26-Jährige, der nie in U-Haft kam, darf die Wohnung, in der Leonies Mutter mit ihren zwei anderen Kindern lebt, bis auf Weietres nicht betreten.

Kommentare

Was ich allerdings nicht verstehe ist die Überschrift "Vater hat Tochter nicht verbrüht". Denn im Text steht, dass er sie sehr wohl verbrüht hat, nur eben auf Grund des defekten Boilers und ohne Absicht.

Andreas Schafzahl

Wie jezt der Boiler war zu heis. OK. Aber das Wasser kann man ja trotzdem kalt stellen oder? Bei mir geht das. Auserdem probiert man ja die Temperatur bevor man ein Kind duscht. Gestorben ist sie aber an der Leber, das waren denke ich die Medikamente im Krankenhaus.

Wergznase melden

Zum Kotzen sind solche Kreaturen wie Tavington, die aus purem Hass unschuldige Menschen einsperren lassen wollen. Wie viele Kreuze haben Sie denn heute schon angezunden, Tavington ?

Izmir-Ibel
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Wie dumm muss man sein um nicht zu merken, dass man zu heißes Wasser verwendet? Und was soll das mit dem defekten Boiler? Mein Boiler heizt auf 80 Grad, deswegen verbrüh ich mich aber auch nicht. Also muss der Vater absichtlich nur Heißwasser aufgedreht haben.

manicmonday melden

@wergznase: das heißt angezündet und nicht angezunden - schlechtes deutsch, sehr schlechtes deutsch...!!??

Wergznase melden

@manicmonday: Richtig, so wie es Deutsch heißt und nicht deutsch.

manicmonday melden

wollt damit nur vertuschen, dass ich auch der deutschen sprache nicht mächtig bin! :-)

Tavington melden

so ein blödsinn. das unschuldslamm hat nicht gemerkt, dass das kochende wasser ist?! das ist unser justiz. fussfessel für kinderschänder, freilassung für kindermörder. echt zum kotzen. in ungarn findest kein richter, der so einen monster freilassen würde. niemals.

higgs70
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Na dann gehns doch rüber wenn drüben alles so super ist.
Aso geht ja nicht, die ham ja einen Zaun damit Sie nicht reinkönnen. Naja, Pech, wird wohl doch eine platonische Liebe auf Distanz bleiben.

steefi melden

tja, der wird nach Ungarn freiwillig wieder rübergehen-da gibt es ja unsere Sozialleistungen nicht.
Ich finde diese ganze Geschichte um die arme Leonie echt sehr, sehr schlimm. Jeder, der selber Kinder hat, kann das ganze nicht verstehen.

Nudlsupp melden

So tragisch das Ganze auch ist, hier geht es aber um die strafrechtliche Aufarbeitung, und nicht ob jemand alles richtig gemacht hat, ob ihm Fehler unterlaufen ist, oder ob er einfach ungeeignet für diese Verantwortung war. Gerade hinsichtlich vieler Postings auf diesen Seiten hier, sieht man wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat ist.

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