Fall Bakary J.: "Polizisten nicht
durch Geständnisse überführt"

Ex-Strafverteidiger Tomanek: Sachbeweise sprachen gegen Angeklagte

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Wien - Fall Bakary J.: "Polizisten nicht
durch Geständnisse überführt"

"Ich erklärte meinen Mandanten, dass sie sich in erhebliche Widersprüche verwickelt hatten und ihre Verantwortung hinten und vorne nicht stimmt", wird Tomanek in der morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe des "Falter" zitiert. Er hätte zuvor in einem Zeitungs-Interview Freisprüche gefordert, worauf ihn der zuständige Strafrichter kontaktiert und ihm gesagt hätte, dass die Beweisergebnisse wohl keinen Freispruch zuließen. Im Gegenteil, im Fall einer Leugnung hätten seine Mandanten vermutlich unbedingte Haftstrafen zu erwarten gehabt.

Druck durch Vorgesetzte habe es nicht gegeben, sagte Tomanek der Stadtzeitung. Drei der vier verurteilten Polizisten streben eines Wiederaufnahme des Verfahrens an. Zwei von ihnen hatten am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien ihre damaligen Geständnisse damit begründet, dass ihnen Vorgesetzte in diesem Fall eine weitere Tätigkeit im Polizeidienst in Aussicht gestellt hätten. Voraussetzung dafür war eine milde Bestrafung, welche die Polizisten durch Geständnisse zu erreichen hofften.

Gutachter für Schadenersatz-Ansprüche bleibt

Im Fall Bakary J. sieht das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) keine Befangenheit des bestellten Gutachters Norbert Loimer. Das berichtete "profil online" am Dienstagabend unter Berufung auf die Anwaltskanzlei Rast, die den 2006 von Wega-Polizisten schwer misshandelten gebürtigen Gambier vertritt. Die Kanzlei hatte Loimer wegen Befangenheit und Voreingenommenheit abgelehnt.

"Das Gericht hat keine Befangenheit des Sachverständigen gesehen", bestätigte Beatrix Engelmann, Vizepräsidentin des Landesgerichtes, der APA den "profil"-Bericht. Dem Antrag auf Ablehnung sei daher nicht stattgegeben worden.

Von dem Gutachten des Sachverständigen soll abhängen, ob Bakary J. eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Loimer hatte im September das Gutachten vorgelegt und Bakary J. darin als "extrem praktizierenden Moslem" bezeichnet, "massiven Unbill" erkannt und keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gesehen - im Gegensatz zu sechs Vorbefunden, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Daraufhin wurde von der Kanzlei Rast ein Antrag wegen Befangenheit eingebracht.