Obergrenze: Was ist das?

In Österreich werden immer weniger Asylanträge gestellt - Die Politk will handeln

Im Juni wurden in Österreich 3.256 Asylanträge gestellt. Bereits das zweite Monat in Folge gehen die Antragszahlen zurück. Im Mai des Vorjahres lagen die Antragszahlen mit 6.240 Fällen fast doppelt so hoch. Die politische Debatte über die Obergrenze, die bei 37.500 zum Asylverfahren zugelassenen Menschen erreicht ist, tut das keinen Abbruch. Doch was ist die Obergrenze überhaupt? Was wird dafür gezählt und was nicht und wann wird sie überhaupt erreicht? Im Zahlendschungel um die Obergrenze herrscht zunehmend Verwirrung, eine Einordnung.

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Fakten - Obergrenze: Was ist das?

Was ist die Obergrenze?

Die Regierung hat sich im Jänner 2016 noch unter Bundeskanzler Faymann eine Beschränkung der Zulassungen zum Asylverfahren auf heuer 37.500, 2017 35.000, 2018 30.000 und 2019 25.000 beschlossen. Was bei Erreichen der Obergrenze passiert, ist völlig unklar. Laut Regierungsplan soll dann eine Notverordnung greifen, die es leichter macht, Menschen nicht mehr zum Asylverfahren zuzulassen. Wie das aber genau umgesetzt werden soll, ist nicht geklärt. Denn sowohl die Menschenrechtskonvention als auch die Genfer Flüchtlingskonvention werden durch eine Verordnung der Regierung nicht einfach obsolet.

Wieso herrscht so große Verwirrung um die Obergrenze?

Das Innenministerium veröffentlicht jeden Monat Zahlen zum Asylwesen in Österreich. Diese Zahlen werden in der Diskussion über die Obergrenze aber sehr unterschiedlich interpretiert. Für die Obergrenze gelten alle zum Asylverfahren zugelassenen Personen. Mit Ende Juni waren das heuer 14.037 Personen. Asylanträge wurden in Österreich hingegen heuer bereits 25.691 gestellt. Zwischen den zwei Zahlen existiert eine Diskrepanz von 11.654 Fällen.

Und welche Zahl gilt jetzt für die Obergrenze?

Kurze Antwort: Keine von beiden. Entscheidend dafür sind die sogenannten Dublin-Fälle. Damit ist gemeint, dass laut EU-Vereinbarung immer dasjenige Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals Europa betritt. Sofern dies nicht ermittelbar ist, dann das, indem ein Flüchtling zuerst registriert wird, oder bei dem ein Beweis erbracht wurde, dass er in diesem Land gewesen ist, bevor er beispielsweise in Österreich auftaucht. Für das Dublin-Verfahren gibt es eine Frist von sechs Monaten. Wenn innerhalb dieser Frist keine Rückstellung möglich ist, dann muss der Asylwerber zum Asylverfahren zugelassen werden. Aus dem Jahr 2015 sind bisher 8.098 Fälle, in denen ein Dublin-Verfahren eingeleitet wurde, aber nicht durchgeführt w werden konnte, zu Asylanträgen geworden. Diese 8.098 Fälle aus dem Vorjahr müssen zu den 14.037 zugelassenen Fällen des Jahres 2016 gezählt werden. Insgesamt ergibt das 22.135 für die Obergrenze zählende Fälle.

Stimmt die Behauptung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, dass die Obergrenze bereits erreicht wurde?

Das ist falsch. Bisher gibt es 22.135 Personen, die zum Asylverfahren in Österreich zugelassen wurden. Es fehlen also noch 15.365 Personen auf die sogenannte Obergrenze. Strache nennt die Obergrenze in einem Facebook-Posting „Asylantragshöchstgrenze“, richtig ist aber, dass keine Antrags- sondern eine Zulassungsobergrenze beschlossen wurde. Selbst wenn man aber die 25.691 Anträge des heurigen Jahres mit den 8.098 Zulassungen des Vorjahres addiert, kommt man nicht auf 37.500. diese Zahl könnte aber in absehbarer Zeit 37.500 erreichen. Sie hat zwar nichts mit der Obergrenze zu tun, nachdem die Zahl der Regierung aber auch nicht leicht nachzuvollziehen ist, wird sie in der politischen Debatte trotzdem aufgegriffen werden.

Wann wird die Obergrenze erreicht?

Das kann niemand seriös sagen. Sowohl im Mai als auch im Juni gab es einen Rückgang bei den Asylanträgen bezogen aufs Vormonat. Im Juni wurden 3256 Anträge gestellt, im Mai waren es noch 3.795 und im April 4.173. Es handelt sich dabei fast durchwegs um Inlandsanträge, da durch die Schließung der Balkanroute es nur mehr mittels Schlepper möglich ist, nach Österreich zu kommen. Wann die Obergrenze erreicht wird, hängt von drei Faktoren ab.

  1. Wie viele Anträge gestellt werden: Das hängt von internationalen Entwicklungen in Krisenregionen aber auch vom Verhalten der Nachbarstaaten ab. Aktuell reisen Menschen überwiegend über Ungarn ein. Italien schickt hingegen aktuell nur wenige Asylwerber weiter. Es ist aber nicht absehbar, ob das auf Dauer so bleibt. Denn eigentlich wurde Italien versprochen, dass es zu einer europaweiten Verteilung von Asylwerbern kommt, was aber nicht stattfindet. Selbiges gilt auch für das Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei. Auch hier ist unklar, ob und wie lange es hält.
  2. Wie Dublin-Fälle entschieden werden: Im ersten Halbjahr wurden 911 Dublin-Verfahren erfolgreich durchgeführt. Überwiegend erfolgte das mit Rumänien, Bulgarien und Polen. Mit Ungarn ist das aktuell kaum möglich. Die Regierung ist aktuell in Verhandlungen mit Ungarn. Aber selbst wenn diese mit einer Einigung enden, ist unklar ob zahlreiche Abschiebungen nach Ungarn aufgrund der Menschenrechtssituation vor Ort von Österreichischen Gerichten überhaupt zugelassen werden.
  3. Wann Dublin-Fälle eingerechnet werden: Auch statistische Kniffe haben eine Auswirkung auf die Obergrenze. Dublin-Fälle müssen innerhalb eines halben Jahres entschieden werden. Dafür gibt es aber unterschiedliche Fristen. Bei Treffern in der europaweiten Fingerabdruckkartei beginnt das Dublin-Verfahren zwei Wochen danach zu laufen. Wenn die Erfassung nicht über Fingerabdrücke erfolgt, sondern über andere Hinweise, beispielsweise ein gefundenes Busticket oder eine Rechnung, dann beginnt das Dublin-Verfahren ein Monat nach der Entdeckung zu laufen. Zweiteres ist laut Angaben des Innenministeriums inzwischen die häufigere Variante. Es werden also nicht alle Dublin-Fälle des heurigen ersten Halbjahres bis Jahresende zum Aslyverfahren zugelassen, selbst wenn keine oder wenig Dublin-Abschiebungen möglich sind. Umgekehrt sind aber wohl auch noch nicht alle Dublin-Verfahren des Vorjahres in der bisherigen Antragsstatistik erfasst.

Warum ist es überhaupt wichtig, wann die Obergrenze erreicht wird?

Das ist in erster Linie politisch wichtig. Für die Situation im Land wird es keinen großen Unterschied machen, ob in Österreich heuer 37.500 oder beispielsweise 38.200 Asylverfahren durchgeführt werden. Politisch ist das erreichen der Obergrenze aber ein wichtiges Thema und hier ist vor allem entscheidend, wann sie erreicht wird. Wenn bereits im Sommer die Obergrenze erreicht würde, stärkt das die härtere Linie der ÖVP. Wenn die Obergrenze hingegen Ende November erreicht ist und im heurigen Jahr kaum mehr zusätzliche Asylanträge zu erwarten sind, ist die politische Brisanz des Themas deutlich geringer. Aktuell schaut es weder nach Sommer noch nach Ende November aus. Allerdings lässt sich das nicht seriös prognostizieren. Gehen die Anträge, so wie in den vergangenen Monaten weiter zurück, dann ist auch denkbar, dass die Obergrenze gar nicht erreicht ist.

Wieso überhaupt eine Obergrenze?

Die Regierung hat sich auf eine Obergrenze bis 2019 geeinigt. Insgesamt soll die Zahl der Asylverfahren dann etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung entsprechen. Wieso 1,5 und nicht beispielsweise 2,2 oder 1,2345 ist wie bei jeder Festlegung von Zahlen letztlich willkürlich. Die Regierung wollte mit der Obergrenze in erster Linie auf die Stimmung in der Bevölkerung reagieren. In Deutschland lehnte Angela Merkel eine Obergrenze ab, die bayrische CSU forderte sie hingegen. Nachdem die Anzahl der Asylwerber aber stark gesunken ist, gehen dort erste Politiker von der Forderung nach einer Obergrenze bereits wieder an. In Österreich hat das Parlament beschlossen, dass die Regierung bei Erreichend er Obergrenze eine Notverordnung erlassen kann.

Was bedeutet diese Notverordnung?

Der EU-Vertrag erlaubt ein Abweichen von den Asylregeln „zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.“ Es könnte eine Notverordnung veranlasst werden, nach der laut Rechtsansicht der Regierung kaum mehr Asylwerber zum verfahren zugelassen werden. Die EU-Kommission sieht das freilich anders. Unklar ist auch, wie die Notwendigkeit öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, argumentiert werden soll. Zudem ist unklar, was genau in der Notverordnung beschlossen und wann sie greifen soll. Innenminister Wolfgang Sobotka sagte in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachtrichten“ , dass die Verordnung möglichst sofort umgesetzt werden soll. Die SPÖ verweist hingegen auf laufende Gespräche und darauf, dass eine Obergrenze auch politisch und rechtlich umsetzbar sein müsse.

Kommentare

"Wir bekommen ein Arbeitsmarktproblem, ein Kindergartenproblem, ein Schulproblem, ein Wohnungsproblem, ein Sozialkostenproblem über einen langen Zeitraum"! So beschreibt Finanzminister Schelling die Auswirkungen des Asylstromes in der "Stuttgarter Zeitung". Den Mut das so klar in Österreich auszusprechen hat unser so hochgelobter Finanzminister nicht. Uns belügt er nur!

parteilos melden

Afghane ertrunken, Afghane rammt Freundin Messer in Kopf, Afghane von Zug erfasst, 3 Afghanen Mitbewohner vergewaltigt, Studentin von Afghanen vergewaltigt, Afghane verurteilt von Mißbrauch, sind das die, die eigentlich kein Recht haben hier zu sein? Wie viele Österreicher müssen noch für die Untätigkeit der Politiker büßen? Sie reden von Zahlen, wann reden vom Schutz der Österreicher=?

Tavington melden

laut van der bellen haben wir unsere aufnahmekapazitäten noch lange nicht erreicht. die fpö wählen, die werden dem abschaum zeigen, was obergrenze ist!

RobOtter
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Genau Travington - und wenn der Abschaum - so wie Du es nennst - einmal weg ist, kommen die Sandler dran, und dann die Arbeitslosen, dann die Intellektuellen und dann die Andersdenkenden. Dann ist alles so wie Du es willst...

Ich weiß was hinter der Abnahme der Asylanträge und der "OBERGRENZE" für Flüchtlinge steckt. Es ist die Zählweise, die so lange geändert wird, bis das Jahr aus ist und man dann GENAU 37.500 Anträge hat! Diese Zählweise ist für Leichtgläubige und Dummerln von der Politik erfunden worden. In meiner Gegend wimmelt es nur so von "Dunklen" aber es ist kein Einziger dazugekommen. Wer es glaubt.......

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Hat man für die Neuankömmlinge die Sozialsysteme schon wieder mit neuem Steuergeld gefüllt damit die Sozialhilfegelder pünktlich ausbezahlt werden können?

Henry Knuddi
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bitte bilderberger spende, damit könnten wir das verdoppeln 2x 37.500 ... das du das ja wünschst - grunz

Henry Knuddi

bitte 1 hofer-backbox für das wohnmobil von IM um braun zu werden - grunz

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