Handels-KV: Ringen um mehr Gehalt beginnt

Gewerkschaft will höhere Löhne und hält an 6. Urlaubswoche fest

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Auf der Agenda der Gewerkschaft GPA-djp stehen das Erreichen einer realen Gehaltserhöhung und eine 6. Urlaubswoche. Die Bundessparte Handel möchte "auch bei den heurigen Handelskollektivvertragsverhandlungen über Gehälter und Löhne auf sachliche und konstruktive Gespräche" setzen.

Die Gewerkschaft will für das kommende Jahr wieder eine reale Gehaltssteigerung für die Beschäftigten herausschlagen. Langfristiges Ziel ist die Anhebung des kollektivvertraglichen Mindestlohns auf 1.700 Euro brutto im Monat: "Wir wollen das in möglichst großen Schritten tun", sagte Gewerkschafts-Chefverhandler, Franz Georg Brantner. Derzeit steht der KV-Mindestlohn bei 1.523 Euro.

Im Vorjahr einigte man sich auf ein Gehaltsplus von durchschnittlich 1,5 Prozent, als Basis wurde eine Inflationsrate von 1,1 Prozent herangezogen. Auch heuer soll der Abschluss deutlich über der Teuerung liegen. Es gebe noch Aufholbedarf gegenüber anderen Branchen, zudem müsse man die Kaufkraft sichern, so die Gewerkschaft. "Die Leute sparen nicht", erläuterte Anita Palkovich von der GPA-djp, das Mehr im Börserl werde wieder konsumiert.

"Im Zentrum der Bemühungen steht, eine Einigung zu finden, mit der beide Seiten leben können und die für die Betriebe praktikabel und gangbar ist, also moderate Erhöhungen", heißt es von Iris Thalbauer von der WKO.

Die Gewerkschaft pocht auch heuer auf eine sechste Urlaubswoche im Handel. Zurzeit gibt es sie nur, wenn Angestellte durchgehend 25 Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, aus Vordienstzeiten bei anderen Unternehmen werden maximal 5 Jahre angerechnet. "Die Realität ist heute anders, man wechselt öfter den Job", so Brantner. In manchen großen Handelsketten werden zumindest Zeiten bei einem Stellenwechsel innerhalb des Unternehmens angerechnet.

Ein weiterer Punkt sind die Berufsschulinternatskosten der Lehrlinge. Diese sollen vom Arbeitnehmer zur Gänze übernommen werden. Große Ketten täten das bereits, es hätte aber auch für kleinere Unternehmen Vorteile, wenn sie das anböten. So könne man zeigen, "dass man ein attraktiver Arbeitgeber ist".

Zur Sprache kommen soll auch der Rechtsanspruch auf den Papamonat: "Mit der Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes haben Väter ab März 2017 im Rahmen der Familienzeit zwar Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie den Papamonat nehmen, es fehlen aber der Rechtsanspruch, der Kündigungsschutz und die Anrechnung auf alle dienstabhängigen Ansprüche", so die Gewerkschafter. Dies soll im Kollektivvertrag verankert werden.

Die seit Jahren diskutierte Reformierung und Entrümpelung des Kollektivvertrags mit einem neuen Gehaltsschema geriet im Frühsommer ins Stocken, die Gespräche erreichten einen Tiefpunkt. Nun raufe man sich wieder zusammen. Der heurige KV-Abschluss sei dann die Basis für das Durchspielen eines neues Modells für das Gehaltsschema im Handel. Damit soll nach den Verhandlungen gestartet werden. Wann die KV-Reform kommt, steht laut Gewerkschaft noch nicht fest. Im Vorjahr hieß es, dass es Anfang 2017 so weit sein soll.

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