IBAN ab heute für alle verpflichtend

EU-Überweisung: BIC bei Auslandszahlungen nicht mehr notwendig

Ab heute, Montag, müssen alle Verbraucher der EU bei Überweisungen die neue lange Kontonummer (IBAN) benutzen - dafür ist nun auch bei Auslandszahlungen die zusätzliche Angabe der internationalen Bankleitzahl (BIC) nicht mehr nötig. Österreich hat bereits 2014 die internationale Kontonummer IBAN eingeführt.

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Fakten - IBAN ab heute für alle verpflichtend

"Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung eines noch effizienteren pan-europäischen Zahlungsverkehrs gemacht, von dem sowohl Konsumenten als auch Unternehmen profitieren können", so OeNB-Direktoriumsmitglied Kurt Pribil.

Elektronische Euro-Überweisungen innerhalb des EWR dauern nur noch einen Tag, zum Preis einer Inlandstransaktion.

Österreich hat schon 2014 auf die neuen Kontonummern umgestellt, andere Länder wie Deutschland hatten Übergangsfristen. Das neue Regelwerk gilt für den gesamten SEPA-Raum (Single Euro Payments Area), der 34 europäische Länder umfasst. Eine IBAN (International Bank Account Number) hat bis zu 34 Ziffern oder Buchstaben. In Österreich sind es 20, beginnend mit der Länderkennzeichnung "AT". Die alten Bankleitzahlen und Kontonummern sind in der IBAN enthalten.

Wofür steht IBAN?

IBAN steht für International Bank Account Number und dient der international einheitlichen Darstellung einer Bankverbindung. Er setzt sich aus Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bank-Identifikation und Kontonummer zusammen. Bei uns in Österreich besteht der IBAN immer aus exakt 20 Ziffern, in anderen Ländern ist es teilweise auch mehr.

Am Beginn jedes IBAN steht die Länderkennung, in Österreich also „AT“, danach folgt eine zweistellige Prüfnummer die sicherstellt, dass ein Konto auch wirklich existiert, gefolgt von der fünfstelligen Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Der IBAN steht auf Bankomatkarten, auf jedem Kontoauszug und kann auch beim kontoführenden Kreditinstitut erfragt werden.

Wofür steht BIC?

BIC ist der sogenannte Bank Identifier Code und dient dazu ein Bankinstitut weltweit eindeutig identifizieren zu können. Für BIC gibt es außerdem den Ausdruck „SWIFT“ der aber exakt das selbe bezeichnet. Den BIC braucht man im Inlandsbankverkehr eigentlich gar nicht, nur noch bei Auslandsüberweisungen. Der BIC ist 8-stellig für Bank-Hauptanstalten und 11-stellig für Zweigstellen.

Die ersten vier Stellen bezeichnen die Bank, die nächsten zwei Stellen das Land und die letzten zwei den Ort. Handelt es sich um eine Zweigstelle so wird die Ortsbezeichnung durch eine fünfstellige Filialbezeichnung ersetzt.

Beispiel

Wer bei der Erste Bank in Wien ist hat folgenden BIC. „GIBA“ als Bankbezeichnung der Erste Bank, „AT“ für Österreich und „WW“ für Wien. Zusammen also GIBAATWW.

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