EU-Richtlinie wird umgesetzt: Ab heute sind alle Gemeindebauten für Ausländer offen

Nur für jene, die seit mindestens 5 Jahren hier leben Wien beruhigt: Es ist mit keinem Ansturm zu rechnen<br>PLUS UMFRAGE: Finden Sie die Öffnung in Ordnung?

EU-Richtlinie wird umgesetzt: Ab heute sind alle Gemeindebauten für Ausländer offen

In Wien, das von der Öffnung am meisten betroffen ist, glaubt man dennoch nicht, dass jetzt der große Ansturm auf Gemeindewohnungen einsetzt. Schließlich gelte die neue Regelung nur für Menschen, die schon länger hier leben. Dass diese sofort umziehen wollten, sei eher unwahrscheinlich.

In Wien Vergabe an Nicht-EU-Ausländer seit Jahresbeginn
In Wien können Nicht-EU-Ausländer seit Jahresbeginn gemäß EU-Richtlinie eine Gemeindewohnung beantragen. Voraussetzung ist neben dem entsprechenden Daueraufenthaltstitel auch der Nachweis der Bedürftigkeit sowie des zweijährigen Hauptwohnsitzes in Wien. Ein Ansturm auf die Wohnungen gebe es bisher nicht, hieß es am Montag im Büro von Wohnbaustadtrat Werner Faymann (S).

"Wir hatten bis jetzt keine 100 Anrufe auf unserer Hotline", so ein Sprecher des Stadtrates. Bisher sei auch noch kein einziger Vormerkschein ausgestellt worden. Insgesamt rechnet die Stadt mit der Vergabe von nicht viel mehr als 1.000 Wohnungen an Ausländer pro Jahr - eine Zahl, die schon jetzt über die Notfallwohnungen, die bisher einzige für sie offene Zugangsmöglichkeit, erreicht wird. Die Gesamtzahl der jährlich von "Wiener Wohnen" vergebenen Unterkünfte liegt bei 9.000.

In ganz Wien gibt es rund 220.000 Gemeindewohnungen, wobei sich bisher nur Österreicher, EU- bzw.- EWR-Bürger, Schweizer und anerkannte Flüchtlinge um einen Vormerkschein bemühen durften. Wer einen solchen in der Hand hat, wartet im Schnitt noch eineinhalb Jahre lang auf seine Wohnung, hat dann aber im Schnitt um 40 Prozent niedrigere Mietkosten als am freien Wohnungsmarkt.

Nicht-österreichische Interessenten - auch für den geförderten Wohnbau - können sich unter der Telefonnummer 01/24503-100 informieren, weil die Rechtslage recht kompliziert ist. Bewerben kann sich, wer über den neuen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EG" verfügt (fünf Jahre legal in Österreich, regelmäßiges Einkommen, Erfüllung der Integrationsvereinbarung) bzw. über den davor gültigen unbefristeten Niederlassungsnachweis. Alle anderen müssen sich zuerst an die städtische Fremdenrechtsabteilung (MA 20) wenden.

In Graz einzelne Anfragen, noch keine Anträge
In der steirischen Landeshauptstadt Graz gibt es vorerst nur einzelne Anfragen und noch keine Anträge, die von Ausländern gestellt wurden, erklärte die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr (K) am Montag auf Anfrage. Die Grünen kritisierten, dass die Gemeinden in der Steiermark säumig seien - in einem Landtagsantrag wird die Landesregierung an ihre Aufsichtspflicht und die Umsetzung der neuen Rechtsnormen erinnert.

Wie Stadträtin Kahr sagte, werde man erst in frühestens einem halben Jahr wissen, wie stark die Nachfrage seitens der Ausländer ist. Im Februar werde der Gemeinderat die entsprechende Erweiterung der Vergaberichtlinien beschließen. "Vorher war das nicht möglich, weil wir nicht gewusst haben, welche Landesabteilung für die Ausstellung der Daueraufenthaltsberechtigung zuständig ist", so die Wohnungsstadträtin. Diese Voraussetzung sei erst mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz per 1.1.2006 national geschaffen worden.

In Graz gibt es 4.200 Gemeindewohnungen, für weitere 6.300 Wohnungen des so genannten Übertragungswohnbaus hat die Stadt das Einweisungsrecht. 2005 wurden laut Stadträtin Kahr 850 Wohnungen neu vergeben. Die Nettomiete für Gemeindewohnungen liegt je nach Kategorie zwischen einem und 3,5 Euro pro Quadratmeter.

Vergabe an Ausländer in OÖ bereits seit längerem
Gemeindewohnungen der oberösterreichischen Statutarstädte Linz, Wels und Steyr werden bereits seit mehreren Jahren auch an Nicht-EU-Ausländer vergeben. In Linz und Wels reicht eine Aufenthaltsdauer in Österreich von fünf Jahren, in Steyr muss ein Wohnungswerber bereits zehn Jahre hier leben, um Aussichten auf Erfolg zu haben. EU-Bürger werden Österreichern gleichgestellt. Das ergab ein Rundruf der APA bei den städtischen Wohnungsgenossenschaften.

Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG) der Stadt Linz verfügt über rund 17.000 Wohnungen, der Ausländeranteil unter den Mietern dürfte bei etwa zwölf Prozent liegen. Bei der GWG können sich Nicht-EU-Bürger, die seit fünf Jahren in Linz leben, um eine Wohnung bewerben. Diese Richtlinie gelte bereits seit einigen Jahren.

Auch bei der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (GWG) der Stadt Steyr bekommen Ausländer bereits seit über zehn Jahren eine Gemeindewohnung. Einzige Voraussetzung ist, dass sie bereits seit fünf Jahren in Österreich leben. In etwas mehr als zehn Prozent der zirka 7.000 Steyrer Gemeindewohnungen leben Zuwanderer, die nicht aus der EU stammen.

Die Stadt Wels verfügt kaum mehr über eigene Wohnungen, sondern hat beinahe den ganzen Bestand per 1. Jänner 2006 verkauft. Für zirka 6.000 Wohnungen mehrerer Genossenschaften hat die Stadt aber das Einweisungsrecht. Als Vergaberichtlinie gilt: Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten müssen zehn Jahre durchgehend in Wels gewohnt haben.

Die Vertreter der Wohnungsgesellschaften betonten allerdings, dass kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung bestehe und man sich die alleinige Entscheidung über die Vergabe vorbehalte.
(red)