EU begrüßt Ende des Ausnahmezustands in der Türkei

Sprecherin warnt: Neue Gesetzesvorschläge könnten positive Effekte dämpfen

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"Wir beteuern noch einmal unsere Erwartungen, dass die Türkei die Kernempfehlungen des Europäischen Rates, der Venedig Kommission und anderer relevanter Institutionen umsetzt und die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Judikative respektiert", so die Sprecherin. Die Türkei sei auch aufgefordert, alle Schritte aufzuheben, die sich negativ auf die Rechtstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die fundamentalen Rechte im Kern eines demokratischen Staates auswirken. Dies beinhalte sowohl die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Verfahrensrechte.

Auch erwarte die Kommission von der Türkei, dass diese den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nach Aufhebung des Ausnahmezustands nun wieder uneingeschränkt nachkomme. Denn "konkrete und anhaltende Verbesserungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und bei fundamentalen Rechten" seien essenziell für die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei.

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