Streit um Verbot der Prügelstrafe

Europarat: Diskussion durch Beschwerde von Kinderschutzorganisation neu entfacht

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Erziehung - Streit um Verbot der Prügelstrafe

Der paneuropäischen Länderorganisation mit Sitz in Straßburg liegt eine Beschwerde der britischen Kinderschutzorganisation Approach gegen Frankreich vor, das - im Gegensatz etwa zu Österreich und Deutschland - Prügelstrafen für Kinder bisher nicht völlig verboten hat.

Sozialkomitee entscheidet

Das Komitee für soziale Rechte erklärte die Beschwerde im vergangenen Juni für zulässig. Das Gremium soll nun am Mittwoch entscheiden, ob das Fehlen eines Verbots der Prügelstrafe gegen die Europäische Sozialcharta verstößt. Im Gegensatz zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind Entscheidungen des Komitees für die betroffenen Länder nicht bindend - aber sie können den politischen Druck auf Regierungen verstärken.

In Frankreich hatte die Frage zuletzt im vergangenen Mai für kontroverse Debatten gesorgt. Ein Vorstoß der Grünen, jegliche körperliche Züchtungen für Kinder - auch innerhalb der Familie - zu verbieten, fand in der Nationalversammlung keine Mehrheit. Nicht zuletzt konservative katholische Familienverbände pochen auf das Recht der Eltern, bei der Erziehung auch die "fessee" einzusetzen, also ihren Kindern den Hintern versohlen zu dürfen.

Frankreich: "Leichte" Züchtigungen erlaubt

Derzeit erlaubt das französische Gesetz "leichte" Züchtigungen zu "erzieherischen Zwecken" - in der Familie, nicht aber in der Schule. Das Gesetz ist so vage, dass Familienrichter relativ breiten Spielraum haben. Im Herbst 2013 rief eine Geldstrafe von 500 Euro für einen Vater, der seinen damals neun Jahre alten Sohn versohlt hatte, heftige Reaktionen hervor. Im Internet kritisierten viele Franzosen diese Strafe als unverhältnismäßig hart.

Artikel 17 der 1996 revidierten Europäischen Sozialcharta verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, "jede Form" von Gewalt gegen Kinder mit "klaren, verbindlichen und präzisen" Regelungen zu unterbinden. Das Abkommen wurde bisher von 33 Staaten, darunter Frankreich, ratifiziert. Deutschland hat den Text zwar 2007 unterzeichnet, die Ratifizierung aber noch nicht abgeschlossen.

Verbot in 27 Europaratsländern - auch in Österreich

Von den insgesamt 47 Europaratsländern haben 27 bisher jede Form körperlicher Strafen für Kinder - sei es in der Schule oder zu Hause - verboten. Vorreiter war Schweden, das Eltern bereits 1979 untersagte, ihre Kinder zu züchtigen. Diesem Beispiel folgten im Laufe der Jahre Staaten in allen Teilen Europas, zuletzt Mazedonien (2013) und im vergangenen Jahr Malta, der Zwergstaat San Marino und Estland. Österreich erließ 1989 ein vollständiges Verbot von Prügelstrafen für Kinder, Deutschland im Jahr 2000.

In einigen Ländern wird nach Angaben des Europarats derzeit über ein solches Verbot diskutiert - etwa in den Kaukasus-Republiken Aserbaidschan und Armenien sowie in Litauen. Frankreich gehört zu den europäischen Staaten, in denen Verfechter des Prügelstrafenverbots auf besonders heftigen Widerstand stoßen. Ähnlich ist die Lage dem Europarat zufolge in Russland, Großbritannien, Irland und Belgien.

Kommentare

Im Allgemeinen Gesetzbuch heißt es dazu: "Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.[...]"

Eine kurze Ergänzung aus der Redaktion: Unter dem etwas irreführenden Terminus "Prügelstrafe" wird nicht nur das Verprügeln von Kindern verstanden, sondern jegliche körperliche Gewalt ("Züchtigung") gegen Kinder. Dazu zählt auch die gesunde Watschen, die übrigens in Österreich seit 1989 gesetzlich verboten ist.

Hubert Kunz

Wie idiotisch ist es hier formuliert sie schreiben von prügelstrafe wir redenj von der gesunden watschn das ist ein großer unterschied die gesunde watschn hat mir nicht geschadet aber sich hätte zu meiner zeit ein polizist nicht hundertmal die zeit gehabt verkehrserziehung mit worten zu tätigen denn dann hätten wir es als halbwüchsige sowieso nicht geglaubt wenn man gegen eine steil abfallende ein

Michael Bin-der
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Über was sich der Europarat Gedanken macht ist echt sensationell. Wie schon gesagt die G´sunde Watschn hat noch nie jemandem geschadet... Und nein Ihr Verfechter es ist kein Prügeln... Wenn ich das Kind grün und Blau prügeln würde, dann sehe ich das Verbot als Gut an aber die G´sunde kann wunder wirken....

need86 melden

naja vielleicht hat dir diese Gsunde watschn nicht geschadet!
könnte ich mir durchaus vorstellen!!!!
Man schlägt keine Kinder , bin selbst vater von 2 Kids 4 und 10 Jahren alt! und ja sie rauben mir auch manchmal den verstand oder benehmen sich nicht , aber ich hätte mir nie im leben vorstellen können einmal hinzuschlagen , es ist ein zeichen der Schwäche !!!!
und vorallem noch dazu FEIG !!!!

Ingrid Kern-Bernhard
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Ein Zeichen der Schwäche ist, sich von den Kids an der Nase herumführen zu lassen. Und ein Klaps auf den Hintern ist nicht feig, sondern notwendig. Feig ist, sich nicht durchzusetzen. Wird auch von den Kids so gesehen. Zwischen Prügel und ein Klaps auf den Allerwertesten ist ein haushoher Unterschied.

11223344 melden

wenn einige subjekte die heute herumlaufen in ihrer jugend manchmal ein paar gsunde watschen bekommen hätten wäre ein grossteil sicher nicht auf die schiefe bahn gekommen. ausserdem fragt mal die lehrer die den kindern heute nicht mehr herr werden obwohl diese den schmarren erst angezettelt haben.mache brauchen einfach einfach eine strengere führung. ich rede nicht von prügeln sondern von einer ganz dezenten watschn.

Nudlsupp melden

Genau das passt zu Ihnen. Argumenten hatten Sie noch nie. Reden können Sie auch nicht. Zusammenhänge erkennen Sie keine. Da passt Gewalt gegen Schwächere hervorragend dazu. Ich habe Sie auch genau so eingeschätzt.

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