Ernst Strasser von

Anklage gegen Ex-Innenminister

Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht Verdacht ausreichend erhärtet

Ernst Strasser - Anklage gegen Ex-Innenminister © Bild: apa/Schlager

Ernst Strasser unter Korruptionsverdacht! Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht den Verdacht ausreichend erhärtet und erhebt nun Anklage. Dem ehemaligen Spitzenpolitiker droht im Falle einer Verurteilung somit eine lange Haftstrafe. Der Anklageerhebung gingen 15 Monate lange Ermittlungen in 10 Staaten vorraus.

Eine Anklage wegen Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Minister ist keine Selbstverständlichkeit. Für Ernst Strasser ist das nun aber Realität. Gegen den früheren Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament wird in der Lobbying-Affäre Anklage erhoben. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einer Aussendung am Donnerstag mit. Strasser soll im Jahr 2010 von zwei vermeintlichen Lobbyisten - tatsächlich handelte es sich um Journalisten einer britischen Tageszeitung - ein jährliches Beraterhonorar von 100.000 Euro für die Beeinflussung der Gesetzgebung im Europäischen Parlament gefordert haben.

Hausdurchsuchungen in 10 Ländern
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat 15 Monate lang in fünf Staaten Ermittlungen gegen den früheren Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Ernst Strasser, geführt. Bei Hausdurchsuchungen an zehn Standorten beschlagnahmte man Daten im Umfang von etwa einem Terabyte und rund 25 Kisten an Unterlagen, es wurden 90 Einvernahmen (mit Unterstützung des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung - BAK) durchgeführt und zahlreiche weitere Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontenöffnungen gesetzt, teilte die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiter mit.

Bei weiteren untersuchten Geschäftsfällen konnte ein strafbares Verhalten nicht festgestellt werden, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Für Strasser gilt die Unschuldsvermutung.

Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit EUROJUST habe man innerhalb kürzester Zeit die erste gerichtliche Hausdurchsuchung im Europäischen Parlament unter Beteiligung von BAK und WKStA durchführen können, so die Behörde. EUROJUST ist eine mit Staatsanwälten aus sämtlichen Mitgliedsstaaten beschickte Einrichtung zur Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Strasser bestreitet Vorwüfe
Ungeachtet der gegen ihn eingebrachten Anklage steht Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser weiterhin auf dem Standpunkt, in seiner Funktion als EU-Parlamentarier den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt zu haben. Aus rechtlichen Gründen erwägt sein Verteidiger Thomas Kralik, einen Einspruch gegen die 42 Seiten umfassende Anklageschrift zu erheben. "Wir bestreiten nach wie vor die Vorwürfe, die darin erhoben werden", erklärte Kralik.

Wie der Anwalt betonte, habe Staatsanwältin Alexandra Maruna ausschließlich die Vorgänge rund um zwei britische Journalisten, die als vermeintliche Lobbyisten an Strasser herangetreten waren und diesem Bestechungsgelder in Aussicht gestellt haben sollen, zur Anklage gebracht: "Alle anderen im Raum stehenden Vorwürfe wurden eingestellt."

Mit einem allfälligen Einspruch gegen die Anklage müsste sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen. Sollte es dazu kommen, dürfte der Prozess gegen Strasser vermutlich erst 2013 über die Bühne gehen. Wer im Wiener Straflandesgericht die Verhandlung leiten wird, war noch unklar.

ÖVP: "Gab schon Konsequenzen"
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch sagte zur Anklage-Erhebung, er kommentiere Entscheidungen der Justiz prinzipiell nicht. Wichtig sei ihm aber zu betonen, dass es, sofern es in der ÖVP Verfehlungen gebe, auch Konsequenzen gebe - "und das unterscheidet uns schon von den anderen", sagte Rauch am Donnerstag gegenüber der APA.

Im Fall Strasser habe es bereits vor eineinhalb Jahren Konsequenzen auf Parteiebene gegeben, verwies Rauch auf Strassers Rücktritt und die "Ruhendstellung" seiner Mitgliedschaft im ÖAAB im März 2011. "Da kann sich jede andere Partei ein Scheibchen abschneiden." Die Causa Strasser sei eine Sache, die die Justiz entscheiden müsse - "die Dinge, die die Partei erledigen kann, wurden erledigt", so der Generalsekretär.

Für Karas "notwendiger Schritt"
Der ÖVP-Delegationsleiter im Europaparlament und Parlaments-Vizepräsident, Othmar Karas, sieht in der Anklage einen "notwendigen Schritt". "Für mich steht außer Zweifel, dass jetzt ein notwendiger Schritt zur vollständigen Aufklärung gesetzt wurde", betonte Karas am Donnerstag in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der APA. "Die politische und moralische Herausforderung bleibt aber", unterstrich er.

"Mir geht es auch weiterhin darum, durch konsequente Arbeit, Ehrlichkeit und Offenheit die verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen und das Vertrauen in unser Handeln zu stärken", erklärte Karas. Die ÖVP im Europäischen Parlament habe nach dem Ausscheiden von Strasser "alle dafür notwendigen Konsequenzen gezogen".

Karas hatte bei den EU-Wahlen 2009 die meisten Vorzugsstimmen bekommen. Dies wurde auch als Protest der ÖVP-Anhänger angesehen, nachdem ihm Ernst Strasser als Spitzenkandidat vorgezogen worden ist. Nach dem unrühmlichen Abgang von Strasser wegen der Korruptionsaffäre im März des Jahres kehrte der 53-jährige Karas als Delegationsleiter an die Spitze der ÖVP-Europaabgeordneten zurück.

Kommentare

Karriere Ernst Strasser: Vom Innenminister zum Häfenbruder. Auch das ist eine Karriere.
http://gedankenstrich-franzjosef.blogspot.com

Strasser der wird keinen einzigen Tag sitzen.

wheinz melden

Korruption dreckschweine,alle miteinander!!!!!

ironman7 melden

Re: Korruption hoffentlich gilt endlich der Tatverdacht statt der Unschuldsvermutung,letztere würde sich als Unwort des Jahres hervorragend eignen!

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Korruptionssumpf