Der blaue Pornokönig

Akten belegen, dass sich die „blaue Eminenz“ im Porno-Business engagierte

von Ernst Hofmann © Bild: Format/Alschner

Zur Vorgeschichte: Ernst Hofmann galt einst als der Vorzeige- Industrielle. Sein Unternehmensimperium setzte geschätzte 500 Millionen Euro um. Im österreichischen Firmenbuch findet man bei der Suche nach seiner Person noch heute 117 gelöschte Funktionen. Das Firmenimperium hat Hofmann zwischenzeitig verloren – und sein Engagement beim Internet-Unternehmen YLine bringt ihm noch weiteren Ärger ein. Denn in diesem Monsterverfahren ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Erst am 5. Dezember 2012 hat sie die Anklageschrift zur Causa YLine fertiggestellt. Zwölf Personen sollen angeklagt werden. Anfang Jänner wurde publik, dass einige angehende Angeklagte die Anklage beeinsprucht haben. Einer jener Beschuldigten, die auf die Anklagebank sollen, ist Ernst Hofmann. Laut der – nicht rechtskräftigen – Anklageschrift wird Hofmann Folgendes vorgeworfen: das Verbrechen der Untreue, das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vergehen nach § 48a Abs 1 Börsegesetz und das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betrugs.

Der Deal mit dem Strip-Portal

Besonders aufschlussreich scheint jedoch ein Faktum, das bei den Ermittlungen zutage kam: Dabei geht es um die Firma WebLine Internet-Services GmbH, die die Seite www. stripline.at betrieb. Es handelte sich um eine Porno-Seite aus der Steinzeit des Internets. Das ebenso simple wie anrüchige Geschäftsmodell: Grazer Studentinnen strippten, registrierte Mitglieder zahlten und durften dafür mit den Darstellerinnen auch noch chatten. Heute würde man das wohl „pay per view“ nennen. Rund 15.000 zahlungswillige Kunden soll die WebLine letztlich gehabt haben. Was freilich nicht öffentlich bekannt war: Der blaue Saubermann Hofmann soll sich laut Staatsanwaltschaft über einen Optionsvertrag letztlich 74 % der Anteile der WebLine gesichert haben. Danach soll er als Aufsichtsratsvorsitzender der YLine vorgeschlagen haben, das Unternehmen zu kaufen. In der Folge kaufte die YLine 74 % der WebLine im Wege einer Sacheinlage. Der „offizielle“ Verkäufer der WebLine bekam dafür 15.058 Stück YLine-Aktien auf sein Bankdepot übertragen.

Satter Gewinn

Der Kurs der YLine-Aktie betrug damals rund 170 Euro pro Stück, womit das Aktienpaket etwa 2,5 Millionen Euro wert war. Am Höhepunkt des Hypes um die YLine kletterte der Wert dieses Aktienpakets sogar auf rund 3,7 Millionen Euro. Als die YLine pleiteging, sah sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Transaktionen genauer an. Dabei stellte sich laut dem NEWS vorliegenden Prüfbericht der FMA heraus, dass der „offizielle“ Verkäufer der WebLine-Anteile das Depot nur treuhändisch für die Firma Austroplast GmbH gehalten hatte. Und Alleingesellschafter der Austroplast GmbH war wiederum Ernst Hofmann. Zwei Tage nach der Einlieferung der Aktien auf das Depot der Bank waren die Papiere an eine Spinola Stiftung nach Liechtenstein verkauft worden. Und, Überraschung: Wirtschaftlich Berechtigter der Spinola soll einmal mehr Hofmann gewesen sein. Laut FMA-Bericht soll die Spinola dann 10.000 YLine-Aktien zum Durchschnittskurs von 253 Euro verkauft haben, was rund 2,5 Millionen Euro ausmacht, die restlichen Papiere wurden erst später (und zu einem viel niedrigeren Preis) verkauft. Kurzum: Die „blaue Eminenz“ Ernst Hofmann hat am „Erotik-Dienstleister“ (© Korruptionsstaatsanwaltschaft) WebLine gutes Geld verdient.

Wie „arm“ ist der Ernstl heute?

Dem Erfolg mit dem Strip-Portal zum Trotz geriet Hofmanns Imperium Mitte des letzten Jahrzehnts in Schieflage. Aus dem Firmen- wurde ein Schuldenimperium, das in die Schlagzeilen gelangte. Sein Fleischverarbeitungs- und Plastik-Konglomerat wurde zerschlagen. Sorgen, dass Hofmann am Ende nicht einmal mehr ein Dach über dem Kopf haben werde, sind aber dennoch unbegründet: Per Kauf- und Übergabevertrag bekamen seine Töchter Liegenschaften in Rohrmoos und Kammern übertragen. Hofmann bekam im Grundbuch ein Wohnrecht bis an sein Lebensende einverleibt, die Töchter haben sich nicht verpflichtet, seine Kreditverbindlichkeiten zu übernehmen, sie haften nur im Rahmen der Sachhaftung. Aufgrund dieser Sachhaftung und der Belastungs- und Veräußerungsverbote „ist kein tatsächlicher Verkehrswert (…) gegeben und wird daher für die Übertragung der Liegenschaften nichts bezahlt“, heißt es im NEWS vorliegenden Vertrag.

Mehr Politik-Topstories finden Sie im aktuelle NEWS 13/05!

Kommentare