Wen eine neue
Erbschaftssteuer treffen würde

Kanzler Kern plant Wiedereinführung: Was das für den Durchschnittsbürger bedeutet

Seit 1. Jänner 2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr an. Das soll sich ändern, wenn es nach Bundeskanzler Christian Kern und seinem "Plan A" geht. Er will 500 Millionen Euro durch eine Neuauflage der Erbschaftssteuer lukrieren, wobei der Freibetrag bei einer Million Euro liegen soll. Was bedeutet das für den Durchschnittsbürger? Und wie teuer ist das Erben von Grundstücken nach der Neuregelung der Grunderwerbssteuer mittlerweile geworden?

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Nix zu verschenken - Wen eine neue
Erbschaftssteuer treffen würde

Im aktuellen Sozialbericht 2015/2016 sagen Daten der Nationalbank vorher, dass der Vermögenstransfer über Erbschaften bis zum Jahr 2035 von 12 Milliarden Euro (2015) jährlich auf über 20 Milliarden Euro ansteigen wird. Die Autoren des Berichts plädieren daher für eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer - ebenso wie Kanzler Kern. Allerdings hält er fest, dass es einen Freibetrag von einer Million Euro geben soll. Es wird also nur das besteuert, was diesen Wert übersteigt.

Aber wie viele Österreicher erben mehr als eine Million Euro? Es stellt sich die Frage, wie realistisch die geplante Gegenfinanzierung ist. Kern erhofft sich durch die Erbschaftssteuer jährlich 500 Millionen Euro mehr. Damit sollen die Erhöhung des Pflegegelds mit Blick auf die Inflationsrate und eine komplette Streichung des Eigen-Pflegeregresses gegenfinanziert werden. Die Summe ist durchaus lukrierbar, wie Experten mitteilen. "Dieses Modell ist schon im Bericht der Steuerreformkommission eingebracht und vom Finanzministerium nicht in Zweifel gezogen worden", sagt Otto Farny, Leiter der Steuerrechtsabteilung der Arbeiterkammer (AK) Wien. Auch Margit Schratzenstaller, stellvertretende Leiterin des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), erwartet "aufgrund der deutlichen Ungleichverteilung von Vermögen und Erbschaften selbst bei hohen Freibeträgen ein erhebliches Aufkommenspotential".

Fakt ist: Ein Prozent besitzt rund 30 Prozent des gesamten Nettovermögens in Österreich.

»Es betrifft nicht nur die Superreichen«

Eine neue Erbschaftssteuer würde laut AK-Steuerexperte Farny vor allem die obersten 10 Prozent in der Vermögensverteilungsskala betreffen. "Eine derartige Erbschaftssteuer greift aber nicht nur bei den Superreichen", sagt er. Familien, die zwei oder drei Häuser zu vererben oder verschenken haben, könnten schon unter eine Erbschaftssteuer neu fallen. Der Freibetrag von einer Millionen Euro ist nämlich auf einen Haushalt zugeschnitten und gilt nicht pro Person. Ebenfalls betroffen wären Landwirte mit einem Grundbesitz von beispielsweise 50 Hektar.

Das Stiftungs-Dilemma

Problematisch sehen beide Experten nach wie vor das Thema Stiftungen. Schon in Zeiten der alten Erbschaftssteuer konnten große Vermögen durch die Einbringung in Stiftungen der Erbschaftssteuer entzogen werden, wie Schratzenstaller mitteilt. "Über die Stiftungen muss man wirklich reden, weil man die großen Erbschaften sonst nicht erwischt", sagt sie. Der Leiter der AK-Steuerrechtsabteilung schlägt aus systematischen Gründen ein Äquivalent der Erbschaftssteuer für Stiftungen vor, dass eine laufende Besteuerung des Stiftungsvermögens von einem Prozent vorsieht. Rechtlich sei das möglich, was es brauche, sei der politische Wille zur Umsetzung.

Wer profitiert und wer verliert

Der Durchschnittsbürger kann durchaus von einer neuen Erbschaftssteuer profitieren. Jeder der nicht zu den oberen 10 Prozent der Vermögensverteilungsskala zählt beziehungsweise jeder Haushalt, der nicht mehr als eine Million Euro zu vererben hat, gewinnt indirekt.

"Mit den zusätzlichen Einnahmen sollte die Senkung der Abgaben auf die Arbeit vor allem für die unteren Einkommen gegenfinanziert werden", sagt Wifo-Expertin Schratzenstaller. Das würde wiederum dem Otto Normalbürger zugutekommen. Wenn die Regierung die Mehreinnahmen zur Entlastung der arbeitsbezogenen Abgaben verwenden würde, zahlt sich das für Empfänger niedriger Arbeitseinkommen aus.

In Österreich wird Arbeit relativ hoch besteuert, während die Vermögensbesteuerung vergleichsweise gering ist. Empirische Studien legen laut Wifo-Expertin nahe, dass Erbschaftssteuern wachstums- und beschäftigungsfreundlicher sind als Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. "Es geht im Fall der Erbschaftssteuer darum, weniger sinnvolle Steuern durch eine sinnvolle zu ersetzen", sagt Schratzenstaller.

Einen unmittelbaren Nachteil würde eine neue Erbschaftssteuer naturgemäß für Empfänger sehr hoher Erbschaften mit sich bringen - wobei sie indirekt Vorteile durch eine beschäftigungsfreundlichere Abgabenstruktur beziehen würden. Einen heiklen Bereich stellen Unternehmensübertragungen dar: "Eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer darf den Fortbestand von Betrieben nicht gefährden. Dies kann aber durch Freibeträge vor allem für kleinere Unternehmen sowie durch Stundungs- und Ratenzahlungsregelungen vermieden werden", erklärt die Steuerexpertin.

Wie teuer erben derzeit ist

Auch wenn es die Erbschaftssteuer im eigentlichen Sinn derzeit nicht gibt, so müssen Österreicher sehr wohl die Grunderwerbssteuer zahlen. Diese fällt für entgeltliche und unentgeltliche (Vererbung, Schenkung) Vermögensübertragungen im Immobilienbereich an. Seit 1. Jänner 2016 muss die Grunderwerbssteuer immer mindestens vom Grundstückswert berechnet werden, im Fall eines Erbes vom fiktiven Verkaufspreis, und nicht mehr nach dem dreifachen Einheitswert des Grundstücks. Unterteilt ist das Ganze in drei Stufen: Beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken beträgt die Steuer für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent des Grundstückwertes, für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent und darüber hinaus 3,5 Prozent. Partnerwohnstätten sind bis zu einer Nutzfläche von 150 Quadratmetern steuerbefreit. Jedoch greift die Steuer praktisch doppelt. Kinder, die beispielsweise ein Haus erben, zahlen noch einmal eine Grunderwerbssteuer, obwohl die Eltern diese bereits beim Kauf bezahlt haben.

Was muss also jemand bezahlen, der eine Eigentumswohnung im Wert von 150.000 Euro vererben oder verschenken will? "In der Familie kostet es in diesem Fall nach dem Stufentarif 0,5 Prozent von den 150.000 Euro, das sind somit 750 Euro", sagt Karin Fuhrmann, Steuerberaterin und Partnerin beim Steuerberatungsunternehmen TPA. Das sei sicherlich mit der Belastung vor der Steuerreform vergleichbar.

Richtig teuer wird es ab einem Betrag von 400.000 Euro und einer Besteuerung von 3,5 Prozent. Kostspielig kann es laut Steuerberaterin auch werden, "sofern sich Schenkungen und Erbschaften innerhalb von fünf Jahren kumulieren, weil hier unter bestimmten Voraussetzungen die Werte zusammenzurechnen sind, und somit 400.000 Euro rasch erreicht sind." Schwerer leistbar ist die Schenkung beziehungsweise Erbschaft für sie lediglich im Bereich großer Immobilienvermögen, wie bei Zinshäusern, geworden.

AK-Steuerexperte Farny ortet in diesem Bereich ebenfalls nicht unbedingt erhebliche Mehreinnahmen.

Wenn die Erbschaftssteuer wieder eingeführt wird, sehen es die Experten als logische und realistische Konsequenz an, dass die unentgeltliche Grunderwerbssteuer - die als Ersatz für die Erbschaftssteuer gedacht war - in diesem Fall zurückgenommen und die Besteuerung von Immobilien wieder unter die Erbschaftssteuer fallen wird. Für Besitzer eines geringen Immobilienvermögens, wie einem kleinen Haus oder einer Eigentumswohnung unter 100 Quadratmeter, würde das - ausgehend vom Freibetrag von einer Million - eine steuerliche Verbesserung bedeuten.

Kommentare

Oliver-Berg

Zur Info die alte Erbschafts- und Schenkungssteuer hat vor ihrer Abschaffung pro Jahr Beträge von EUR 130 bis 140 Mio ins Budget gespült. Bei gleicher Sachlage und deutlich erhöhten Freibeträgen bis zu 1 Mio kann sich das bei einem Steuersatz von 1 % niemals ausgehen. Rechnen sollten die Sozi schon können, Kern kann es noch weniger.

Oliver-Berg

Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer trifft ohnehin nur diejenigen, die ihr Kapital nicht rechtzeitig in Stiftungen gesteckt haben oder 2. diejenigen, die ihr Geld brav in Inland bei Banken anlegen ohne Zinsen dafür zu bekommen. Und die Unternehmen, die nicht im Eigentum von Stiftungen sind, sind die Dummen, weil dann die volle Steuerlast nochmal zuschlägt.

Wie lange wird an dieser Steuer eigentlich noch herumgebastelt? Ist ohnehin schon ein Witz, wenn ein versteuertes " Vermögen " nach dem Ableben nochmals versteuert werden muss, nur damit der Staat seine Löcher stopfen kann.

Henry Knuddi

kirchensteuer hat adolf eingeführt

Henry Knuddi

erbschaftssteuer hat doch adolf eingeführt, der vertreter heisst bumsti :)

Wieder eine der idiotischen Ideen des geschniegelten roten Kasperl.

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