Österreicher nach sechs Jahren

SPÖ und ÖVP haben ein neues Einbürgerungsgesetz in Begutachtung geschickt

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Staatsbürgerschaft - Österreicher nach sechs Jahren

Der von den beiden Staatssekretären Sebastian Kurz (VP) und Josef Ostermayer (SP) ausgearbeitete Gesetzesentwurf ist am Dienstag in Begutachtung gegangen. Nach einer vierwöchigen Begutachtungsfrist bis 6. März ist ein Beschluss im Ministerrat für 19. März geplant. In Kraft treten soll das neue Staatsbürgerschaftsgesetz dann am 1. Juni 2013.

Vorgesehen ist künftig ein Drei-Stufen-System. Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren. Wer ausreichend integriert ist, erhält sie nach zehn Jahren, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, der bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht.

Gesicherter Lebensunterhalt nötig

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft grundsätzlich möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau (B2-Level) verfügt. Ein weiterer Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht mehr nötig. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat, wobei die besten drei Jahre der letzten sechs Jahre herangezogen werden. Die betreffende Person muss in diesen sechs Jahren regelmäßig einer Arbeit nachgegangen sein, Steuern und Abgaben gezahlt haben, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen zu haben. Angerechnet werden dabei auch Zeiten der Eltern-oder Familienhospizkarenz.

Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben. Entweder muss er ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation mit Tätigkeitsbereich in Österreich (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) tätig gewesen sein.

Zweite Stufe nach zehn Jahren

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Diese Tests werden bis zum Frühjahr überarbeitet, künftig soll weniger historisches Faktenwissen abgefragt werden, sondern mehr Wert auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden. Wer all diese Kriterien nicht erfüllt, soll auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen.

Noch offen ist ein geplanter Kritierienkatalog für Prominente, die weiterhin rascher die Staatsbürgerschaft bekommen können sollen. Die Richtlinie dafür muss noch erarbeitet und dann ebenfalls im Ministerrat beschlossen werden.

Kurz: "Erfolg für die Integrationspolitik"

Naturgemäß zufrieden haben sich die Verhandler des am Dienstag in Begutachtung geschickten neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes, die beiden Staatssekretäre Sebastian Kurz und Josef Ostermayer sowie Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP), gezeigt. Kurz sah darin einen "Erfolg für die Integrationspolitik". Hundstorfer freute sich, dass das neue Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) "deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern" bringen werde.

Kurz verwies gegenüber der APA darauf, dass die Staatsbürgerschaft "ein hohes Gut" sei. "Je besser man integriert ist, desto schneller soll man auch die Staatsbürgerschaft erhalten", dieser Grundsatz werde mit dem nun vorliegenden Entwurf umgesetzt. Klar ist für den Integrations-Staatssekretär jedenfalls: "Man sollte stolz sein, Österreicher werden zu dürfen." Die Vermittlung österreichischer Werte soll auch im Staatsbürgerschaftsrecht verankert werden. Um diese Grundwerte zu vermitteln, wird ebenfalls bis zum Frühjahr eine Rot-Weiß-Rot-Fibel erarbeitet. Wer all die Kriterien nicht erfüllt, soll auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen.

Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung, wenn sie physisch nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen oder für eigenen Unterhalt zu sorgen sowie Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen amtsärztlich arbeitsunfähig sind. Beide Gruppen können nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten. Bei sogenannten Putativ-Österreichern, die fälschlicherweise von den Behörden als Staatsbürger behandelt wurden - z.B. weil sie zum Wehrdienst einberufen wurden - wird rückwirkend die Staatsbürgerschaft anerkannt. Außerdem werden künftig auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

Kritik an Regelung für uneheliche Kinder

Kritisch äußerte sich hingegen der Verfassungsrechtler Joachim Stern. Die Neuregelung, dass künftig auch uneheliche Kinder mit einem österreichischen Vater die Staatsbürgerschaft bekommen sollen, hielt er im Ö1-"Mittagsjournal" für verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Kinder seien damit weiterhin auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft angewiesen und damit gegenüber ehelichen Kindern benachteiligt werden, die bei Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten. Nach Ansicht des Experten ist dies nicht mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Einklang zu bringen.

Kommentare

Peter Novikov

heute ist schon 13 Juni und laut MA in Dresdnerstraße 89 ist das neue Gesetz in Kraft immer noch nicht getretten. Keiner waiß wann... es ist nur bla-bla-bla vor Wahl in Herbst!

Nudlsupp melden

@mfp7764: Stimmt, das haben wir. Und die meisten davon haben wir bei den letzten Wahlen selbst gewählt :-)

mfp7764 melden

ich habe sie sicher nicht gewählt-kannst mir glauben;-)

Haben wir nicht schon genug gesindel in österreich?

Das ist eine Entwertung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Jetzt setzt sich die unglückselige Vorgangsweise, die unter Haider begonnen hat und wo Russen mit dem Geldkoffer angeblich alles, bis hin zur Staatsbürgerschaft kaufen konnten (es gilt die Unschudsvermutung) über die Part of the Game Affäre bis zur zeitlichen Entwertung wie im Bericht angesprochen mit Geld zu kaufen war, fort.

Auf den ersten Blick wirkt das auf mich nicht mal unvernünftig. Es bleibt nur fraglich, ob die Anforderungen so auch einheitlich umgesetzt und die Voraussetzungen nachhaltig eingefordert werden. Wenn dies der Fall ist, find ich dieses abgestufte Verfahren positiv, nicht nur für die Bewerber der Staatsbürgerschaft sondern auch für uns, da wir damit jene Zuwanderer, die wirklich anständige Absichten haben, deutlich besser und schneller integriert bekommen und jener Personenkreis der sich tatsächlich in das Gemeinwesen einbringt auch seine Rechte beanspruchen kann.

Etwas mehr Wert hätte ich sicher noch auf Sanktionsmöglichkeiten und auch die Möglichkeiten des Entzugs derselben gelegt, damit hier eine klare Abgrenzung erkennbar ist und die Folgen schwerwiegender Gesetzesverstöße (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Drogenhandel etc.) transparent und bekannt sind.

@zombievovic69: Ich habe mich für meinen A-Pass noch nie annähernd so geschämt wie über die ebenso nievau- wie inhaltslosen und gehässigen Statements von Ihnen hier. Mir ist es ein Grauen, daß vielleicht unbedarfte Leser, die sich hier zu bestimmten Themen informieren möchten, permanent mit Ihren Geschmacklosigkeiten konfrontiert sind. Die Außenwirkung solcher Beiträge ist ein vielfaches schlimmer als die Inhaber der A-Pässe. Solche Beiträge wie die Ihren, schaden uns um vieles mehr, als jene Dinge die Sie ansprechen.

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Bei Passkontrollen an ausländischen Flughäfen muss sich der A-Bürger bereits in den Boden schämen was bereits alles mit A-Pässen ausgestattet ist und herumreist. Da ist vom Dieb über den Drogenhändler bis zum Mörder die ganze Palette vorhanden an eingebürgerten Kriminellen.

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Dieses Wahlwerbe-Posting widmet Ihnen die FPÖ (featured by zombie69-Switzerland).

Ignaz-Kutschnberger
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@Zombie... Sie sind doch eh ein zugereister A-Bürger... was regen SIE sich da eigentlich so auf??

Wenn es nach dem fortschritt geht dann gibt es ja gott sei dank keine weiteren einbürgerungen mehr. endlich;-)

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