Ein Kind klagt an: NEWS enthüllt Gerhard Hirschmanns brisantes Geheimnis

Kein Geld aus Mio.-Abfindung an uneheliche Tochter Steirischer Politiker will das Kind auch nicht treffen

So wird jetzt deutlich, dass Hirschmann von seiner Estag-Abfertigung von 747.499 Euro und der zusätzlichen Zahlung über einen Treuhänder von 291.510 Euro netto trotz gegenteiliger Behauptung kein Extra-Geld an seine uneheliche Tochter bezahlt hat. Die Kindesmutter ("Ich will dem Gerd politisch nicht schaden") zu NEWS: "Er hat nur das bezahlt was er nach Gesetzeslage ohnehin bezahlen hätte müssen. Den zweifachen Regelbedarf und seinen Anteil am medizinischen Sonderbedarf. Das hätte er ohne die Estag-Abfindung genauso bezahlen müssen."

Der zweifache Regelbedarf betrug in Hirschmanns Fall im Jahr 2004 exakt 528 Euro monatlich. Sein Monatsgehalt bei der Estag betrug 22.274,92 Euro brutto.

In einem Brief an ihren Anwalt beklagt die Ex-Lebensgefährtin zudem, dass sie 2001 als Mitarbeiterin einer ÖVP-Zeitung gekündigt wurde. Zitat: "Alle bekamen andere Jobs angeboten, nur für mich gab es keine Angebote. Immer wieder hat er mir nahe gelegt, aus seinem Dunstkreis zu verschwinden."

Außerdem geht aus den Unterlagen hervor, dass Familienpolitiker Hirschmann (Slogan auf seiner Homepage: "Es geht um die Kinder") seine uneheliche Tochter nicht treffen will. Lediglich zu ihrem vierten Geburtstag hat er sie empfangen. Der Anwalt des Kindes argumentiert: "Besonders leidet das Kind, wenn es zu den feierlichen Anlässen des Jahres (Weihnachten, Ostern und Geburtstag) keine Glückwünsche vom Vater erhält." Hirschmanns Anwalt kontert: Nach OGH-Judikatur bestehe ein "Verweigerungsrecht" für den "besuchsunwilligen Elternteil".

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