Ehefrau in Salzburg mit Benzin angezündet: 12 Jahre Haft für schreckliche Eifersuchtstat

Einweisung in eine Anstalt - Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte muss in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag dazu gestellt. Verteidiger Peter Lechenauer legte nach der Urteilsverkündung von Vorsitzenden Wilhelm Longitsch Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Erster Staatsanwalt Helmut Inselsbacher gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der damals stark alkoholisierte Heinz Peter S. soll in der Nacht auf 5. September die Kleidung seiner Frau Kerstin angezündet haben, als diese eine Zigarette rauchen wollte. Zuvor hätte der Mann seine Partnerin mit Benzin übergossen. "Die Frau ging lichterloh in Flammen auf und hat schwerste Verbrennungen erlitten." Vor der Tat hat der Mann zwei Benzinkanister zu je zehn Liter bei einer Tankstelle gekauft, erklärte Inselsbacher.

Der Angeklagte beharrte auf seiner Unfallversion. Er habe vor der Polizei flüchten und zum Fenster hinausspringen wollen. Dabei habe er seine Frau gestoßen und vermutlich unabsichtlich das Feuerzeug betätigt, das er noch in der Hand gehalten habe.

Nach Angaben des Gerichtspsychiaters weist der 47-Jährige ein hohes Gewaltpotenzial auf und leidet an einer Persönlichkeitsstörung. Der Mann sei zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, die Alkoholisierung "war mittelgradig".

Die dramatischen Szenen spielten sich vor den Augen zweier minderjähriger Kinder ab. Sie werden derzeit in einem SOS-Kinderdorf betreut. Als Motiv der Tat wird Eifersucht vermutet. Die Familie ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor ihrem Umzug von Deutschland nach Salzburg im März 2005 habe es wegen "Streitereien im Suff" 100 Polizeieinsätze gegeben, in Salzburg sieben, gab der mehrfach vorbestrafte, beschäftigungslose Deutsche unumwunden zu. (apa)