Dieter Bohlens Menschenrechte wurden verletzt. Zumindest sieht er das so. Wegen einer Werbung der Zigarettenmarke "Lucky Strike" verklagt der DSDS-Juror jetzt die Bundesrepublik Deutschland - und zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und auch Prinz Ernst August von Hannover ist mit von der Partie. Beide fordern Schadenersatz von mehreren zehntausend Euro. Der Bundesgerichtshof hatte ihre Klagen gegen diese Werbung bereits 2008 abgewiesen, daraufhin zogen beide 2009 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dass Bohlen als Nichtraucher nicht unbedingt in einer Zigarettenwerbung auftauchen will, ist aber wohl nachvollziehbar.
Der EGMR bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung, die einen Tag vor dem Finale von Bohlens RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar", damit als Aufmacher erschien. Das Gericht wird voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden, ob die Beschwerde der Prominenten zulässig ist.
Im Fall Bohlen spielte die Werbung auf sein Buch "Hinter den Kulissen" an, das nach Klagen mehrerer Prominenter mit geschwärzten Passagen erscheinen musste. Der Werbespruch titelte in ähnlichem Stil, mit einigen per Filzstift geschwärzten Worten: "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher." Doch der 58-jährige Musikproduzent konnte darüber nicht lachen: "Ich verstehe doch Spaß", sagte er der "Bild". "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."
Erinnerung an vergangene Skandale
Ähnlich erging es dem ebenfalls 58 Jahre alten Welfenprinzen Ernst August - an dessen vergangene Skandale in der Werbung erinnert wird. Durch das Plakatmotiv - eine zerknüllte Zigarettenschachtel und die Sätze "War das Ernst? Oder August?" - fühlt er sich laut "Bild" an den "sozialen Pranger" gestellt.
So berufen sich beide Männer in ihren Beschwerdeschriften auf Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte, in dem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verankert ist, aber auch auf Artikel 1 des Zusatzprotokolls 1 (Schutz des Eigentums) - und da liegt ein handfester Grund für die Klagen: Beide hofften auf Geld. Vor den deutschen Gerichten verlangten sie eine Lizenzgebühr des Zigarettenkonzerns British American Tobacco, da ja mit ihren Namen geworben worden sei.
Bundesgericht kippt Urteil
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Forderungen bestätigt und Bohlen 35.000 Euro sowie Ernst August 60.000 Euro "fiktive Lizenzgebühr" zugesprochen. Doch 2008 kippte der BGH diese Urteile: Die Namen Prominenter dürften ohne Einwilligung genutzt werden, wenn sich die Anzeige "in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt", der Image-oder Werbewert des Genannten nicht ausgenutzt wird und auch nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.
Der EGMR muss dabei prüfen, ob die Entscheidungen des BGH gegen den europäisch verbrieften Schutz des Familien- und Privatlebens sowie den Schutz des Eigentums verstoßen haben. Dafür haben die Straßburger Richter die Parteien bereits vor längerem um eine Stellungnahme gebeten. "Es geht dabei konkret um die Frage der Zulässigkeit - also ob sich der EGMR mit dieser Klage der beiden befasst", erläuterte Anders Mertzlufft, Sprecher des Bundesjustizministeriums. Die Frist für die Stellungnahme laufe am 5. Mai ab. Zum möglichen Inhalt der deutschen Stellungnahme machte er keine Angaben.
Deutschland müsste zahlen
Sollte der EGMR den beiden Klägern eine Entschädigung zusprechen, müsste nun die Bundesrepublik Deutschland dafür aufkommen - also der Steuerzahler. Denn, wie Mertzlufft erklärt: "Deutschland ist jetzt Prozessgegner."
