Sexarbeiter kritisieren Kondompflicht

Berufsverbände: Schränkt Frauen in Selbstbestimmung ein - in Österreich keine Pflicht

von Frau liegt mit Mann im Bett und hält Kondon in der Hand © Bild: Corbis

In Bayern werden bereits Bußgelder von 1.500 Euro fällig, wenn ein Freier und eine Prostituierte ohne Kondom Sex haben. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD) hält eine flächendeckende Kontrolle der Kondompflicht indes gar nicht für möglich. In Bayern ist dafür die Sittenpolizei zuständig - und das oft mit rabiaten Methoden, wie eine Sprecherin des BesD beklagt: "Es kann eigentlich nur kontrolliert werden, wenn die Paare gerade in Aktion sind. Die Tür fliegt auf, und die Kontrolle kommt rein. Das ist menschenunwürdig."

Scheinfreier im Einsatz

Außerdem setzt die Polizei sogenannte Scheinfreier ein, die bei den Prostituierten nach Sex ohne Kondom fragen. In München werden laut dem dortigen Ordnungsamt pro Jahr etwa zehn Fälle aufgedeckt. In Österreich gibt es keine Verpflichtung zum geschützten Verkehr für Prostituierte. "Ich würde mir eine Kondompflicht wünschen, aber wie will man das kontrollieren", hatte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) im Vorjahr festgehalten.

Mehr Sorgen bereitet dem Berufsverband die geplante Meldepflicht für Prostituierte. Die Frauen sollen sich in der Kommune, in der sie ihre Dienstleistungen anbieten, mit ihrem Gewerbe an- und abmelden. Der BesD befürchtet, dass dadurch Bewegungsprofile der Frauen festgehalten werden können. Die Regierung erklärt die Meldepflicht dagegen als Schutzmaßnahme, gerade für Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind. Die Details der Regelung stünden jedoch noch nicht fest.

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