Mehrheit der Deutschen für
Verschärfung des Sexualstrafrechts

"Deutschlandtrend": 86 Prozent für den Grundsatz "Nein heißt Nein"

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Bei den Frauen begrüßten 90 Prozent eine Änderung. Zehn Prozent aller Befragten finden die bisherige Gesetzeslage ausreichend. Bisher kann eine Vergewaltigung in Deutschland nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sich das Opfer körperlich zur Wehr setzt. Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD verständigten sich am Donnerstag auf eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein".

Das Opfer soll sich demnach nicht mehr grundsätzlich wehren müssen. Wird ein deutliches verbales oder körperliches Nein nicht beachtet, liegt dem neuen Entwurf zufolge künftig eine Vergewaltigung vor. Für den Deutschlandtrend befragte Infratest dimap vom 13. bis 15. Juni 1.000 Menschen.

In Österreich ist eine ähnliche Regelung bereits seit 1. Jänner 2016 in Kraft. Seither gibt es den Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, geregelt im §205a StGB. Damit wurden auch jene Fälle strafbar, in denen sich Opfer aus Angst nicht wehren. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Haft. Mit dieser Reform reicht die Forderung "Nein" rechtlich aus.

In Österreich trat mit Jahresbeginn das nachgeschärfte Sexualstrafrecht in Kraft. Lange gefeilt wurde an der sexuellen Belästigung (§218 StGB) - unter dem Begriff "Po-Grapschen" debattiert. Seither drohen bis zu sechs Monate Haft für entwürdigende Berührungen an Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar sind. Auch in Deutschland einigten sich die Regierungsfraktionen darauf, einen neuen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" einzuführen. Das richtet sich etwa gegen Grapscher.

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