Der Überblick zur Mindestsicherung:
Sozialhilfe-Dickicht in den Bundesländern

Unterschiedliche Richtsätze und zusätzliche Beihilfen

Der Sozialhilferichtsatz für Alleinstehende etwa variiert laut Aufstellung des Sozialministeriums von 454 Euro (Wien) bis 569,50 Euro (Oberösterreich), jener für Paare von 667,2 Euro (Tirol) bis 848,60 Euro (Oberösterreich). Die Kinder-Richtsätze bewegen sich zwischen 135 Euro (Wien) und 160 Euro (Oberösterreich), in Kärnten für Kinder über 10 Jahren bei 202 Euro. Wien ist nach Angaben der Armutskonferenz übrigens das einzige Bundesland, das die Sozialhilfe derzeit zwölfmal im Jahr ausbezahlt. In allen anderen Ländern ist sie 14-mal jährlich vorgesehen.

Im Folgenden eine Aufstellung der Richtsätze und weiterer Förderungen (so Details in Erfahrung zu bringen waren):

W I E N hat für Paare einen Richtsatz von 704 Euro, pro Kind zusätzlich 135 Euro. Die Mietbeihilfe in Wien beträgt - je nach Familiengröße - 272 bis 322 Euro. Auch eine Heizbeihilfe in der Höhe von 43 Euro kann bei Bedarf bezogen werden.

N I E D E R Ö S T E R R E I C H hat einen Richtsatz für Alleinstehende von 523,30 Euro, für Paare von 724,80 Euro und pro Kind von 144,30 Euro. Die Mietbeihilfe wird vom Land mit einer Bandbreite von 42,70 bis 99,30 Euro beziffert, Heizbeihilfe sieht das Land für die Monate November bis März in der Höhe von 113,50 Euro vor.

Im B U R G E N L A N D macht der Richtsatz für Alleinstehende 473,60 Euro aus, 677,80 Euro für Paare und 140,30 Euro pro Kind. Als Heizbeihilfe werden 145 Euro einmalig gewährt. Mietzinsbeihilfe gibt es - abhängig vom Einkommen maximal drei Euro pro Quadratmeter.

Die S T E I E R M A R K hat einen Richtsatz von 540 Euro für Alleinstehende, 821 Euro sind für Paare vorgesehen, pro Kind 166 Euro. Die Wohnbeihilfe beträgt ab 182 Euro (für einen Ein-Personen-Haushalt) inklusive Betriebskostenpauschale, wobei ein "zumutbarer Wohnungsaufwand" zum Abzug kommt. Für Heizkosten schießt das Land zweimal im Jahr 47 Euro zu.

O B E R Ö S T E R R E I C H sieht 569,50 Euro für Alleinstehende vor, für Paare 848,60 Euro, für ein Kind 160,40 Euro. Die Berechnung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich erfolgt hochkomplex mittels Gewichtungsfaktoren. Ein Beispiel der Landesregierung: Ein Einpersonenhaushalt mit 65 Quadratmeter und einem Haushaltseinkommen von 830,00 Euro erhielte 175 Euro Beihilfe. Der Heizkostenzuschuss beträgt je nach sozialer Bedürftigkeit 350 Euro oder 175 Euro pro Jahr.

S A L Z B U R G sieht für Alleinstehende 464,50 Euro vor, für Paare Paare 686,50 Euro und pro Kind 155,50 Euro. Die Wohnbeihilfe beträgt maximal 182 Euro (für nicht geförderte Wohnungen), an Heizkostenzuschuss gab es 2008/2009 210 Euro.

K Ä R N T E N gilt als das Mindestsicherungs-Problemkind, da das Land das österreichweite Modell ablehnt. Argument in Klagenfurt: Das dortige Modell stelle vor allem Familien mit Kindern besser. Mit 506 Euro für Alleinstehende liegt das Land indes im Mittelfeld. Für Paare gilt ein Richtsatz von 759 Euro, die Kinder-Richtsätze sind nach Alter gestaffelt: 151,80 Euro unter 10 Jahren, 202,40 Euro darüber. Mietbeihilfe gibt es in der Höhe von 126,5 Euro (zwölfmal pro Jahr), Heizkosten werden - je nach sozialer Bedürftigkeit - mit einmalig 170 bzw. 110 Euro unterstützt.

T I R O L hat einen Richtsatz von 459,90 Euro für Alleinstehende, 667,20 Euro gelten für Paare und 152,90 Euro pro Kind. Einmalig 175 Euro beträgt die Heizkostenbeihilfe.

In V O R A R L B E R G liegt der Richtsatz für Alleinstehende bei 514,50 Euro, bei 707,5 Euro für Paare bei 159,80 Euro pro Kind. Der Heizkostenzuschuss betrug im abgelaufenen Winter 250 Euro.

In einigen Ländern gibt es erhöhte Richtsätze für Sozialhilfe als "Dauerleistung", etwa für erwerbsunfähige Personen oder bedürftige Pensionisten. Zudem gilt für Alleinerziehende in allen Ländern außer Kärnten und Wien ein geringerer Satz als für Alleinstehende, zu dem dann der Betrag für das Kind oder die Kinder hinzukommt.

(apa/red)