"Telekom V"-Prozess vertagt

Ehemaliger Justizminister entschlug sich der Aussage - Zeuge hörte von "Packelei"

Bei der Fortsetzung des sogenannten "Telekom V"-Prozesses um den Verkauf einer Luxusimmobilie am Wiener Schillerplatz von der Telekom Austria an den damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und dessen Ehefrau hat sich das Gericht heute einmal mehr vertagt. Es sollen neue Zeugen gehört und das Gutachten nachgerechnet werden. Am 4. April geht es weiter.

von Dieter Bähmdorfer beim U-Ausschuss im Parlament © Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

Zu Beginn der heutigen Verhandlung im Wiener Straflandesgericht war der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) geladen. Sein Auftritt dauert aber nur rund eine Minute, er entschlug sich der Aussage. Böhmdorfer hatte als Anwalt für Huber die Verträge mit der Telekom ausverhandelt. Die Rolle Böhmdorfers beim Kauf des Objektes ist umstritten - denn Böhmdorfer war auch Aufsichtsrat bei den ÖBB und somit auch ein Kontrollor des ÖBB-Chefs Huber.

Als nächster Zeuge kam der Vorstandsvorsitzende des Objektentwicklers Seeste in den Zeugenstand. Die Seeste hat die Immobilie Schillerplatz ein Jahr nach dem Kauf durch das Ehepaar Huber von diesem gekauft - um das Doppelte des Kaufpreises vor einem Jahr. Die Seeste ist ein wichtiger Bauträger am neuen Wiener Hauptbahnhof, worin Kritiker eine seltsame Optik sehen.

Preisanstieg um 5,6 Millionen Euro

Der Seeste-Vorstandsvorsitzende kam in Erklärungsbedarf, als Richterin Claudia Moravec-Loidolt genauer nachfragte, warum sich innerhalb eines Jahres der Kaufpreis von 5,4 auf rund 11 Mio. Euro erhöht hat. "Natürlich ist das für Außenstehende eine Riesendifferenz, nur, das Projektentwicklungsgeschäft läuft so", meinte der Zeuge.

Dritter Zeuge des heutigen Tages war der Leiter der internen Revision bei der Telekom. Er hatte bei den Besprechungen zahlreiche handschriftliche Bemerkungen angefügt, die er heute vortrug. So hatte ein Telekom-Prokurist den Schillerplatz-Deal als "eindeutige Packelei" kritisiert. Dieser kritisierende Mitarbeiter sei aber nicht direkt in den Deal involviert gewesen.

Verhaltenes Drohen

Dritter Zeuge des heutigen Tages war der Leiter der internen Revision bei der Telekom. Er hatte bei den Besprechungen zahlreiche handschriftliche Bemerkungen angefügt, die er heute vortrug. So hatte ein Telekom-Prokurist den Schillerplatz-Deal als "eindeutige Packelei" kritisiert. Dieser kritisierende Mitarbeiter sei aber nicht direkt in den Deal involviert gewesen.

Auffallend war auch, dass ein nunmehr schwer erkrankter früherer Telekom-Mitarbeiter, der bei dem Deal laut Zeugenaussagen eine wichtige Rolle spielte und viele Besprechungen führte, laut Protokoll verhalten drohte. Er habe über jeden Beteiligten "ein Dossier in der Schublade", zitierte der Revisor handschriftliche Vermerke aus dem Protokoll. Der derart Drohende war Leiter der Immobilien-Abteilung in der Telekom und ist nach einem Herzstillstand nicht vernehmungsfähig.

Während ihn eine Zeugin im Prozess als kritisch gegenüber dem Schillerplatz-Verkauf beschrieben hatte, meinen die nun angeklagten Ex-Telekom-Manager, er habe den Verkauf befürwortet. Unterschrieben hat der Betreffende allerdings nicht, der Schillerplatz-Deal war als einziges Immobiliengeschäft dieser Jahre vom damaligen Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt und dessen Finanzvorstand Stefano Colombo unterschrieben worden.

Popp legt Ergänzungsgutachten vor

Gutachter Roland Popp legte sein im Auftrag des Gerichts erstelltes Ergänzungsgutachten vor. Dafür berechnete er den Wert der verkauften Immobilie am Stichtag des Verkaufsangebots der Telekom im Mai 2006, allerdings ohne den bereits damals projektierten dreigeschoßigen Dachbodenausbau und ohne die im Kaufvertrag vereinbarte Wohnungseigentumsbegründung durch den Käufer.

Popp kam - im Vergleichswertverfahren - auf einen damaligen Wert von 5,5 Mio. Euro. Mit Wohnungseigentumsbegründung errechnete er 6,9 Mio. Euro. Im Hauptgutachten, das seiner Ansicht nach dem Kaufvertrag am besten entspricht, hatte er 9,8 Mio. Euro als Wert errechnet.

Die Verteidiger versuchten daraufhin stundenlang, das Gutachten zu zerpflücken und die Aussagen des Gutachters in Zweifel zu ziehen. Besonders störte sie, dass er für die Sendemasten der Telekom am Gebäude keinen Abschlag auf den Wert gemacht hatte. Der Sachverständige erläuterte, dass er die Preise von zwölf Vergleichsobjekten in der Innenstadt herangezogen hatte, und dort habe es auch Handymasten gegeben. Schließlich verwies ein Anwalt auf einen mutmaßlichen Rechenfehler in einer Berechnung des Gutachtens. Der Antrag der Verteidiger auf einen neuen Gutachter wurde heute vom Schöffengericht nicht entschieden. Der Gutachter solle seine Expertise nachrechnen, trug ihm das Gericht auf.

Staatsanwalt Michael Radasztics stellte den Antrag, einen Zeugen zu vernehmen, der ihm im Februar 2014 ein E-Mail geschickt habe. Der Immobilienunternehmer wolle aussagen, dass er damals bereit war, ein Angebot für den Schillerplatz zu stellen und dieses auch der Telekom mitgeteilt habe. Die zuständigen Mitarbeiter hätten ihm aber bald mitgeteilt, dass sein Angebot keine Chance haben würde, da das Geschäft bereits "auf einer höheren Ebene" gedealt gewesen sei. Dieser Zeuge soll geladen werden, ebenfalls sein damaliger Kontaktmann in der Telekom.

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