Causa Grasser von

"KHG nicht ewig dunsten lassen"

Anwalt fordert Ende der Ende der Ermittlungen. Fristsetzungsantrag eingebracht

Causa Grasser - "KHG nicht ewig dunsten lassen" © Bild: APA/Eggenberger

In den Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Grasser (V) will dessen Anwalt Manfred Ainedter nun der Justiz ein zeitliches Ultimatum setzen. Die Justiz solle die Ermittlungen beenden, fordert er. Er habe er einen Fristsetzungsantrag für die Ermittlungen eingebracht, da das Gericht über seinen Einstellungsantrag bisher nicht entschieden habe, sagt Ainedter: "Man kann Grasser nicht ewig dunsten lassen!"

Gegen Grasser, seine früheren Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie Ernst Karl Plech und weitere Beteiligte wird im Zusammenhang mit Korruptionsverdacht bei verschiedenen Geschäften und der Millionen-Provision bei der Buwog-Privatisierung ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Einstellung der Ermittlungen als Ziel
Im Juli 2011 hatte Ainedter einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Bis heute habe er dazu keine Antwort erhalten. Nun wendet er sich mit einem Fristsetzungsantrag an das Oberlandesgericht Wien, das dem Landesgericht übergeordnet ist. Entweder entscheide dann das Landesgericht selber, oder das Oberlandesgericht setze dem Landesgericht eine angemessene Frist. Wobei für den Anwalt des Ex-Finanzministers natürlich die Einstellung des Verfahrens naheliegt. Aber auch bei der Fortsetzung der Ermittlungen wüsste er dann wenigstens, wie die Verdachtslage der Justiz gegen seinen Mandanten genau sei.

Ainedter verweist auf das "Beschleunigungsgebot", das auch der neue Präsident des Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, jüngst vorgebracht hatte. Im "Kurier" hatte Ratz, angesprochen auf den Vorwurf der Schwerfälligkeit der Justiz, gemeint: "Gegen Verzögerungen gibt es auch eine wirksame Beschwerde, den Fristsetzungsantrag." Damit kann sich eine Partei an ein übergeordnetes Gericht wenden, dieses möge einem "säumigen" Gericht eine Frist für die Vornahme einer Verfahrenshandlung setzen.

Kommentare

Der Deckel ist schon längst offen Herr Ainedter! Auch wenn sie immer ein Schritt voraus sind (siehe verschwundene Geheimakten in Lichtenstein) müssen sie als Anwalt der ehrenwerten Gesellschaft ab "JETZT" erheblich schneller rennen müssen!

Jetzt wo es eng wird für den Sonnyboy KHG,.... .....fordert der Herr Anwalt ein "Ende der Ermittlungen" und bringt einen Fristsetzungsantrag ein. Er vergisst dabei, dass er zusammen mit Grasser alle juristischen Tricks angewendet hat, damit die Erhebungen verschleppt worden oder erschwert worden sind (es gilt die Unschudlsvermtung). So geht das nicht meine Herren. Jetzt wird aufgeklärt und zwar ZZ (ziemlich zügig) wie Hausmeister Krause es einmal formulierte.

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Grasser Hätte KHG gleich alles auf den Tisch gelegt damit die Justiz ihn verurteilen kann, dann bräuchte er nicht zu dunsten, sprich warten bis mühsam alle Indizien gesammelt wurden. Sogesehen ist er selbst der Verursacher für allfällige Verzögerungen ihn dingfest zu machen.

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in U-Haft würde er nicht dunsten müssen.

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