Grasser-Eltern im Justiz-Visier

FORMAT: Ermittlern rätseln über Herkunft von Geldflüssen über 780.000 Euro

von
Causa Grasser - Grasser-Eltern im Justiz-Visier

Eigentlich wollten die Ermittler Christa und Karl Grasser, die als Einzahler auf den Bankbelegen angeführt seien, zur Mittelherkunft als Zeugen befragen, geht laut Bericht aus einem Polizeibericht vom 10. April 2012 hervor. Von einem Raiffeisen-Banker hätten sie wissen wollen, warum bei den Cash-Einzahlungen "keine Identifizierungsmaßnahmen getroffen (bzw.) der wirtschaftliche Hintergrund nicht geprüft wurde".

Vater verweigert Aussage
Karl Grasser (73) habe aber die Aussage mit Verweis auf seinen Angehörigenstatus verweigert, und der RBB-Banker habe sich auf das Bankgeheimnis berufen. Die RBB Klagenfurt habe sich danach beim Oberlandesgericht (OLG) Wien über die Befragung beschwert, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 1. Juni 2012 zu folgender Stellungnahme veranlasst habe: "Es sei nochmals wiederholend bemerkt, dass Mag. Grasser das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung angelastet wird und die Überprüfung der von seinen Eltern bei der RBB Klagenfurt zur Überweisung an ihn einbezahlten Barbeträge zur allfälligen Aufdeckung weiterer unversteuerter Einnahmen eine den Denkgesetzen entsprechend logische Ermittlungsannahme darstellt."

Aus Sicht der Staatsanwälte werden die Ermittlungen unnötig behindert, schreibt das "Format". "Zumal schon der gewählte Vorgang einer Einzahlung zur anschließenden Weiterüberweisung in Zeiten des Telebanking die Vermutung nährt, dass die Herkunft der Gelder verschleiert werden soll", zitiert das Magazin weiter aus dem Bericht.

"Herkunft konnte nicht nachvollzogen werden"
Den bisherigen Erhebungen zufolge "konnte die Herkunft von insgesamt 780.000 Euro der in der Verdachtsmeldung der Meinl Bank AG angeführten 830.000 Euro nicht nachvollzogen werden", stehe in dem Polizeibericht vom 10. April 2012 geschrieben. "Dazu wird bemerkt, dass im Zeitraum vom 24. Februar 2006 bis 29. September 2008 vom Konto Hypo Investmentbank Liechtenstein, Nr. 800.415, welches nach den bisherigen Ermittlungen Mag. Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist, ein Betrag von insgesamt 624.000 Euro (ohne Spesen) in 16 Tranchen bar abgehoben wurde." Die Finanz jedenfalls interessiert sich laut "Format"-Informationen für die Herkunft der 780.000 Euro.

Finanz über Spekulationsgewinn informiert
Das "Format" zitiert weiters aus einem Schreiben der Meinl Bank an die Großbetriebsprüfung Wien am 11. Mai 2012, in dem sie die Finanz über einen Spekulationsgewinn von 64.710 Euro informiere. Es geht hier um das berühmte Schwiegermuttergeld - jene 500.000 Euro also, die Grasser laut Eigenangaben für seine Schwiegermutter im Geldkoffer von der Schweiz nach Österreich gebracht hat und die zunächst in Meinl-Fonds und dann via Ferint AG in Genussscheine der Kärntner Hypo Alpe Adria investiert wurden. Die Meinl Bank merkt dazu gegenüber der Finanz laut "Format" an: "Auf dem Konto der Ferint AG (wurden) zwischen 14. Juli 2005 und 12. Februar 2010 insgesamt 64.710,42 Euro an steuerlich relevanten Spekulationsgewinnen erzielt. Wem diese allenfalls in Österreich steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte zuzurechnen sind, entzieht sich unserer Kenntnis."

Der Hypo-Einstieg erfolgte laut "Format" Ende 2006, der Exit 2007. Ausgezahlt sei der Hypo-Gewinn von 263.000 Euro aber erst 2008 worden. "Ob die von der Berlin & Co Capital Sarl gehaltenen Aktien an der Hypo Alpe-Adria Bank steuerlich allenfalls direkt den dahinterstehenden Genussscheininvestoren zuzurechnen waren (oder) die Überweisung des Abschichtungsguthabens für die Genussscheine lediglich hinausgeschoben wurde, um den Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist abzuwarten, können wir nicht beurteilen", schreibt die Meinl Bank dem Magazinbericht zufolge. Dies müsse das Finanzamt nun prüfen; die Spekulationsgewinne seien noch nicht deklariert worden.

Anwalt: Mittelherkunft offengelegt
Die Herkunft der Bargeldbeträge, die die Eltern von Karl-Heinz Grasser zwischen 2005 und 2010 zugunsten des (früheren) Finanzministers eingezahlt haben, ist den Behörden "minutiös nachgewiesen worden", erklärte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Der Vater Grassers habe sich zwar der Aussage entschlagen, die Quelle aber in einem mehrseitigen Schriftstück offengelegt.

Die Einzahlungen hätten nichts mit Walter Meischberger zu tun und seien im Übrigen ein "neuer Höhepunkt im fortgesetzten Amtsmissbrauch" gegen seinen Mandanten, sagte Ainedter.

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FORMAT/TREND

Kommentare

Do konnst a Freid hom mit so an Birscherl ! Er soi nochweisn vawo er de vülle Marie her hot !

Nachzahlung Eine Taschengeldnachzahlung wird doch wohl noch erlaubt sein.
http://gedankenstrich-franzjosef.blogspot.com

da wahren die wolschart räuber noch waisenknaben ! blinde justizia die hat wohl ihre blauen kontacktlinsen dem strache vermacht !

Untersuchungs- und Beugehaft worauf wartet diese Justiz denn eigentlich noch? Der alte Mann ist Mittäter und schützt seinen Sohn. Über den alten Mann MUSS die Untersuchungshaft verhängt werden. Mal sehen, wie schnell ihm dann das Aussagerecht zur Verweigerung als Beteiligter wieder entfällt. Das Entziehen von Freiheit ist für jeden, vor allem für ältere Menschen, die nur mehr eine begrenzte Anzahl von Tagen vor sich haben, schrecklich. Wieso geht man so zahl mit ihm um. Auch der Banker muss in den Bunker. Wo sind wir denn? Was ist Österreich eigentlich für eine Bananen Republik geworden? Hier wird öffentlich gestohlen, betrogen, gelogen und alle Beteiligten gehen nach wie vor spazieren. Dieser Staat mit allen seinen Beamten und unsinnigen Gesetzen kotzt mich an. Die Anarchie kommt damit sicher.

Nichts kann bewiesen werden II. Im Artikel ist von gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung die Rede. Bei einem ehemaligen Finanzminister ist die fast schon ein "muss". Die Höchststrafe beträgt dabei das 3-fache der hinterzogenen Steuer. Allerdings sehen in der Praxis die Strafen wesentlich bescheidener aus. In diesem Fall ist jedoch aus Gründen der Präventivwirkung eine saftige Strafe zu erwarten, möglicherweise - bei einem ehemaligen Finanzminister - eine unbedingte Haftstrafe. Dieses ewige Querlegen kann das Verfahren nur verzögern, aber dessen Ausgang nicht verhindern. Der Herr hat ja schon im NR Leute, die sich im Ausland ein Zimmer nehmen und dadurch der österr. Besteuerung entgehen als "g´scheite Leut" bezeichnet. Er hätte damals für diese Wortmeldung von seinem Amt enthoben gehört.

Nichts kann bewiesen werden! Noch einmal: Die Bundesabgabenordnung sieht eine verstärkte Mitwirkung des Steuerzahlers bzw. Steuerhinterziehers vor, wenn die Behörde bei der Ermittlung des Sachverhaltes - weil diese im Ausland liegen - Probleme hat. Das geht so weit, dass der Betroffene Beweise aus dem Ausland herbeischaffen muss und auch für etwaige Beweise Vorsorge zu treffen hat. Wenn sich bei einem solchen Sachverhalt der Steuerzahler "querlegt", dann hat er nach der Rechtsprechung des VwGH schon sehr schlechte Karten. Dann zieht die Finanzverwaltung aus dem bekannten Sachverhalt ihre Schlüsse, die für den VwGH nur den Denkgesetzen entsprechen müssen. Wenn dann die Steuerbescheide rechtskräftig sind, folgt das gerichtliche Strafverfahren, in welchem dem Steuerhinterzieher die Schuld nachgewiesen werden muss.

830.000,- wofür??? ...viele Vermutungen aber nichts kann bewiesen werden - das gibts doch einfach nicht!
Was war die Leistung?
Diese Frage stellen sich wohl viele, wie auch in dem Video!
http://www.youtube.com/watch?v=jgKb57Tt3c8

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