Burgtheater-Prozess: Ende des
Verhandlungstages nach 13 Stunden

Matthias Hartmann kämpft vor Gericht auch mit Gedächtnislücken - Viele Fragen offen

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Theater - Burgtheater-Prozess: Ende des
Verhandlungstages nach 13 Stunden

Inhaltlich zäh, dafür umso emotionaler: So gestaltete sich die zweite Tagsatzung in diesem Prozess, der klären soll, ob Hartmann zu Unrecht entlassen wurde und ihm somit auch eine Summe von rund 2 Mio. Euro zusteht, die sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen.

Zentrale Fragen waren - neben der ausführlichen Diskussion über die Frage, ob auch nicht farblich gekennzeichnete Passagen in vorgelegten Urkunden als prozessrelevant einzustufen seien - die vertragliche Ausgangslage, unter der Hartmann 2006 bestellt wurde, die Höhe von Vorbereitungshonoraren, deren Verwahrung durch die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Silvia Stantejsky in einem "Depot" sowie deren Nicht-Versteuerung durch Hartmann.

Perfekte Performance von Georg Springer

Während Hartmann, der nach der Mittagspause in den Zeugenstand gerufen wurde, oftmals mit Gedächtnislücken zu kämpfen hatte und die Zeitpunkte von diversen Gesprächen mit Kulturminister Josef Ostermayer und der damaligen Kulturministerin Claudia Schmied (beide SPÖ) nicht mehr näher eingrenzen konnte (Richterin: "War es im Frühling, Sommer, Herbst oder Winter?" - Hartmann: "Ich kann es nicht sagen, ich muss daheim in meinem Kalender nachschauen."), lieferte Georg Springer am Abend eine theaterreife Performance, in der er nicht nur Daten, sondern auch Uhrzeiten (und Stimmungen) von Gesprächen und Treffen konkret benennen konnte.

Immer wieder wurde der Prozess von lauten Wortgefechten unterbrochen. Im Laufe des Verfahrens wurden etwa Honorarbelege vorgelegt, die Hartmann bisher noch nicht gekannt hatte (und diese auch als gefälscht bezeichnete), was Hartmann-Anwalt Georg Schima sichtlich erregte und der in weiterer Folge gar so weit ging, die Prozessleitung Heissenbergers zu hinterfragen.

Hartmann verlor die Fassung

Hartmann selbst platzte am Vormittag einmal der Kragen, als ihm vorgeworfen wurde, er habe vom "System Stantejsky" gewusst und sei daran beteiligt gewesen. "So ein Schwachsinn!", rief der Ex-Direktor, der ein andermal den Zeigefinger Richtung Ex-Holding-Chef Georg Springer erhob und zischte: "Nicht lügen! Nicht lügen!". Konsequenterweise bat Hartmann nach der Mittagspause darum, dass Springer während seiner Einvernahme den Raum verlasse, was dieser auch tat. Umgekehrt blieb Hartmann als klagende Partei bei Springers Einvernahme im Saal.

Sätze wie "Wir wollen uns jetzt alle wieder beruhigen!" oder "Sie wissen schon, dass wir das Verfahren irgendwie effizient führen müssen" seitens der Vorsitzenden Heissenberger waren keine Seltenheit und sorgten auch unter den zahlreichen Journalisten immer wieder für Schmunzeln. Relativ gelassen agierte hingegen Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz, der selten seine Stimme erhob.

Mit zweierlei Maß gemessen

Die Hartmann-Anwälte stellten in ihren Vorbringen einmal mehr die Entlassung infrage, indem sie auf Interimsdirektorin Karin Bergmann verwiesen, die ebenfalls Steuerschulden sowie mangelnde Fähigkeiten, Bilanzen zu lesen, eingestanden hatte. Hier werde mit "zweierlei Maß" gemessen, so Schima.

Ausführlich wurde auch die Frage diskutiert, von wem Hartmann 2006 eigentlich bestellt wurde und wer dazu befugt gewesen sei, ihn wieder abzuberufen. Zum Burgtheater-Direktor sei er im Mai/Juni 2006 in Form einer "brieflichen Absichtserklärung" durch den damaligen Kunststaatssekretär Franz Morak (ÖVP) ernannt worden. Das hat mich überrascht." Zentraler Punkt: "So, wie ich das da gelesen habe" wäre zur Abberufung nur der Bundeskanzler berufen gewesen. Abberufen wurde er dann im März 2014 jedoch durch Ostermayer.

Nur ein freundschaftlicher Dienst?

Auch Hartmanns Steuerschuld (nicht versteuerte Vorbereitungshonorare) waren aufgrund der Tatsache, dass diese als Entlassungsgrund geführt wird, ausführlich Thema. Hartmann hatte einen Teil der 273.000 Euro in einem Depot der damaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky belassen. Laut Hartmann sei es ein privater, freundschaftlicher Dienst Stantejskys gewesen, das Geld am Haus zu behalten. Für Georg Springer seien gerade diese Barzahlungen, von denen er erst im März 2014 Kenntnis erlangt hatten, ein wesentlicher Kündigungsgrund gewesen, wie dieser ausführte.

Auf den Einwand, dass Barzahlungen bekanntermaßen am Theater Usus seien, führte Springer aus: "Es gibt einen Unterschied zwischen Barzahlung und Barzahlung", so der Ex-Holding-Chef. "Im Normalfall ist es so: Es gibt einen Schalter, manchmal stehen da viele Leute, und die kriegen etwas bar ausgezahlt. Die gehen mit diesem (normalerweise versteuerten Geld) weg. Was anderes ist, dass ich mir einen Anspruch zuerkennen lasse, dieses Geld aber nicht nehme, sondern es beim Arbeitgeber liegen lasse. Das ist Vorschubleistung, ein Schwarzgeldsystem aufzubauen."

Traummännchen-Rechnung oder Mogelpackung

Man habe am 7. März 2014 auch eine Aufstellung über Hartmanns Regiehonorare vom Burgtheater erhalten. Diese hätten mit bisher bekannten Zahlen nicht überein gestimmt. "Entweder war das eine Traummännchen-Rechnung oder eine Mogelpackung", meinte Springer. Die Honorare seien - wohl im Nachhinein - gezielt auf eine bestimmtes Ergebnis "hingerechnet" worden.

Zum Thema wurde zu fortgeschrittener Stunde auch Hartmanns Vorbereitungsvertrag, der vom damaligen Holding-Chef Georg Springer unterschrieben wurde. "Und zwar: In meiner Funktion als Eigentümervertreter und nicht als Holding-Chef. Deshalb musste ich auch die Entlassung aussprechen", so Springer. Richterin Heissenberger merkte an, dass der Vertrag eigentlich von den Geschäftsführern der Burgtheater GmbH abgeschlossen werden hätte müssen. "Hätte Bachler das entscheiden müssen, würden wir alle nicht hier sitzen. Denn dann wäre Herr Hartmann nie Burgtheaterdirektor geworden", so Springer darauf mit Verweis auf das Verhältnis zwischen dem damaligen Direktor Klaus Bachler und Hartmann.

Verhalten von Kulturminister kritisiert

Das Verhalten von Kulturminister Ostermayer schien Hartmann nach wie vor im Magen zu liegen. "Es wäre ein Gebot der Fairness gewesen, wenn er mich gefragt hätte, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind", hielt der Ex-Burgtheater-Direktor fest. Das sei unterblieben. Georg Springer räumte gegen Ende seiner Einvernahme ein, dass man die Entlassung Stantejskys viel früher öffentlich kommunizieren hätte müssen. "Dann wäre uns viel erspart geblieben", so Springer, der dafür ein Nicken Hartmanns erntete.

Als letzter Zeuge wurde um 22.15 Uhr der frühere Kulturminister und Kontrollbank-Chef Rudolf Scholten in den Zeugenstand geladen. Dieser bestätigte, mit Hartmann persönlich bekannt zu sein und ihm den Tipp gegeben zu haben, sich an Anwalt Thomas Angermair zu wenden. "Ich hatte Eindruck, dass er einen persönlichen Anwalt haben will, der verhindert, dass er Fehler macht", so Scholten, der zu keinem Zeitpunkt persönlich mit Angermair in der Causa Kontakt hatte und auch nicht wusste, dass Angermair bereits zuvor das Burgtheater vertreten hatte. Er habe Angermair lediglich in einer anderen Sache als Anwalt erlebt und als sehr kompetent empfunden und daher empfohlen. Matthias Hartmann habe ihm, Scholten, im Vorfeld nichts Genaues über sein Anliegen erzählt.

Die bis ursprünglich 19.30 Uhr anberaumte Verhandlung wird morgen, Donnerstag, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Auf der Zeugenliste stehen Josef Ostermayer, Rechtsanwalt Thomas Angermair, Holding-Prokurist Othmar Stoss und Kunstsektionsleiter Michael Franz.

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