Burgtheater: Juristischer
Befund belastet Bachler

Ex-Chef und neue Direktorin im Visier: Dubiose "Schenkung" von 32.400 Euro

von Ex-Burtheater-Chef wird schwer belastet. © Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Während der Vorgang durch die Burgtheater-eigene Kanzlei Reich-Rohrwig-Heinz für rechtens erklärt wurde, kommt Newole - er vertrat seinerzeit den entlassenen Museumsdirektor Peter Noever - zu diametral anderen Resultaten. Newole: "Die 'Schenkungsvariante' deutet auf eine verunglückte Hilfskonstruktion hin. Ich tendiere dazu, ihr im Falle eines Verwaltungsverfahrens keine überhöhten Überlebenschancen einzuräumen. Vorbehaltlich näherer Sachverhaltskenntnis legt der Blickbefund nahe, dass eine ordentliche Vorgangsweise wohl hätte darin bestehen sollen: erstens Reduktion des Gehalts von Bachler auf das von ihm anteilig geringer geleistete Arbeitsausmaß. Zweitens Erhöhung des Gehalts von Bergmann auf das von ihr anteilig erhöht geleistete Arbeitsausmaß. Das unterliegt dann naturgemäß allen entsprechenden Abgaben."

Gehalt ohne Gegenleistung?

Besonders problematisch ist laut Newole die Tatsache, dass Bachler sein Gehalt ohne entsprechende Gegenleistung bezog. Dieser Sachverhalt könnte eventuell unter "Untreue" fallen. "Untreue kann schon vorliegen, wenn man die Grundsätze redlicher und verantwortungsbewusster, an den Interessen des Burgtheaters orientierter Geschäftsführung verletzt. Sie träfe allerdings in erster Linie den, der wissentlich an jemanden Gehalt leistet, obwohl der Empfänger seinerseits nicht mehr seine (volle) Arbeitsleistung für das Burgtheater erbringt." Auch hätte dem Haus ein "Vermögensnachteil" erwachsen müssen. Ein solcher träfe nur dann nicht zu, wenn die Vizedirektorin die unterbliebene Leistung Bachlers in ihrer Freizeit und ohne Gratifikation des Theaters abgedient hätte.

NEWS berichtet unter Verweis auf ein von der entlassenen Vizedirektorin Stantejsky erstelltes Computer-Dokument vom 11. November 2009 auch, Bachler habe sich 7.400 Euro aus seiner Abfertigung in bar auszahlen lassen. Am Vorgang wäre nichts Illegales, doch monierte soeben Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz, dass neben Steuerhinterziehung auch "Bargeldannahmen (...) nicht Bestandteil einer ordentlichen Geschäftsführung sind".

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