Wird wieder gewählt?
So lief der erste Verhandlungstag ab

Anfechtung der Hofburg-Wahl: Lesen Sie hier die Verhandlung im Liveticker nach

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Fakten - Wird wieder gewählt?
So lief der erste Verhandlungstag ab

+++ Der erste Verhandlungstag zur Nachlese im Liveticker +++

Kurz zusammengefasst: Zu Beginn wurden die zwei zuständigen Bezirkswahlbehördenvertreter (Wahlleiter und Stellvertreter) von Innsbruck-Land vernommen. Sie gaben zu, die Briefwahlstimmen ohne zusätzliche Wahlbeobachter vorbereitet bzw. Briefwahlkarten - aber nicht die Stimmkarten - Montagfrüh bereits vor 9.00 Uhr geöffnet zu haben. Die Auszählung habe dann erst um 9.00 Uhr begonnen. Der später befragte südoststeirische Bezirkshauptmann hat sogar angegeben, dass seines Wissens nach die Auszählung der Briefwahlkarten in seinem Bezirk aus Mangel an Hilfspersonal bereits bis Sonntagmitternacht passiert sei und es zu dem Zeitpunkt bereits ein Ergebnis gegeben habe. Auch in Villach-Stadt sollen die Briefwahlstimmen schon vor Montag 9.00 Uhr ausgezählt worden sein, wie eine Zeugin aussagte. Sie sprach von einem Formalfehler. Im Wahlbezirk Kitzbühel seien die Briefwahlstimmen nicht vor Montag 9.00 Uhr ausgezählt worden, wie der dortige Wahlleiter angab. In Villach-Land wurden die Briefwahlstimmen wiederum am Sonntagabend ausgezählt. Im Wahlbezirk Schwaz habe man um 9.00 Uhr mit den Auszählungen begonnen, wie der stellvertretende Wahlleiter mitteilte und weitere Zeugen bestätigten.

Die Bezirksbehördenvertreter, die mit der Auszählung am Sonntag begonnen haben, berufen sich auf einen Beschluss von 2013, der Wahlleiter und andere Personen ermächtigen soll, selbst Wahlhandlungen, wie Öffnungen und Auszählungen vor 9.00 Uhr am Tag nach der Wahl durchzuführen. Auf den Protokoll-Formularen zur Briefwahl-Auszählung wurde aber der vorgedruckte Text von den betroffenen Bezirkswahlbehörden nicht ausgebessert, der besagt, dass die Auszählungen erst ab 9.00 Uhr begonnen haben.

Bislang gab es keine Indizien für eine Wahlmanipulation.

+++ 18.10 Uhr: Der erste Verhandlungstag ist zu Ende +++

Die Verhandlung wird am Dienstag um 8.30 fortgesetzt.

+++ 17.59 Uhr: 21. Zeugenbefragung +++

Der VfGH befragt als 21. Zeugen einen Beisitzer, der bei der Wahlkartenauszählung in Schwaz geholfen haben soll. Das bestätigt der Beisitzer im Zeugenstand. In der Sitzung am Sonntag sei zuerst einstimmig beschlossen worden, dass man um 7.00 Uhr mit der Wahlhandlung beginnen wolle, um die Zahl der Wahlkarten zu bewältigen. Er sei zwischen 9.30 Uhr und 10.00 Uhr zum Auszählen gekommen. Ein Beisitzer der FPÖ sei ebenfalls anwesend gewesen. Er glaube, dass man um 9.00 Uhr mit dem Öffnen der Wahlkarten begonnen habe und um rund 9.30 mit der Auszählung.

Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung seien ihm nicht aufgefallen. In Gruppen von mindestens zwei Personen sei ausgezählt worden, sagt der Zeuge. So sei mindestens doppelt kontrolliert worden.

+++ 17.48 Uhr: 20. Zeugenbefragung +++

Als nächsten Zeugen ruft der Gerichtshof einen Ersatz-Beisitzer aus Schwaz auf. Der Zeuge bestätigt vor dem VfGH, dass er zur Sitzung am Montag für 14.00 Uhr geladen war und dort erschienen ist. Wann wurde am Montag mit der Auszählung begonnen? - so die Frage des Gerichtshofes. "Um 9.00 Uhr", antwortet der Zeuge. Es seien auch Beisitzer bei der Auszählung anwesend gewesen. Er habe keine Unregelmäßigkeiten feststellen können.

Er habe bei der Sitzung am Montag Gelegenheit gehabt, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, wenn er gewollt hätte, sagt der Zeuge.

+++ 17.31 Uhr: 19. Zeugenbefragung +++

Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Schwaz wird in den Zeugenstand gerufen. Er gibt an, dass es am Wahltag und am Tag nach der Wahl eine Sitzung gegeben habe. Tatsächlich habe man um 9.00 Uhr am Tag nach der Wahl mit der Auszählung begonnen, sagt der Zeuge. Eigentlich wollte der Zeuge bereits am Montag um 7.00 Uhr mit der Öffnung der Wahlkarten beginnen, um die Anzahl an Wahlkarten bewältigen zu können - dazu habe es einen informellen Konsens mit der Bundeswahlbehörde gegeben. Letztendlich habe er sich aber am Montag für 9.00 Uhr als Beginnzeit entschieden, sagt der Stellvertreter. Zwei Beisitzer hätten an der Auszählung teilgenommen und geholfen. Mit der Auszählung seien sie um 14.05 Uhr fertig geworden, teilt der Zeuge mit - kurz vor der Sitzung am Montag.

Es habe aus seiner Sicht keine Manipulationen gegeben, es sei abgelaufen, wie bei jeder anderen Wahl.

+++ 17.15 Uhr: 18. Zeugenbefragung +++

Die Verhandlung wird mit Zeugen der Tiroler Bezirkswahlbehörde Schwaz fortgesetzt. Befragt wird ein Beisitzer der Bezirkswahlbehörde. Die erste Frage des Gerichtshofes lautet: Waren Sie beim Beginn der Auszählung der Briefwahlstimmen am Montag um 9.00 Uhr anwesend? Nein, antwortet der Zeuge. Circa 5.500 Briefwahlstimmen seien ausgezählt worden, sagt er. Die Beisitzer hätten mit Hinweis auf eingesetzte Teams der BH laut Wahlleiter nicht da sein müssen, es sei aber gesagt worden, dass die Beisitzer jederzeit Montagfrüh um 9.00 Uhr zur Auszählung kommen hätten könnten, wenn sie gewollt hätten.

Bei der Sitzung am Montag um 14.00 Uhr sei er anwesend gewesen, er hätte als Beisitzer die Möglichkeit einer stichprobenartigen Überprüfung der Wahlkarten schon vor der Sitzung gehabt. Die Stimmkarten seien zum Zeitpunkt der Sitzung bereits ausgezählt gewesen und in Stapeln im Raum gewesen. "Meiner Meinung nach ist die Sache ordentlich über die Bühne gegangen", sagt der Zeuge. Er sei der Meinung gewesen, er unterschreibe bei der Sitzung eine Anwesenheitsbestätigung, dass es sich um ein Protokoll "handelt, sehe ich ehrlicherweise hier zum ersten Mal." Durchgelesen habe er das Protokoll nicht, da gleich die Unterschriftenseite durchgereicht worden sei.

Wann tatsächlich mit dem Auszählen der Wahlkarten begonnen wurde, wisse er nicht, da er nicht anwesend gewesen sei. Er sehe keine Anzeichen für eine Wahlmanipulation.

+++ Kurze Verhandlungspause bis 17.15 Uhr +++

+++ 16.41 Uhr: "Habe davon in der Zeitung erfahren +++

Bei der Sitzung am Montag seien ihr die Ergebnisse in schriftlicher Form ausgehändigt worden und nach besonderen Vorkommnissen gefragt worden - unter anderem wurden ungültige Stimmergebnisse diskutiert. Ist Ihnen bekannt, wann Stimmen ausgezählt worden sind? "Das habe ich aus der Zeitung erfahren", sagt die Zeugin. Zum Zeitpunkt der Sitzung habe sie das nicht gewusst und sei von Montagvormittag ausgegangen.

Der Gerichtshof fragt nach: Trifft es zu, dass nicht das ganze Protokoll in der Sitzung am Montag herumgegeben wurde, sondern nur die Seite mit der Unterschrift? Soweit sie sich erinnern könne, treffe das zu, teilt die Zeugin mit. Eine Prüfung der Stimmzettel sei laut Zeugin theoretisch möglich gewesen. Manipulation habe sie keine wahrgenommen. Die nächste Frage lautet: Haben Sie gewusst, dass am Sonntag ab 17.00 Uhr schon Wahlhandlungen mit den Briefwahlkarten durchgeführt worden sind? "Nein", antwortet die Zeugin.

+++ 16.37 Uhr: 17. Zeugenbefragung +++

Die Ersatz-Wahlbeisitzerin der Grünen, Martina W., aus dem Bezirk Villach-Land stellt sich als 17. Zeugin den Fragen des Gerichtshofes. An welchen Sitzungen haben Sie teilgenommen? Sie habe am Montag um 14.00 Uhr an der Sitzung der Bezirkswahlbehörde teilgenommen und sei informiert worden, dass sie am Montag um 9.00 Uhr an der Auswertung der Briefwahlstimmen teilnehmen könne. Das habe sie aber nicht wahrgenommen.

+++ 16.25 Uhr: Keine Anhaltspunkte für Unkorrektheiten +++

Anhaltspunkte für Unkorrektheiten habe er keine - "ganz und gar nicht", sagt der Zeuge vor dem Gerichtshof. Der VfGH stellt die Frage, ob die Wahlbeisitzer überhaupt wussten, dass schon am Sonntag ausgezählt wurde. Der Wahlleiter betont, dass die Beisitzer bei der Vorbereitungssitzung eingeladen worden seien, der Auszählung am Sonntag um 17.00 Uhr beizuwohnen und auch am Montag um 9.00 Uhr bei den abschließenden Wahlhandlungen dabei zu sein. Das sei auch bei vorigen Wahlen so gehandhabt worden, damit sich die Auszählung ausgeht.


Auf die Fragen des FPÖ-Anwalts hin, ob er den Leitfaden des Innenministeriums kennt und ihm klar sei, dass seine Vorgehensweise diesem widerspreche, antwortet der Zeuge mit einem Nicken.

+++ 16.10 Uhr: 16. Zeugenbefragung +++

Der nächste Zeuge ist der Wahlleiter für den Bezirk Villach-Land. Er sagt aus, dass die Beisitzer in einer Vorbereitungssitzung (im April; Anm d. Red.) dazu eingeladen worden seien, der Auszählung beizuwohnen. Ausgezählt habe die Stimmen seine Stellvertreterin sowie Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft, das sei bereits am Sonntagabend ab 17.00 Uhr passiert. Der Wahlkarten seien nach der Auszählung - die bis rund 19.00 Uhr dauerte - eingesperrt worden. Zugang zu dem Raum hätten nur er und seine Stellvertreterin gehabt. Der Wahlleiter bestätigt damit die Annahme des vorigen Zeugen, dass die Auszählung schon am Sonntag erfolgt ist.

+++ 15.57 Uhr: "Auszählung schon am Sonntag" +++

Die Ergebnisse der Wahl seien bei der Sitzung diskutiert worden, Auszählungsvorgänge hätten nicht mehr stattgefunden, teilt der Zeuge auf Fragen hin weiters mit. Wann ausgezählt wurde und wer ausgezählt hat, wisse er nicht. Kurz nach 9.00 Uhr sei sein Kollege hingekommen und da sei dem Kollegen eröffnet worden, dass bereits alles ausgezählt worden sei. Er geht daher davon aus, dass "die Auszählung schon am Sonntag stattgefunden hat".

Im Protokoll steht eine andere Uhrzeit, warum haben Sie das Protokoll unterschrieben? Um meine Beteiligung an der Sitzung zu bestätigen, sagt der Zeuge. Er habe sich das Protokoll nicht durchgelesen. Wahlmanipulationen seien ihm nicht aufgefallen. Er habe die Information bekommen, dass am Wahltag ab 17.00 Uhr und am Montag ab 9.00 Uhr die Beisitzer die Möglichkeit haben, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

+++ 15.47 Uhr: 15. Zeugenbefragung +++

Es geht weiter mit der Bezirkswahlbehörde Villach-Land: In den Zeugenstand wird Johann G. gerufen - Wahlbeisitzer der FPÖ. Gab es einen Beschluss zur Ermächtigung der Wahlleiter und seiner Stellvertreter? Die Auszählung sei durch qualifiziertes Personal der BH durchzuführen, das sei beschlossen worden, sagt der Zeuge. Am Sonntag sei er nicht bei der Sitzung anwesend gewesen. Am Montag habe er an der Sitzung der Bezirkswahlbehörde um 14.00 Uhr teilgenommen. "Ich wollte zuerst an der Auszählung am Montag teilnehmen", sagt der Zeuge. Aber da ein Kollege schon dort war, habe er sich die Fahrt nach Villach am Vormittag erspart. Er sei aber früher gekommen als 14.00 Uhr und habe sich einen groben Überblick über die Wahlkarten verschafft.

+++ 15.38 Uhr: 14. Zeugenbefragung +++

Beisitzer Bernhard S. aus dem Wahlbezirk Kitzbühel sagt folgendes aus: Ist in der Sitzung am Sonntag über Briefwahlkarten gesprochen worden bzw. sind Briefwahlkarten vorgelegt worden? Es seien keine Briefwahlkarten vorgelegt worden, sagt der Zeuge zunächst. Er könne sich nicht erinnern, wolle aber nicht ausschließen, dass die Wahlkarten wie von der Stellvertreterin angegeben, da waren.

Der Zeuge gibt an, am Montag während der gesamten Auszählung der Wahlkarten anwesend gewesen zu sein. Geöffnet habe die Wahlkarten die Stellvertreterin. Erst um 11.00 Uhr konnte mit der Auszählung begonnen werden, bestätigt der Zeuge die Aussagen der Stellvertreterin. Auch dass man erst um circa 9.00 Uhr mit dem Öffnen der Wahlkarten begonnen hat, könne er bestätigen. Dritte Personen - außer den Bezirksbehördenmitarbeitern - seien keine zugegen gewesen. Eine Wahlmanipulation schließt der Zeuge aus seiner Sicht aus.

+++ 15.24 Uhr: "Erst um 11.00 Uhr haben wir zu zählen begonnen" +++

"Zu zählen haben wir ungefähr um 11.00 Uhr begonnen", sagt die Zeugin. Davor sei man mit dem Öffnen der Briefwahlkarten beschäftigt gewesen, mit dem Öffnen habe man um 9.00 Uhr begonnen. Kurz nach 9.00 Uhr sei auch ein Beisitzer gekommen, der geholfen habe. Der Wahlleiter sei während der Auszählung stichprobenartig ins Büro gekommen. Das Protokoll habe sie später bei der Abendsitzung nicht unterschrieben, weil das schon der Wahlleiter gemacht habe. Sie habe gedacht, dass sie dann nicht mehr unterschreiben könne bzw. unterschreiben brauche.

Der VfGH fragt nach: Hat es einen formellen Beschluss zur Ermächtigung des Wahlleiter gegeben? Einen formellen Beschluss habe es für diese Wahl nicht gegeben, sagt die Zeugin. Einen Missbrauch oder Manipulationen habe sie nicht festgestellt. Es seien immer mehrere Personen in den betreffenden Büro anwesend gewesen.

+++ 15.11 Uhr: 13. Zeugenbefragung +++

Die Stellvertreterin der Bezirkswahlbehörde in Kitzbühel, Marianne T., wird in den Zeugenstand gerufen und vernommen. Die erste Frage des Gerichshofes lautet: Können Sie zu den Aussagen des Bezirkswahlleiters Stellung nehmen? Der Wahlleiter habe immer betont, dass eine Überprüfung der Briefwahlstimmen möglich ist, sagt die Zeugin. Am Montag um 18.00 Uhr seien die Wahlakten verschlossen worden. Einige Beisitzer hätten sich am Sonntag die nicht miteinzubeziehenden Briefwahlkarten noch angeschaut. Gegen Ende der Sitzung am Sonntag habe der Wahlleiter, alle Beisitzer dazu aufgerufen, dabei zu sein, wenn ab Montag 9.00 Uhr die Briefwahlstimmen ausgezählt werden, teilt die Zeugin mit.

+++ 15.05 Uhr: Zwölfte Zeugenbefragung: "Bin am Sonntag zur Auszählung der Wahlkarten eingeladen worden" +++

Einen Beisitzer der Bezirkswahlbehörde in Kitzbühel, Siegfried F., befragt der VfGH als nächstes: Er habe an der Sitzung am Sonntag ab circa 17.15 Uhr teilgenommen. "Ich bin am Sonntag zur Auszählung der Wahlkarten eingeladen worden", sagt der Zeuge. Er sei aber nicht hingefahren, weil er verhindert war. Die Wahlkarten seien bei der Sitzung am Montag um 17.30 Uhr schon ausgezählt gewesen. Anhaltspunkte für einen Missbrauch habe er nicht gesehen - "sonst hätte ich nicht unterschrieben". Es sei ihm ebenfalls mitgeteilt worden, dass er die Möglichkeit gehabt hätte, die ausgezählten Wahlkarten zu prüfen.

+++ 15.00 Uhr: Berichtigung war noch möglich +++

Warum ist die Bundeswahlbehörde vorher verständigt worden, bevor die Beisitzer um 17.30 prüfen können? - fragt der Anwalt der FPÖ. Die Sofortmeldung der Ergebnisse sei von der Bundeswahlbehörde so gefordert worden. Wenn ein Beisitzer die Karten anschauen und nachzählen wolle, dann könne er das auch im Nachhinein noch tun. Eine Berichtigung der Sofortmeldung sei immer möglich, sagt der Zeuge.

+++ 14.46 Uhr: Ab 9.00 Uhr mit Auswertungen begonnen +++

Die Stellvertreterin habe am Montag um 9.00 Uhr mit der Auswertung der Briefwahlkarten begonnen, sagt der Wahlleiter, mit Hilfe von Bezirks-Personal. Zwischen 9.00 und 9.30 Uhr am Tag nach der Wahl sei auch ein Beisitzer gekommen. Der Gerichtshof fragt nach: Wann waren Sie mit der Auszählung fertig? Um 14.15 Uhr, gibt der Zeuge an. Um 17.30 Uhr am Montag habe dann die Sitzung mit den Beisitzern stattgefunden. Was passierte dann zwischen 14.50 und 17.30 Uhr?, lautet die VfGH-Frage. Die Uhrzeit der Sitzung sei so gewählt worden, um auf die beruflichen Gegebenheiten der Beisitzer Rücksicht zu nehmen, teilt der Zeuge mit.

Hat es einen Beschluss gegeben, der die Auszählung vor 9.00 Uhr erlaubt? "Nein, hat es nicht", antwortet der Wahlleiter. Vor 9.00 Uhr sind die Briefwahlkarten nicht ausgezählt worden? "Nein, ich war um 9.00 Uhr nicht anwesend, aber meine Stellvertreterin hat mir versichert, dass es sich so verhalten hat", sagt der Zeuge. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses des Wahlergebnisses halte er die Anwesenheit von Beisitzern für notwendig, nicht aber während der Ermittlung bzw. Auswertung des Wahlergebnisses. Die Anwesenheit der Beisitzer sei zwar wünschenswert, erfolge aber so gut wie nie, da die Beisitzer berufstätig seien.

+++ 14.35 Uhr: Elfte Zeugenbefragung +++

Als erster nach der Pause wird der Wahlleiter des Bezirkes Kitzbühel, Michael B., durch den VfGH befragt: Sie haben die Sitzung am Sonntagabend eröffnet? Das bejaht der Zeuge. Die Stellvertreterin habe dann auf der Sitzung kommuniziert, wie die Auszählung am Montag ablaufen soll. Um den Wahlbeisitzern die Möglichkeit einer Überprüfung zu geben, wie der Zeuge aussagt. Die Briefwahlkarten, die nicht einzubeziehen sind, seien schon am Sonntag aussortiert bzw. vorsortiert worden. Das habe die Stellvertreterin übernommen. Aufgrund der Menge der Briefwahlkarten sei diese Vorsortierung am Sonntag notwendig - auch bei anderen Wahlen.

+++ 14.30 Uhr: Verhandlung wird fortgesetzt+++

Die Verhandlung wird mit der Befragung von Zeugen aus dem Wahlbezirk Kitzbühel fortgesetzt. Bislang gab es keine Anzeichen einer Wahlmanipulation.

+++ Pause bis 14.30 Uhr +++

Der Gerichtshof hat bis 14.30 Uhr eine Pause einberaumt, danach geht es mit den Zeugenbefragungen aus den Bezirken Kitzbühel, Villach-Land und Schwaz (Tirol) weiter.

+++ 12.36 Uhr: Zehnte Zeugenbefragung +++

Der nächste Zeuge, Sandro D, Beisitzer von der JVP wird vom Gerichtshof befragt: Gab es Ihres Wissens nach besagten Beschluss von 2013? Er habe davon nichts gewusst, sagt der Zeuge. Er war bei der Sitzung um 16.30 Uhr dabei. Gab es Möglichkeit die ausgezählten Stimmen zu überprüfen? Nein. Auch er habe der Behörde vertraut und das Protokoll einfach ohne durchzulesen unterschrieben. Wann und wer die Stimmen ausgezählt habe, wisse er nicht.

+++ 12.25 Uhr: Neunte Zeugenbefragung +++

Die Zeugin und Beisitzerin Susanne Z. sagt aus: Wann wurden die Wahlkarten geöffnet und ausgezählt? "Das weiß ich leider nicht", sagt sie. Sie sei lediglich zur Sitzung um 16.30 geladen gewesen. Sie habe das Protokoll unterschrieben, aber sich das Schriftstück nicht näher durchgelesen. Das Protokoll sei ihr mit der Seite, auf der sie unterschreiben sollte, weitergereicht worden und sie habe es einfach unterschrieben, sagt die Zeugin. Sie habe vollstes Vertrauen zur Bezirkswahlbehörde gehabt. "Ich dachte, es hat alles seine Ordnung", sagt die Zeugin auf den Beschluss angesprochen.

+++ 12.19 Uhr: "Mir war klar, dass ein Formalfehler vorliegt" +++

Was sagen Sie dazu, dass die Stimmenauszählung laut Protokoll um kurz vor 9.00 Uhr begonnen hat? Ich war um 9.00 Uhr im Büro, da waren die Stimmen bereits ausgezählt". Das Ergebnis von 9.15 Uhr habe mit jenem, dass später um 16.00 Uhr bekannt gegeben wurde, übereingestimmt. Sie habe das Gesetz danach geprüft. "Mir war klar, dass ein Formalfehler vorliegt", sagt die Zeugin. Haben Sie das Gefühl, dass bei der Briefwahlkartenauszählung etwas nicht konform war? "Ich möchte auf Gefühlslagen nicht eingehen, ich habe ihnen vertraut", erklärt die Zeugin.

Das Protokoll habe sie unterschrieben, weil ihr zugesichert worden sei, dass die verfrühte Auszählung als Aktenvermerk eingetragen werden würde. Der spätere Aktenvermerk sei falsch gewesen, weil da stand, dass sie bei der Auszählung dabei war. Sie sei aber lediglich im Büro gewesen, das sei eine Unterschied. Das Protokoll habe sie nicht durchgelesen, bevor sie es unterschrieben habe.

+++ 12.08 Uhr: Achte Zeugenbefragung +++

Die Verhandlung geht weiter mit Zeugen aus dem Wahlbezirk Villach Stadt. Als erste sagt Zeugin Isabella R., eine Beisitzerin der FPÖ, aus. Wurden Sie zur Sitzung der Bezirkswahlbehörde betreffend die Auszählung geladen? "Nein, wir wurden nicht geladen", sagt die Zeugin. Sie sei nur für die Sitzung um Montag um 16.30 Uhr geladen gewesen, andere Ladungen habe es nicht gegeben. Der VfGH fragt auch wieder nach dem Beschluss zur Ermächtigung von Wahlleitern. Davon habe sie nichts gewusst, sagt die Zeugin. Wurden Briefwahlkarten bei der Sitzung um 16.30 Uhr geprüft oder geöffnet? Nein, antwortet die Zeugin.

+++ Pause bis 12.05 Uhr +++

Der Gerichtshof hat bis 12.05 Uhr eine Pause einberaumt, danach geht es mit den Zeugenbefragungen weiter.

+++ 11.35 Uhr: Siebente Zeugin +++

Eine weitere Beisitzerin (ÖVP) sagt nun aus. Der VfgH fragt: Wurden in der Sitzung am Montag um 15.00 Uhr Briefwahlstimmen ausgezählt oder andere Briefwahlhandlungen durchgeführt? Nein, gibt die Zeugin zu Protokoll. Wann die Stimmen ausgezählt worden seien, wisse sie nicht. Hat es Ihres Wissens einen Beschluss der Wahlbehörde gegeben, dass Wahlleiter und andere Personen, die Wahlkarten auszählen dürfen? Ja, diesen Beschluss habe es gegeben, sagt die Beisitzerin. Wussten sie, dass am Montag um 9.00 Uhr die Auswertung der Briefwahlstimmen stattfinden würde? Ja, sagt die Zeugin. Manipulationen und Missbrauch seien ihr nicht aufgefallen. Das Protokoll habe sie nur überflogen, sie habe es unterschrieben, weil sie der Behörde vertraut habe. Dass die Auszählung schon am Sonntag stattgefunden haben soll, habe sie nicht gewusst.

+++ 11.22 Uhr: Warum wurde "falsches" Protokoll unterschrieben+++

Im Protokoll steht aber, dass der Wahlleiter unter Beobachtung der Beisitzer um 9.00 Uhr die Wahlkarten ausgezählt hat. Warum haben Sie das unterschrieben?, fragt der VfGH. Er habe geglaubt, man dürfe den vorgedruckten Text nicht verändern, sagt der Zeuge. Es sei bei der großen Anzahl an Wahlkarten schwierig, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, erklärt der Zeuge. Er sagt weiters aus: Der Wahlleiter habe ihm mitgeteilt, dass er niemandem den Zugang zur Auszählung verweigert habe.

Der Anwalt der FPÖ will wissen, ob der neue Wahlleiter dem Innenministerium bekannt gegeben wurde. Das könne er nicht sagen, sagt der Zeuge. Der Wahlleiter habe am Sonntag 7 Stunden lang gebraucht, bis Mitternacht sei er fertig gewesen. Dann wäre es sich doch auch am Montag ausgegangen, "wo ist das Gesetz nicht administrierbar?, kommt der Einwand ein. Es gehe um die Öffnung der Wahlkuverts, teil der Zeuge mit.

+++ 11.14 Uhr: Stimmen schon am Sonntag ausgezählt +++

Am Sonntagabend seien schon zahlreiche Wahlkuverts geöffnet worden, weil der Stellvertreter am Montag kaum Hilfe gehabt hätte, teilt der Bezirkshauptmann mit. Der VfGH fragt nach: Also sind schon am Sonntag Abend der Großteil der Wahlkarten geöffnet und ausgezählt worden? Um Mitternacht habe es schon ein Ergebnis gegeben, sagt der Bezirkshauptmann. Der Wahlleiter habe das Ergebnis der Briefwahl handschriftlich notiert. Die Briefwahlkarten seien über Nacht in einem Raum eingesperrt worden.

+++ 11.01 Uhr: Sechste Zeugenbefragung +++

Der Bezirkshauptmann des Bezirkes Südost-Steiermark sagt als nächster vor dem VfGH aus. Er sagte aus, dass ein neuer Wahlleiter aufgrund der Erkrankung des eigentlichen Wahlleiters einspringen musste. Der Bezirkshauptmann sagt aus: Der neu nominierte Wahlleiter, Herr A., habe aufgrund des Beschlusses mit Hilfspersonal schon am Sonntag Vorbereitungshandlungen gesetzt, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

+++ 10.58 Uhr: "Wusste davon nur vom Hörensagen" +++

Ihr sei durch einen anderen Beisitzer bekannt gewesen, dass es 2013 einen Beschluss zur Ermächtigung der Wahlleiter und anderer BH-Mitarbeiter gegeben habe. "Ich wusste davon, nur vom Hörensagen", sagt sie. Sie habe das nicht hinterfragt. Ob es konkret für die Bundespräsidentenwahl einen solchen Beschluss gegeben habe, sei ihr nicht bekannt.

+++ 10.40 Uhr: Fünfte Zeugenbefragung +++

Der VfGH fragt: Wurden bei der Sitzung um 15.00 Uhr Briefwahlstimmen ausgezählt? "Nein", sagt die Zeugin. Das Briefwahlergebnis und das Endergebnis wurde schon um 14.06 Uhr an die Bundeswahlbehörde weitergeleitet, können Sie sich das erklären? "Nein, überhaupt nicht." Hat es einen Beschluss der Wahlbehörde gegeben, in dem Wahlleiter und andere Bezirksmitarbeiter dazu berechtigt werden, die Briefwahlstimmen auszuzählen? Ja, diesen Beschluss habe es gegeben und er sei bei der ersten BP-Wahl und bei der Stichwahl angewandt worden, sagt die Zeugin. Bei der Sitzung um 15.00 Uhr habe sie die Möglichkeit der Überprüfung der Auszählung gehabt. Wussten Sie vorher, dass sie um 9.00 an den Wahlhandlungen teilnehmen dürfen? Nein, gibt die Zeugin an. Sie sei um 10.15 Uhr von der Landesgeschäftsführung der Partei verständigt worden, dass sie an der Auszählung der Wahlkarten teilnehmen solle und daher zur BH gefahren. Der Wahlleiter habe ihr dort allerdings die Teilnahme an der Auszählung verwehrt, da bereits ein Team von der Bezirksbehörde vor Ort sei und die Wahlkarten schon großteils ausgezählt worden seinen. Der Wahlleiter habe ihr die Wahlhandlungen erklärt und sie und einen weiteren Beisitzer dann weggeschickt. Sie habe den Eindruck gehabt, die Stimmen seien zu diesem Zeitpunkt schon fast fertig ausgezählt gewesen. Missbrauch sei ihr nicht aufgefallen, sie habe immer Vertrauen in die Bezirkswahlbehörde gehabt.

+++ 10.37 Uhr: Es geht mit der Steiermark weiter +++

Die geladenen Zeugen der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Land sind entlassen. Jetzt werden Zeugen aus dem Bezirk Südost-Steiermark einvernommen. Zeugin Viktoria W. (FPÖ), eine Beisitzerin, wird zuerst in den Zeugenstand gerufen. Um rund 10.30 Uhr nach dem Wahltag traf die Zeugin laut Protokoll bei der BH-Südost-Steiermark ein. Da sei der Wahlleiter schon bei den Vorbereitungsarbeiten gewesen, dem Öffnen der Briefwahlkarten - nicht der Stimmen. Ihre Hilfe sei nicht in Anspruch genommen worden. Diese Angaben bestätigt die Zeugin vor dem VfGH. Am Tag nach der Wahl war die Zeugin bei der um 15.00 Uhr anberaumten Sitzung anwesend.

+++ 10.32 Uhr: Wahlleiter muss ebenfalls nochmals aussagen +++

Der Zeuge Wolfgang N. wird nochmals vom VfGH befragt: Wurden bei der Sitzung am Montag um 16.00 strittige Sachverhalte diskutiert? "Es gab keine strittigen Sachverhalte", sagt N. Es sei lediglich über die ungültigen Stimmen diskutiert worden, das dauerte rund 15 Minuten. Über ein beiges Kuvert, das strittig gewesen sein soll, sei ihm nichts bekannt. Am Tag nach der Wahl sei ausschließlich Personal aus seinem Referat im Einsatz gewesen, sagt der Wahlleiter.

Der FPÖ-Anwalt fragt: Wer hat das Endergebnis, das um 15.45 Uhr eingegeben wurde, festgestellt? Das Ergebnis hat die Bundeswahlbehörde um 15.45 festgestellt, sagt der Zeuge.

+++ 10.23 Uhr: Nochmalige Zeugen-Aufrufung +++

Die Verhandlung geht weiter: Der Gerichtshof bittet den ersten Zeugen, Johann G., noch einmal in den Zeugenstand. Können Sie sich an einen Beschluss zur Ermächtigung des Wahlleiters und seines Stellvertreters aus 2013 erinnern? "Ich kann mich nicht erinnern", sagt der Zeuge, er schließe einen derartigen Beschluss aber nicht aus. Nächste Frage: Ist am Wahltag darüber gesprochen worden, dass es ohne Beisitzer stattfindet? Ja, das Prozedere sei klar gewesen, teilt der Zeuge mit. Es sei allgemeiner Konsens gewesen.

+++ 10.10 Uhr: Kurze Unterbrechung +++

Die Verhandlung wird kurz unterbrochen, der VfGH zieht sich zur Beratung zurück.

+++ 9.58 Uhr: Vierte Zeugenbefragung +++

Als nächster Zeuge beantwortet ein weiterer Beisitzer, Philipp R., vom Bezirk Innsbruck-Land die Fragen des Gerichtshofes. Am Tag der Wahl, dem Sonntag, sei er nicht anwesend gewesen, weil er beruflich verhindert gewesen sei. Daher könne er auch nicht wissen, ob es einen Beschluss gab, der dem Wahlleiter und seinem Stellvertreter die Auszählung übertrug.Um 16.00 Uhr am Montag sei er bei der Sitzung gewesen. Der VfGH fragt: Waren der Wahlleiter und sein Stellvertreter bei der Auszählung am Montag immer vor Ort? So habe er das verstanden, sagt der Zeuge.

Der FPÖ-Anwalt fragt: Haben Sie die Wahlkarten am Montag gesehen? "Das weiß ich nicht", sagt der Zeuge. "15.000 Briefwahlkarten sind ja nicht gerade wenig", teilt der Anwalt mit. Er wisse nicht, wann die Wahlkarten ausgezählt worden sind, aber er gehe von Montag aus, teilt der Zeuge mit. Das Sitzungsprotokoll habe er gelesen, es sei schon vorausgefüllt gewesen.

Van der Bellens Anwältin Windhager fragt: War ihnen bewusst, dass Sie schon um 9.00 Uhr zur Auszählung hätten da sein können? Das wisse er nicht, da er am Sonntag bei der Sitzung nicht anwesend war. Er sei nur der Ladung am Montag für 16.00 Uhr gefolgt.

+++ 9.47 Uhr: Zeugin: Kein Missbrauch aufgefallen+++

Hatten Sie und die übrigen Beisitzer die Möglichkeit, bei der Auszählung am Montag dabei zu sein? "Ja", antwortet die Zeugin Wann sind die Briefwahlkarten geöffnet worden? Vor 16.00 Uhr? "Ja", sagt die Zeugin. Die Kuverts seien vor 16.00 Uhr geöffnet worden und die Auszählung habe auch davor stattgefunden. Hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die Auszahlung zu kontrollieren? "Ja". Hat das jemand wahrgenommen? "Nein". Ein Missbrauch sei ihr nicht aufgefallen, sie habe großes Vertrauen in den Wahlleiter Wolfgang N. gehabt, es habe nie Ungereimtheiten gegeben. Die Niederschrift habe sie im Vertrauen der Richtigkeit vor ihrer Unterschrift nicht gemau durchgelesen.

Der FPÖ-Anwalt fragt die Zeugin: Wussten Sie, dass die Öffnung der Briefwahlkarten, die laut Gesetz um 9.00 Uhr unter Beobachtung der Wahlzeugen stattfinden muss, so nicht erfolgt ist? Die Zeugin antwortet darauf, dass sie nicht behaupten könne, das gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten worden seien, da sie Montagfrüh nicht anwesend gewesen sei. Sie könne daher dazu keine weitere Auskunft geben.

+++ 9.39 Uhr: Dritte Zeugenbefragung +++

Die nächste Zeugin, Annemarie F., war Beisitzerin der Grünen in Innsbruck-Land. Sie sei für Sonntag 19.00 Uhr und Montag 16.00 Uhr geladen geworden, sagt die Zeugin. Der Wahlleiter habe bei der Sitzung am Sonntag bekannt gegeben, dass die Beisitzer am Montag jederzeit zur Auszählung vorbeikommen könnten. Sie sei aber berufstätig und habe daher am Montag nur zweimal kurz - für "circa 5 Minuten" - vorbeigeschaut. Der VfGH fragt: Hat es einen Beschluss zur Übertragung in Bezug auf den Wahlleiter und seinen Stellvertreter gegeben? "Daran kann ich mich nicht erinnern", sagt die Zeugin. Es sei aber klar gewesen, dass die Befugnisse an den Wahlleiter und seinen Stellvertreter delegiert worden seien.

+++ 9.30 Uhr: Unstimmigkeiten im Protokoll +++

Der VfGH-Präsident fragt: Stimmt es, dass die Beobachtung der Beisitzer nicht gegeben war, es aber im Protokoll anders vermerkt war? Der Zeuge bestätigt diese Unstimmigkeit. Er habe aber angenommen, dass durch die Ermächtigung der Wahlbehörde es so durchführbar gewesen wäre bzw. dadurch der Wahlleiter zur Auszählung berechtigt ist. Der Zeuge beantwortet auch die Frage von Holzinger mit "Ja", ob bei einer derartigen Menge an Wahlkarten das Gesetz nicht mehr durchführbar gewesen wäre.

+++ 9.18 Uhr: "Briefwahlkarten schon am Sonntag geöffnet" +++

"Die Briefwahlkarten wurden am Vortag manuell bereits geöffnet, die Stimmkarten aber nicht", sagt der Zeuge. Diese Vorbereitungshandlungen habe er gemeinsam mit seinem Stellvertreter am Sonntag durchgeführt. Andere Personen hätten nicht Zutritt gehabt. Erst am Montag seien dann die Stimmkarten geöffnet und die Stimmen ausgezählt worden. Er habe keine Missbräuche oder Manipulationen feststellen können. Der Gerichtshof hakt nach: Wie erklären Sie sich, dass das Ergebnis laut Protokoll schon um 15.45 Uhr vorlag, die Sitzung aber um 16.00 Uhr begonnen hat? Das hänge damit zusammen, dass das Ergebnis sofort in ein Programm einzutragen gewesen sei - daher der Zeitpunkt auf dem Protokoll. Beschlossen worden sei zu diesem Zeitpunkt aber noch nichts, teilt der Wahlleiter mit.

+++ 9.05 Uhr: Zweite Zeugenbefragung+++

Als zweiter Zeuge wird Wolfgang N., Bezirkswahlleiter aus Innsbruck-Land, aufgerufen. Die Frage des Gerichtshof lautet: Wussten Sie, dass die Öffnung der Briefwahlkarten laut Gesetz um 9.00 Uhr nach dem Wahltag unter Beisein der Bezirkswahlbehörde festgesetzt ist? "Ja. Die Wahlkuverts wurden erst am Montag um 9.00 Uhr geöffnet und dann wurde mit der Auszählung begonnen", sagt der Zeuge aus. Eine konstituierende Sitzung habe zwar vorher stattgefunden, die Auszählung der Stimmen habe aber erst ab 9.00 Uhr begonnen. Der Zeuge gibt an, während der ganzen Auszählung der Briefstimmen anwesend gewesen zu sein. Sein Stellvertreter und er hätten die Auszählung "akribisch überwacht".

+++ 8.47 Uhr: Erste Zeugenbefragung +++

Der erste Zeuge, Johann G., ein Beisitzer aus Innsbruck-Land, wird befragt. "Ich halte mein Erklärung aufrecht", antwortet der Zeuge auf die Frage des Gerichtshofes hin, ob er seine eidesstattliche Erklärung aufrecht erhält. Damit gibt er an, dass ihm keine Gesetzwidrigkeiten bei der Auszählung aufgefallen sei. Laut Vorladung sei seine Anwesenheit am Sonntag um 19:00 und am Montag um 16:00 erforderlich gewesen. In Bezug auf die Briefwahlstimmen sagt er aus, dass ihm nur die auszuscheidenden Briefwahlkarten vorgelegt worden seien. Der Wahlleiter habe bekannt gegeben, dass er am Montag ab 9.00 Uhr mit der Auszählung der Wahlkarten mit den Mitarbeiten beginnen würde. Ein Widerspruch wird festgestellt: Laut Zeuge hat die Sitzung am Montag um 16.00 Uhr begonnen, laut Schriftsatz der Bezirkswahlbehörde sei das Ergebnis schon um 15.45 Uhr bekannt gewesen. Wie könne sich der Zeuge das erklären? Darauf gibt Johann G. keine Antwort. Bevor sie die Niederschrift unterschrieben haben, haben Sie diese durchgelesen? "Nein", sagt der Zeuge.

+++ 8.45 Uhr: Eröffnung +++

Die erste Phase der öffentlichen Verhandlung diene ausschließlich der Beweisaufnahme durch Zeugen, teilt der Präsident des VfGHs, Gerhart Holzinger, mit. An die Zeugen dürften auch die FPÖ, die Bundeswahlbehörde und die Grünen Fragen stellen.

+++ 8.38 Uhr: Die Teilnehmer +++

Für die FPÖ nimmt Anwalt Schender an der Verhandlung teil. Ebenfalls vertreten sind die Bundeswahlbehörde und die Grünen.

+++ 8.30 Uhr: Verhandlung eröffnet +++

Die Richter sind eingetroffen, die Verhandlung ist eröffnet. Film- und Fotoaufnahmen sind ab jetzt nicht mehr erlaubt. Der Vorwurf der FPÖ lautet, dass es in 94 von 117 Wahlbezirken Gesetzeswidrigkeiten gegeben haben soll: Wahlkarten seien zu früh geöffnet, Stimmen zu früh oder von nicht befugten Personen ausgezählt worden.

+++ 8.25 Uhr: Sagen alle Zeugen aus? +++

Bis Donnerstag will der VfGH insgesamt 90 Vertreter von Bezirkswahlbehörden befragen. Am ersten Verhandlungstag soll bereits eine Reihe an Zeugen einvernommen werden. Es wird sich herausstellen, ob alle Zeugen auch wirklich aussagen oder sich teils der Aussage entschlagen. Denn laut Bundeswahlbehörde haben die Beisitzer aller Parteien damals unterschrieben, dass die Briefwahl korrekt ausgezählt worden ist. Sagen sie nun vor dem VfGH das Gegenteil aus, könnten sie strafrechtlich wegen falscher Beurkundung strafrechtlich belangt werden.

Verfassungsgerichtshof
© News.at

+++ 8.19 Uhr: Großer Medienandrang +++

Es herrscht großer Medienandrang im Saal des Verfassungsgerichtshofes am Tag der ersten Verhandlung. Zahlreiche Journalisten und die ersten Zeugen sind bereits eingetroffen. In Kürze (ab 8.30 Uhr) startet die Verhandlung.

Verfassungsgerichtshof
© News.at Der Verhandlungssaal

Kommentare

Unabhängig davon wie die Wahl auch ausgegangen ist, aber das WIE ist doch ein Schuss auf die demokratischen Prinzipien. Es war zwar nicht alles korrekt aber dennoch in Ordnung. So meine Lieben, in Zukunft sind Gesetze nicht mehr "ganz so auszulegen" angurten, Handy, Baugesetze, Steuern usw...


Ein Stegreiftheater. Nur beim Tschauner ist es lustiger.
Beim VGH spielt man Demokratie und unabhängige Justiz. Die haben ja sonst nichts gelernt. Des hamma doch immer schon so g'macht.

Natürlich sieht niemand von den Zeugen Unregelmäßigkeiten od. gar Manipulation. Was sollen sie sonst sagen?! Es würde schließlich jede vorangegangene Wahl in Frage stellen. Einfach Bananenrepublik keiner traut es sich zu zugeben bzw. zu sagen, aber jeder weiß es!!!

Schnadahuepfl melden

Wirklich ein Musterbeispiel, wie wenig bei der selbsternannten "Heimatpartei" auch die eigenen Leute zählen, sogar die ureigenen FPÖ-Beisitzer, die sicher sehr dankbar sein werden.
Strache will Hofer in der Hofburg entsorgt wissen, er wird dem cholerischen Egomanen zu gefährlich.
Vermutlich beginnen viele Blauwähler nun wirklich zu zweifeln, dass die Heimatgedröhns-Nächstenliebe Fassade echt ist.

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

die f-beisitzer waren ja am montag nach der siegesfeier nicht einsatzfähig und kamen erst mittags oder am abend, haben unterschrieben und gingen gleich wieder feiern

clsc melden

Und welche vernünftigen Personen sollen sich zukünftig das antun, gegen geringe Aufwandsentschädigung Wahlvorsitze und Wahlhelfer zu sein und dann Strafverfahren wegen Terminverfehlungen zu riskieren, weil Anwälte sich ein Körberlgeld und Politiker auf sich aufmerksam machen wollen? Da wird demokratiepolitisch mehr zerstört als es zu gewinnen gibt!

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

beisitzer bekommen nur fahrtkosten erstatet und ob da sich für die näxte wahl, f-beisitzer finden werden ist fraglich

neusiedlersee melden


Es sind nicht Fahrtkosten, es ist eine "Aufwandsentschädigung".Die spendet man normalerweise der eigenen Partei.
No, na.

Genau ! Denn nur freiheitliche Zeugen und Angeklagte dürfen vor Gericht und Ausschüssen an Amnesie leiden !

amnesix melden

Natürlich werden alle Befragten NUR das bestätigen, was sie bereits per Amtseid gesagt und auch so unterschrieben haben, nämlich NUR das, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne ging, auch wider besserem Wissen, plötzlich leiden alle an akuter Amnesie !

giuseppeverdi melden

Ja auch wenn Wahrheitspflicht besteht haben die Zeugen da nicht "beste" Beispiele von den Politikern im U-Ausschuss im Parlament, die sich auch - wenn es an das Eingemachte gegangen ist - an nichts erinnern konnten. Warum soll der gewöhnliche Bürger, der im Gegensatz zu den hoch bezahlten Politikern nichts dafür bezahlt bekommt wenn er sich Sonntag und Montag dorthin setzt, sich an was erinnern?

giuseppeverdi melden

Der VfGH wird es ohnehin nicht wagen, die Wahl als ungültig zu erklären, macht er damit doch Österreich zu einer Bananenrepublik. Das ist nur eine Show für die Medien und am Ende wird es wie das berühmte Hornberger Schießen enden, nämlich dass nichts passiert und alles in Ordnung ist.

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

also die fpö hat ihre negativ-werbung in den medien bekommen, ganz kostenlos - mir ging diese werbung schon am a .... - aber bumsti hatte sein vergnügen und am ende ist aus mit lustig

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