Sie wurde am Donnerstag mehrheitlich in einer Sitzung der Bundeswahlbehörde beschlossen und wird nun dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt.
Die Bundeswahlbehörde beruft sich auf die vorliegenden Niederschriften zur Briefwahlauszählung am Tag nach der Stichwahl, die alle einhellig (also auch von FPÖ-Vertretern) bestätigt worden seien. Demnach hätten die Bezirkswahlbehörden mit der Auswertung der Wahlkarten am Montag, 23. Mai, um 9.00 Uhr begonnen. Von der FPÖ geschilderte Vorfälle vorzeitiger Öffnung oder Auszählung seien "nach der Aktenlage in keiner Weise nachvollziehbar" - und in keiner Bezirkswahlbehörde hätten die Beisitzer (auch jene der FPÖ) die behaupteten Unregelmäßigkeiten aufgezeigt.
Nur im Bezirk Wien-Umgebung sei der Niederschrift ein Beiblatt angefügt worden, "aus dem eine Diskussion und nachfolgende Abstimmung hinsichtlich fehlender Stimmzettel abgeleitet werden kann". Dort habe die FPÖ-Beisitzerin dann dagegen gestimmt, sie sei aber, zumindest in einem Fall, rechtswidrig nominiert gewesen.
Wahlbehörde hält Anfechtung nicht für gerechtfertigt
Die Wahlbehörde hält die Anfechtung nicht für gerechtfertigt: Die von der FPÖ angeführten "eklatanten Unterschiede" zwischen den Urnen- und Briefwahlstimmen sei "als reine Mutmaßungen zu betrachten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen einer Wahlanfechtung genügen". Um für eine Anfechtung relevant zu sein, müsse eine behauptete Rechtswidrigkeit Einfluss auf das Wahlergebnis haben können - und eine solche sieht die Wahlbehörde nicht: "In jenen Fällen, in denen die zur Briefwahl verwendeten Wahlkarten ohne Beisein der Wahlbehörde geöffnet worden sein sollten, würde zweifellos ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegen." Dass es dadurch zu Manipulationen gekommen sei, die das Wahlergebnis verändert hätten, "wurde vom Anfechtungswerber nicht einmal behauptet" - und es lägen auch "keinerlei Hinweise auf wie auch immer geartete Manipulationen vor".
Es würde außerdem, wird in der Gegenschrift angemerkt, "eines erheblichen Maßes an Phantasie und logistischen Aufwands bedürfen", um eine Veränderung des Stimmverhaltens vornehmen zu wollen. Denn "insbesondere die beigen Wahlkuverts für den zweiten Wahlgang sind in ihrer Einfärbung keine handelsüblich beziehbare Massenware".
Kommentare
Ja, dass sich die Wahlbehörde wehrt, ist doch menschlich verständlich, ist sie doch an diesem Desaster (es gilt die Unschuldsvermutung)schuld. Aber so weit sind wir noch nicht, dass die Aussage der Wahlbehörde gilt und das Erkenntnis des VfGH nicht zählt - Gott sei Dank!
der staatsanwalt ermittelt schon und ist nicht vom VfGH ... scharf nachdenken
Viel interessanter ist doch, daß Vertreter der F überall dabei waren und mit unterschrieben haben, und so lange alles für richtig gehalten haben, solange alles nach Hofer ausgesehen hat. Das Problem an sich mag dringend lösungsbedürftig sein, das Manöver der F aber durchschaubar. Demokrat wird man plötzlich dann, wenn es einem selbst nutzt.
heute wird entschlagungsorgie stattfinden und dann verbleiben ein paar zeugen, die die richter kaum überzeugen können - ausser spesen ist nichts gewesen
Knudderl schon mal was gehört, dass die STA besonders bei so "hohen" Herrschaften oft das Verfahren still und leise einstellt sie Hascherl?
Ach und die Roten, Grünen, Schwarzen oder Pinken haben nicht unterschreiben? Und nun kommen Sie mir nicht mit der dümmlichen Aussage, aber die hätten die Wahl ja nicht angefochten. Auf Grund Ihrer Frage geht es nur darum ob die Unterschriften - egal von wem - zurecht oder zu unrecht geleistet worden sind.
Mit der Einführung der Briefwahl wurde doch längst das geheime und persönliche Wahlrecht aufgehoben.
Wer wählt z B in der Briefwahl für Demenzkranke, schwererkrankte Alzheimer Patienten, Geisteskranke?????
Ist es nicht einer der Familienangehörigen oder der Betreuer oder sogar wie beobachtet die Mitglieder der fliegenden Wahlkommission in Altersheimen, die das Kreuzerl vertretungsweise machen.
diese beschreibung ist falsch, weil in solchen heimen nicht gewählt wird, auch nicht in gefängnissen ....altersheime sind nur wohnheime und somit jeder wahlberechtigt
@Denksport dein Name sollte Programm sein, mal etwas vorher nachdenken, dann schreiben?!
Die FPÖ ist einfach nur ein schlechter Verlierer. Die andauernde FPÖ Werbung in den Zeitungen nervt auch langsam... jeden Tag eine Anzeige der FPÖ in fast allen Tageszeitungen. Das Geld der Bürger zu verschleudern und damit Unruhe zu stiften, damit könnte auch endlich mal schluss sein. Aber lieber den Menschen die Sozialhilfen streichen, anstatt für ordentliche Löhne zu kämpfen.
- beide unterlagen waren ja eidesstatlich - ausrede habe nachher erfahren ist wohl ein märchen von tante stenzel, die eh nix hört ausser das rauschen .... jedenfalls sei das merkwürdig und fast einheitlich, *habe nachher gehört*....ach hätte i ... war i .... möchte i -
*STR Andrea Kaiser (FPÖ)...dass Kaiser in 2 Behörden nominiert war. *
*STR Andrea Kaiser (FPÖ)...dass Kaiser in 2 Behörden nominiert war. *
http://www.schwechat.gv.at/de/aktuelles/2216/Entgegnung-zu-ZIB-Interview-STR-Andrea-Kaiser-FPOe-am-962016
Klar hält die Wahlbehörde das nicht für notwendig, würde doch ans Tageslicht kommen dass es bei den vorangegangenen Wahlen nicht anders war?! Es lebe die Korruption!!!
Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi." - Gerhard Bronner, Rede anlässlich der Gedenkfeier zum 60. Jahrestag der Befreiung des KZ Guns
DAS war ja zu erwarten, dass die Wahlbehörde, insbesonders jener windige Haupt-Wahlleiter jede Wahlwiederholung für unnötig hält, damit würden sämtliche Unzulänglichkeiten und Manipulationen ans Tageslicht kommen, daher mehr als gut, dass die FPÖ den Einspruch getätigt hat und jetzt der VfGh prüft - bei dem Wahl-Behörden-Gesindel überall !
Falls die Argumente der Wahlbehörde stimmen ist die FPÖ blamiert. Wieso Dr. Böhmdorfer gute Chancen für einen Erfolg der Anfechtung sieht, weiß nur er.
Er weiß, dass gegen eine Front aus Innen-, Justizministerium + VGH kein Sieg möglich ist. Schon gar nicht mit solchen Argumenten, tatsächlich Vermutungen. Einer Anfechtung wird stattgegeben, würde sich das Ergebnis umkehren.
der anwalt gewinnt immer - die aussage die suppe ist zu dünn - sagt alles - die fpö-kasse wird geleert
mit entschlagungen kann man nicht gewinnen, nur verlieren
Wenn sich alle an die Regeln und Gesetze gehalten hätten, dann würde es zu seiner Diskussion gar nicht erst kommen.
dann würder FPÖ welche erfinden um in den medien zu bleiben
Ein Vorsortieren der Wahlkarten ist also nicht rechtswidrig. Und um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, hat's beinahe 4 Wochen gedauert...!
Frage des Tages: Zu welcher Partei hat denn die Wahlbehörde ein Naheverhältnis?
Die Wahlbehörde tut das was Beschuldigte im Allgemeinen tun: sie erklärt sich als unschuldig. Was, stimmen die Argumente, hier auch so zu sein scheint. Daran ist nichts sensationell.
Wieso aber "DIE PRESSE" über Informationen verfügt, die der VGH noch nicht kennt, ist ungewöhnlich wenn nicht rechtswidrig.
Die Staatsanwaltschaft müsste Erhebungen einleiten.
die erhebungen laufen ja schon, wegen korruption und das wird ca 200 wahlbeisitzern nicht gerade glaubwürdig machen .... ich habs von pospischil, der hats von nabratil .... ja jetzt hat fpö korrupte politiker, wie dörfler, ragger, usw. ... alle wusten nicht was sie unterschreiben