Schulautonomie:
Was Schulen derzeit dürfen

Mitsprache bei Benotung, schulautonome Tage, Werbung und Sponsoring

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Bildung - Schulautonomie:
Was Schulen derzeit dürfen

Bestimmungen zur Schulautonomie finden sich in diversen Schulgesetzen. Direkt an den Schulen entschieden werden können etwa manche Lehrplanfragen, die Eröffnung und Teilung von Klassen, Fragen der Vermietung von Schulräumen bzw. Werbung und Sponsoring, die Einführung der Fünf-Tage-Woche und als weithin bekannteste Bestimmung die Vergabe der schulautonomen Tage. Außerdem haben die Schulpartner (Schüler, Eltern, Lehrer) durch den Schulgemeinschaftsausschuss bzw. das Schulforum ein Recht zur Stellungnahme bei der Besetzung von Leitungsfunktionen.

Pflichtgegenstände können verändert werden

Die Schulpartner können innerhalb eines bestimmten Rahmens etwa die Stundenzahl von Pflichtgegenständen verändern, zusätzliche Pflichtgegenstände einführen, bestehende Freigegenstände in Pflichtgegenstände umwandeln oder Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen schaffen. Außerdem können - allerdings nur bei Wahrung der Kostenneutralität - Klassen- und Gruppengrößen verändert werden.

An Bundesschulen können im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Das bedeutet, dass die Schulen etwa am Standort eigenverantwortlich Verträge abschließen und Veranstaltungen durchführen können bzw. das damit erwirtschaftete Geld für eigene Zwecke verwenden können. Ebenfalls behalten werden dürfen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring.

Fünf bzw. drei schulautonome Tage

In der Öffentlichkeit am bekanntesten sind die Bestimmungen über die schulautonomen Tage: Hier dürfen die Schulpartner jedes Unterrichtsjahr fünf Tage "aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens" schulfrei erklären - wobei mittlerweile zwei dieser Tage aber bundesländerweise doch wieder zentral festgelegt werden.

Außerdem dürfen die Schulpartner bestimmen, dass in der ersten und zweiten Klasse Volksschule den Noten eine Leistungsbeschreibung hinzugefügt wird (das komplette Ersetzen der Noten durch eine alternative Leistungsbeurteilung bedarf allerdings eines Schulversuchs, Anm.). Außerdem können sie (bei Schulen, für die kein Sprengel besteht) zusätzliche Reihungskriterien für die Aufnahme von Schülern festlegen. Wenig Mitsprache haben sie dagegen bei der Direktorenbestellung - in diesem Bereich ist derzeit nur ein Recht auf Stellungnahme vorgesehen. Gar keine Kompetenzen haben sie dagegen bei der Auswahl von Lehrern.

Kommentare

christian95 melden

Wir haben eines der teuersten Bildungssysteme weltweit. Im kleinen Österreich sind gleich 10 verschiedene Stellen für die Bildung zuständig (Bund + 9 Ländern). Nicht einmal eine zentrale Matura kann fehlerfrei abgewickelt werden, das niederschmetternde Ergebnis der SPÖ Vorzeigeschulde - Neue Mittelschule - wurde vorgestern bekannt.
So lange wir zum Dank weiterhin diese "Versager" wählen,

christian95 melden

verdienen wir auch nichts anderes.

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