Beethovenfries: Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe

Eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils - 1902 geschaffen, in NS-Zeit enteignet

Der Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe des berühmten Beethovenfries von Gustav Klimt. Diese in der heutigen Sitzung des Beirats getroffene Entscheidung wurde am Freitagvormittag bei einem Pressegespräch bekannt gegeben.

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Bildende Kunst - Beethovenfries: Kunstrückgabebeirat empfiehlt keine Rückgabe

Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) hat sich gegenüber der APA erleichtert über die klare Position des Kunstrückgabebeirats gezeigt, keine Restitution des Beethovenfrieses aus der Secession zu empfehlen. "Ich habe vor dem Beschluss gesagt, dass ich mich an die Empfehlung halten werde - und das gilt natürlich jetzt genauso", unterstrich der Minister.

Ostermayer "erleichtert"

"Ich bin erleichtert, dass der Beschluss einstimmig erfolgt ist", unterstrich Ostermayer. Er habe sich den präzise begründeten Beschluss angeschaut und spreche den hochrenommierten Experten sein völliges Vertrauen aus. Es zeige sich, dass Österreich "ein extrem vorbildhaftes Rückgabegesetz" habe, an dem er auch sicher nichts ändern wolle.

Der Beirat hatte zu prüfen, ob bei dem in der NS-Zeit beschlagnahmten und nach Kriegsende formell an Erich Lederer restituierten Kunstwerk ein enger Zusammenhang zwischen einem Ausfuhrverbot und einem später zustande gekommenen Ankauf durch die Republik Österreich bestanden hat. Der 1902 geschaffene, 34 Meter lange Wandfries gilt als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils und ist seit 1986 in einem eigenen Raum im Kellergeschoß der Secession zu besichtigen.

Secession und Belvedere erfreut

Die Wiener Secession, in der das Beethovenfries von Gustav Klimt hängt, hat sich erfreut von der heutigen Empfehlung des Kunstrückgabebeirates gezeigt, das Werk in Österreich zu belassen. "Die Vereinigung Bildender Künstler Wiener Secession und die Gesellschaft der Freunde der Secession begrüßen diese Entscheidung", heißt es in einer Aussendung.

"Wir freuen uns, den Fries weiterhin an dem Ort, für den er geschaffen wurde, der Öffentlichkeit zeigen zu können", unterstrich Herwig Kempinger als Präsident der KünstlerInnenvereinigung. Der Verbleib des Frieses in der Secession gewährleiste den kunsthistorischen Zusammenhang zwischen Haus und Werk. "Hier ist der schlüssigste Ort, um dieses wichtige Werk des Wiener Jugendstils zu präsentieren", so Kempinger.

Husslein-Arco stellt Standort infrage

Auch vom Belvedere als Besitzer des Frieses kam am Freitag Zustimmung. "Wir begrüßen die Entscheidung, dass der 'Klimtfries' im Eigentum der Republik Österreich bleibt", teilte Direktorin Agnes Husslein-Arco in einer Aussendung mit. Das Werk müsse der Öffentlichkeit zugänglich bleiben - das müsse aber nicht die Secession sein, unterstrich sie: "Gerade in kunsthistorischer Hinsicht ist der derzeitige Aufstellungsort problematisch, weil nicht authentisch. Hinzu kommen diverse konservatorische Gefährdungspotenziale für den Fries, die mit der Anbringung im Untergeschoß der Secession verbunden sind, wie jüngste Untersuchungen gezeigt haben, die das Belvedere als für den Fries verantwortliche Institution unabhängig vom Restitutionsfall durchgeführt hat."

Der Zustand des Werks müsse deshalb dauerhaft überwacht werden: "Wir befürchten, dass der Fries an seinem derzeitigen Standort langfristig Schaden nimmt!", zeigte sich Husslein-Arco besorgt. Zielsetzung des Belvederes sei eine Lösung des "Standortproblems" - wenn möglich in Kooperation mit dem Verein Secession.

Erben-Anwalt spricht von "Stimmungsmache"

Für Rechtsanwalt Alfred Noll, der im Fall des berühmten Beethovenfrieses eine Gruppe von acht Erben nach Erich Lederer vertritt, ist die Entscheidung des Kunstrückgabebeirats, keine Empfehlung zur Rückgabe des Gustav-Klimt-Werkes auszusprechen, nicht nachvollziehbar. "Ich werte das so, dass die Stimmungsmache der letzten Tage den Beirat nicht ganz unbeeindruckt gelassen hat", sagte Noll der APA.

Für ihn sei der vom Beirat ausgeschlossene kausale Zusammenhang zwischen dem Ausfuhrverbot und dem Ankauf des Frieses durch die Republik eindeutig gegeben. "Für mich ist dieser Zusammenhang aufgrund der Dokumente evident, wenn man diesen Zusammenhang nicht sehen will, dann sieht man ihn nicht", so Noll, der in einer Aussendung einmal mehr auf ein Ministerratsprotokoll vom Mai 1972 hinweist. Dieses weise eindeutig aus, dass die "seit 1950 über den Beethoven-Fries verhängte Ausfuhrsperre in ursächlichem und engem Zusammenhang mit dem Ankauf" stand.

Ob das Verfahren fair abgelaufen sei, könne er nicht beurteilen, "weil es ein Geheimverfahren ist. Ich weiß weder wen der Beirat gefragt hat, welche Antworten gegeben wurden oder überhaupt gestellt wurden", so Noll, der seine Forderung bekräftigt, die dem Beirat zur Verfügung stehenden Dossiers der Kommission für Provenienzforschung öffentlich zugänglich zu machen.

Kommentare

Nachlesen:
"Gustav Klimt gestaltete den berühmten Beethovenfries für die XIV. Ausstellung der Vereinigung Bildender KünstlerInnen Österreichs Secession, die vom 15. April bis 27. Juni 1902 stattfand. In dieser Ausstellung - als Hommage an den Komponisten Ludwig van Beethoven konzipiert - erfuhr die Idee des secessionistischen Gesamtkunstwerks ihre hervorragendste Ausprägung. "

Oliver-Berg

Daher ist Beethovenfries in Klimtfries zu ändern.

Oliver-Berg

Liebe News-Redaktion. Es gibt keinen Beethovenfries. Beethoven war Komponist aber kein Maler. Das sollte man doch wissen. Bitte selber unter Wiener Sezession nachsehen, dass es kein Beethovenfries ist.
Bei Schlagzeilen ist das peinlich.

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