Automatischer Amtsverlust bei Sexualdelikten, Folter und Quälens schutzwürdiger Personen. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zieht damit Konsequenzen aus dem Fall Bakary J .: Künftig verlieren Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten sowie Quälens und Vernachlässigens Schutzwürdiger rechtskräftig verurteilt sind, unabhängig vom Strafmaß automatisch ihr Amt. Damit entfallen ab 1. Jänner 2013 die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt, hat Heinisch-Hosek mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ausverhandelt.
Außerdem werden Beamte und Vertragsbedienstete sofort und bei Streichung eines Drittels des Lohns vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird. Damit der Dienstgeber davon erfährt, müssen die Staatsanwaltschaften ihm diese Anklagen künftig melden.
Automatischer Amtsverlust ist ab 2013 die Folge jeder rechtskräftigen Verurteilung wegen einem Sexualdelikt, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen, sowie wegen strafrechtlicher Taten, die unter die Folterkonvention fallen. Rechtsmittel dagegen gibt es keine mehr.
Schwarze Schafe aus dem Verkehr ziehen
"Wir ziehen die schwarzen Schafe sofort aus dem Verkehr", pries Heinisch-Hosek am Freitag in einem Hintergrundgespräch die Novelle, "solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren". Die Zeit, bis es zur Entlassung kommt, werde "praktisch halbiert". Als Frauenministerin freut sie besonders, dass Beamte bei sexuellen Übergriffen - auch im privaten Bereich - automatisch den Job verlieren. Die Zahl der Fälle, die von der Änderung betroffen sind, sei "zum Glück" nicht groß, Zahlen gibt es nicht.
Derzeit führt erst eine Verurteilung zu zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt zum Amtsverlust. Das Strafmaß bleibt aber oft unter dieser Schwelle - womit Disziplinarkommission und -oberkommission am Zug sind, wo das Verfahren "langwierig und oft problematisch" sei. So etwa im Fall des Polizisten, der im Zuge der Kinderporno-Operation Sledgehammer zu vier Monaten bedingt verurteilt wurde.
Im Fall Bakary J. verstrichen zwischen Tat und Konsequenz sechs Jahre: 2006 wurde der Gambier bei einem Polizeieinsatz nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch schwer verletzt. 2009 wurden die WEGA-Beamten zu bedingten Haftstrafen verurteilt - und erst 2012 nach langem Verfahren vor Disziplinar- und Disziplinaroberkommission sowie Befassung des Verwaltungsgerichtshofes entlassen.
Kommentare
frage ? wie sieht es bei politiker(rinnen) aus ?haben diese weiter imunität und narrenfreiheit ??????????????????.wenn sie beschimpfen belügen und betrügen !!!
teil4 trotz sommerloch stellt sich mir unweigerlich die frage, haben sie es wirklich notwendig, mit solch rein populistischen maßnahmen auf stimmenfang im polizistenhasserlager zu gehen? haben sie schon so große angst vor stronach? machen sie so weiter, dann ist diese wenigstens berechtigt
teil3 apropos politiker....da diese eine vorbild und vertrauensstellung für alle österreicher aufweisen sollten (ich weiß, umfragen belegen dies nicht unbedingt, ist nur eine these von mir), bin ich dafür, im falle eines politikers, maßnahmen bereits bei verdacht einzuführen. wo bleibt der delikts- und maßnahmenkatalog für politiker, die der korruption verdächtig sind? ich habe nirgends gelesen, daß diese suspendiert werden, zurücktreten müssten, ein drittel ihres gehaltes einbüssen??????? ahhhhhhh jaaaaa....für politiker gilt ja immer, (ich glaube manchmal auch nach einem urteil), die "UNSCHULDSVERMUTUNG" .
teil 2 haben sie auch schon ganz sozialdemokratisch überlegt, was sie mit dem zu unrecht verdächtigten und vielleicht angeklagten polizistenhäuslbauer tun, der wegen zahlungsunfähigkeit sein haus verliert? kaufen sie dem dann als entschädigung ein neues?.......hört sich gut an.......und ich bin gespannt, wie das bei den polizisten, die unter anderem natürlich auch unsere dunkelhäutigen mitbewohner kontrollieren sollen, die bei ersten anzeichen von amtshandlungen, und sei es nur wegen falschparken, sofort laut die worte "mißhandlung" und "rassismus" schreien, ankommen wird. und glauben sie mir, ich weiß wovon ich spreche, das sind die tatsachen auf der strasse, nicht ihre geschönte, verblümte sicht des politikers korrigiere, der politikerIN. .
sg fr bundesministerIN sie haben grundsätzlich absolut recht. schwarze schafe haben.......aber nicht nur im öffentlichen dienst.....nichts verloren. bei solchen (unter vielen anderen) delikten ist ein verbleib im dienst indiskutabel. allerdings scheint ihnen nicht bewußt zu sein, dass eine anklageerhebung noch nicht zwangsläufig ein urteil "schuldig" nach sich zieht und gerade polizisten (auch in der vergangenheit) oft solchen beschuldigungen ausgesetzt sind. noch kein urteil - aber durch ein drittel gehaltsverlust defacto schon eine bestrafung...