Was beim Autofahren noch erlaubt ist

Nationalrat verbietet Handys am Steuer nun völlig – was darf man eigentlich noch?

Ende Mai wird das Handyverbot beim Autofahren massiv verschärft – verboten ist dann nicht mehr nur Telefonieren, sondern jede Art der Handynutzung. Wer erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Was darf man am Steuer jetzt eigentlich noch? Wir haben uns angesehen, wie es mit Rauchen, Flip-Flops und Fernsehen aussieht.

von
Fakten - Was beim Autofahren noch erlaubt ist

Immer mehr Unfälle seien auf abgelenkte Fahrer zurückzuführen – so begründete Verkehrsminister Gerald Klug (SPÖ) am Donnerstag eine Regierungsvorlage, die das "Handy-Verbot" am Steuer deutlich verschärft. Bereits seit 1999 ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in Österreich verboten. Seitdem hat sich die Handynutzung aber massiv verändert. Mails abrufen, WhatsApp-Nachrichten schreiben, twittern und facebooken: All das lenkt genauso vom Straßenverkehr ab, war bisher aber noch erlaubt. Nun wird auch "jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons" beim Fahren unter Strafe gestellt.

Der Vorschlag der Regierung wurde mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der Grünen (ihnen ging die Regelung noch nicht weit genug) angenommen. Sie tritt nach Kundmachung der Novelle, vermutlich Ende Mai, in Kraft. Wer dann mit dem Handy in der Hand erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe. Einzige Ausnahme ist die Nutzung eines fest montierten Handy als Navi. Doch sind damit endgültig alle Gefahrenquellen "eliminiert"? Wir haben uns angesehen, was man beim Autofahren noch darf. Es zeigt sich: Weniges ist wirklich verboten. Kommt es wegen überflüssiger Nebentätigkeiten aber zu einem Unfall, kann man auf die Versicherung nicht zählen.

Rauchen?

Rauchen am Steuer ist bei uns derzeit nicht verboten. Der Autofahrerklub ÖAMTC rät aber dennoch, auf die Zigarette beim Fahren zu verzichten. Das Risiko werde nämlich oft unterschätzt. Herausnehmen, Anzünden und Abstreifen der Asche führen zu einer unsicheren Lenkradführung. Und richtig "brenzlig" wird es, wenn die Zigarette während der Fahrt runterfällt und der Lenker sich reflexartig danach bückt. Kommt es so zu einem Unfall, kann die Versicherung auch die Leistung ablehnen, wie bereits in einem wegweisendem Urteil festgestellt wurde.

Außerdem würden der Rauch und die Verschmutzungen der Scheiben die Sicht beeinträchtigen, warnt der ÖAMTC. Und auch auf mitfahrende Kinder solle Rücksicht genommen werden. Der Autofahrerklub empfiehlt, lieber ab und zu eine Fahrpause einzulegen und dann zu rauchen. Ein Verbot wird beim ÖAMTC aber trotzdem abgelehnt.

Flip-Flops tragen?

Mit dem Sommer kommt eine weitere Gefahrenquelle beim Lenken hinzu: Ungeeignetes Schuhwerk. Auf dem Weg vom Freibad nach Hause behalten viele gern gleich die Flip-Flops an. Ebenso gefährlich sind hohe Absätze und eher klobige Schuhe wie Bergschuhe. Bei den Badeschlapfen kann sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddern. Bei Highheels hat man mit der Ferse keinen Halt, und bei recht schweren Schuhen überhaupt kein Gefühl mehr für die Pedale.

Aber auch welche Schuhe man zu tragen hat, ist im Kraftfahrgesetz nicht explizit geregelt. Selbst Flip-Flops sind also nicht direkt verboten. Jedoch gilt auch hier: Passiert etwas, kann sich die Haftpflichtversicherung unter Umständen auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten berufen und die Zahlung verweigern. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind bei Unfällen denkbar. Empfohlen werden vom ÖAMTC geschlossene Schuhe aus festem Material, mit einer flachen, dünnen Gummisohle.

Fernsehen?

Ganz ähnlich verhält es sich auch mit dem Fernsehen im Auto. Das wird, ob am Navi-Bildschirm oder auf Extra-Displays, zwar immer beliebter, ist für den Fahrer aber natürlich eine enorme Ablenkung. Die Hersteller betonen strikt, dass ihre Auto-TVs nur Mitfahrer oder parkende Fahrzeuge gedacht sind. Schauen auf einer langen Fahrt aber etwa die Kinder, kann es schnell passieren, dass auch der am Steuer sitzende Elternteil einen Blick riskiert.

Lässt sich nachweisen, dass es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, wird die Versicherung in der Regel auch nicht für Schäden aufkommen. Der Fall ist anderen ablenkenden Nebentätigkeiten im Grunde gleich zu halten. Insgesamt zeigt sich: Wer wirklich meint, mit Ablenkungen beim Autofahren zurechtzukommen, wird nur in seltenen Fällen (Handy) vom Gesetz eingeschränkt. Empfehlenswert ist es aber sicher nicht.

Kommentare

aber wieder einmal typisch: die GRÜNEN sind da immer in VORDERSTER!!! front dabei, wenns ums verbieten geht. wie haben wir ALLE, die wir schon etwas älter sind, nur ohne diese oberlehrer überlebt ?????

am liebsten ist mir, wenn mir meine Freundin einen bläst.

ich rauch gleichzeitg eine und trink meinen to-go Kaffee

das ist einfach herrlich

Selbst unsere liebe Exekutive sehe ich öfters mit Handy oder Zigarette im Mund am Steuer. Also wenn´s selbst hier schon nicht klappt, warum dann bei der Bevölkerung??? Durch Beifahrer wird man genauso abgelenkt, darf jetzt niemand mehr mitfahren?! Jede sollte selbst entscheiden, ob Handy, Zigarette usw. am Steuer, wann dann was passieren sollte haftet man sowieso selber!!

Franz Strnad

Was nützt das schärfste Gesetz wenn es nicht kontrolliert wird? Selbst Buslenker sehe ich immer wieder beim Lenken mit dem Handy am Ohr obwohl eine Menge Menschen im Fahrzeug sitzen. Auch die Meldung an die Busfirma brachte nur beschwichtigende Antworten.
PKW-Lenker können scheinbar ohne Handy das Fahrzeug nicht betreiben.

Seite 1 von 1