Verfassungsgerichtshof - Aufregung um FPÖ-Kandidaten Hauer

Sieht Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft"

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Die Wochenzeitung "Falter" hatte am Samstag im Voraus über einen Vortrag Hauers aus dem Jahr 2010 berichtet, der zwei Jahre später auch in einer Schriftenreihe des Innenministeriums erschienen ist. Im Zusammenhang mit der Sicherheitsverwaltung und der Europäischen Menschenrechtskonvention rügte Hauer, der auch Burschenschafter ist, darin die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) "in Belangen der Fremdenpolizei".

Wörtlich meinte der angehende Höchstrichter demnach: "Der EGMR kann (..) getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat."

Der EGMR, so Hauer laut "Falter" weiter, "behindert die Sicherheitsverwaltung bei der Wahrnehmung ihres menschenrechtlichen Schutzauftrages". Und: "Dem EGMR ist der Vorwurf zu machen, dass er bei seinen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber straffälligen Fremden einseitig nur die grundrechtlich anerkannten Interessen des Fremden dem abstrakten Interesse an der öffentlichen Sicherheit, nicht aber den Grundrechten der Verbrechensopfer gegenüber stellt, wobei bei dieser Gegenüberstellung jedenfalls auch zu berücksichtigen ist, dass sich der Täter aus freien Stücken für den Rechtsbruch (und gegen die Menschenrechte anderer) entschieden hat, während das Opfer ungefragt Eingriffe in seine Menschenrechte hinnehmen musste."

NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak hält den von den Freiheitlichen favorisierten Hauer deshalb als Verfassungsrichter für untragbar. "Ich bin fassungslos", sagte Scherak am Samstag zur APA. Es gehe nicht an, dass ein Höchstrichter einem anderen Höchstgericht vorwirft, der Kriminalität Vorschub zu leisten, und es sei erschreckend, dass so etwas von einem Professor der Juristerei komme. Hauer habe im Hearing am Freitag schon fragwürdige Antworten zur Frage des Versammlungsrechts geliefert. Mit den nun neu aufgetauchten Aussagen sei Hauer für den VfGH "schlichtweg unwählbar", meinte Scherak. "Ich kann nur appellieren, so jemanden nicht zum Verfassungsrichter zu bestellen. Es gab im Hearing ausgezeichnete andere Kandidaten."

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