Kärntner Finanzjongleur
Auer-Welsbach aus Haft entlassen

War mehr als sechs Jahre in Haft - Restliche Strafe bedingt nachgesehen Graz

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Auer-Welsbach wurde Anfang 2011 zu acht Jahren Haft verurteilt. 2012 wurde er auch wegen eines Finanzvergehens schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bei Nichteinbringung zu einer Ersatzhaftstrafe von 270 Tagen verurteilt. Eine frühzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haft ist bei Häftlingen, die erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen, nicht selten. Das Vollzugsverhalten von Auer-Welsbach war allerdings nicht einwandfrei. So wurde er etwa bei einem Freigang betrunken am Steuer eines Autos erwischt, weswegen diese Vergünstigung auch wieder rückgängig gemacht wurde.

Auer-Welsbachs AvW-Gruppe war 2008 zusammengebrochen, rund 12.500 Anleger waren betroffen. Auer-Welsbach hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hatte, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt.
(Schluss) ton/jul

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