Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) hat neuerlich erklärt, es gebe keine Missstände in der Sonderanstalt Saualm. Zudem stellt er die Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft für das Asylwerberheim auf der Saualm infrage, wie er via Aussendung mitteilte. Seit 1. Juli hat die Volksanwaltschaft das Recht Einrichtungen, in denen es zu Anhaltungen kommt - neben Haftanstalten etwa auch Krankenhäuser, Kasernen oder Pflegeheime - auf die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen.
Das Quartier werde regelmäßig durch das Flüchtlingsreferat des Landes geprüft, es gebe keine nennenswerten Beanstandungen, betonte der Regierungschef. Asylwerber könnten das Heim jederzeit und uneingeschränkt verlassen und sich frei bewegen. Es könne auf der Saualm in keinem Fall von Anhaltung gesprochen werden. Die Volksanwaltschaft habe daher kein Recht, dort die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, so Dörfler.
Mehrere Beschwerden
Vonseiten der Volksanwaltschaft hieß es dazu, dass es Gegenstand ihrer Prüfung sei, ob es auf der Saualm zu Anhaltungen komme. Volksanwalt Peter Kostelka verwies im Ö1-Mittagsjournal auf mehrere Beschwerden, in denen neben unhaltbaren hygienischen Zuständen, Schimmelbefall und nicht adäquatem Essen auch von Anhaltungen die Rede sei. "Das heißt, dass Personen nicht das Haus verlassen dürfen entweder tags- oder auch nachtsüber, was in Abrede gestellt wird. Aber wir werden das kontrollieren", so Kostelka.
Kommentare
Ja Herr Dörfler,.... ...und sollte es dennoch Missstände geben, wird man später wieder von Ihnen zu hören bekommen: "Wenn ich nichts gewusst habe, dann deshalb, weil es nicht meine Aufgabe war, es wissen zu können.
Kennen wir mittlerweile. The same old tune again and again.