Selbstständige sind armutsgefährdet

SWV-Präsident warnt vor hohem Risiko - besonders Pflegekräfte sind betroffen

Der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) in der Wirtschaftskammer, Christoph Matznetter, warnt vor der vergleichsweise hohen Armutsgefährdung von Selbstständigen. Diese hätten ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie Unselbstständige und seien auch doppelt so oft "Working poor", sagte Matznetter am Dienstag vor Journalisten.

von Eine Pflegehelferin kümmert sich um eine alte Dame © Bild: Thinkstock

Das Medianeinkommen vor Steuern für ausschließlich selbstständig erwerbstätige Männer belaufe sich auf 15.171 Euro und für Frauen auf 8.788 Euro pro Jahr, verwies der SPÖ-Politiker auf Zahlen der Statistik Austria aus dem Jahr 2011. 12 Prozent der Selbstständigen seien armutsgefährdet. Selbstständige sind das neue Gesicht der Armut." Mehr als 55 Prozent aller heimischen Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU), 2013 waren es über 251.000 EPUs.

Speziell verwies der SWV-Präsident auf die prekäre Lage der rund 33.000 selbstständigen Pflegekräfte, die zumeist aus östlichen Nachbarländern stammen. Im Schnitt würden sie für die 24-Stunden-Betreuung nur zwischen 1.000 und 1.200 Euro bezahlt bekommen. Diese Frauen dürften nicht krank werden, weil es keinen Ersatz für sie gebe. Auch fehle es an Supervision für die Pflegekräfte. Eine Pflegeversicherung gekoppelt an die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer hält er für sinnvoll.

Österreichisches Sozialsystem unzureichend

Für Matznetter sind Selbstständige im Vergleich zu Unselbstständigen durch das österreichische Sozialsystem nicht ausreichend abgesichert. Erneut übte er Kritik an dem 20-prozentigen Selbstbehalt beim Arztbesuch, welche die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) einhebt. Dies sei "eine Chuzpe sondergleichen, eine Steuer auf Heilbehandlungen und Medikamente" einzuheben. Krankheit würde gerade bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) zu Existenzproblemen führen.

Für Unternehmer mit ein bis drei Personen fordert Matznetter ein Krankengeld bereits ab dem vierten Krankheitstag. Derzeit besteht der Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 20 Wochen.

Finanzieren will der SWV-Präsident die Abschaffung des Selbstbehalts und das Krankengeld ab dem vierten Krankheitstag mit der Streichung der verpflichtenden Selbstständigenvorsorge. Dies sei "Zwangssparen" und derzeit wären schon rund 100 Mio. Euro in der Kasse. Die Selbstständigenvorsorge führt beim Ende der selbstständigen Tätigkeit oder Antritt der Pension zu einer mit der "Abfertigung neu" für Dienstnehmer vergleichbaren Leistung. Durch die Exekution der SVA-Beiträge seien "die Folgekosten für das System sehr hoch", warnte Matznetter.

Kommentare

Arm und arbeitslos wird man in Österreich nur ohne Parteibuch von SPÖ oder ÖVP: Parteigünstlinge werden bei der Nationalbank, ORF, in den Ministerien/Ländern oder staatsnahen Betrieben (ÖBB & Co) lebenslang mit hochbezahlte Jobs versorgt.

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