Arbeitsrechtspaket ist durch

Welche Änderungen das neue Gesetzespaket für die Arbeitnehmer mit sich bringt

Der Sozialausschuss im Parlament hat den geplanten Änderungen im Arbeitsrecht mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetzespaket soll mehr Transparenz bei All-in-Verträgen, Einschränkungen bei Konkurrenzklauseln und flexiblere Arbeitszeiten bringen. Ruhezeiten im Hotel- und Gastgewerbe dürfen verkürzt werden. Dafür waren Regierung und alle Oppositionsparteien außer die Grünen.

von Fakten - Arbeitsrechtspaket ist durch © Bild: Westend61 / Rainer Holz/Corbis

Bei All-in-Verträgen soll in Hinkunft der Grundlohn am Lohnzettel angegeben werden. Konkurrenzklauseln sollen nur mehr bei Gutverdienern erlaubt sein - wenn das Monatsentgelt mindestens 20 Mal so hoch ist wie die tägliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit mindestens 3.100 Euro).

Flexiblere Arbeitszeiten

Flexibler werden sollen die Arbeitszeitregelungen: Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf um bis zu zwei Stunden überschritten werden, wenn es sich dabei um eine "aktive Reisezeit" handelt, also der Arbeitnehmer auf Anordnung des Chefs mit dem Auto fährt.

Lehrlinge über 16 Jahre sollen bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten dürfen, wenn passive Fahrzeiten - zum Beispiel aufgrund von Montagearbeiten - anfallen.

Ruhezeiten verkürzt

Für Tourismus-Saisonbetriebe soll der Kollektivvertrag einen verlängerten Durchrechnungszeitraum bei Ruhezeiten zulassen. Die tägliche Ruhezeit kann auf bis zu acht Stunden verringert werden, wenn solche Verkürzungen innerhalb der Saison bzw. unmittelbar nach der Saison ausgeglichen werden. Das ganze soll in einem eigenen Ruhezeitkonto erfasst werden.

Ausbildungskosten sollen nur mehr vier statt bisher fünf Jahre lang zurückgefordert werden können, zudem soll der Rückerstattungsbetrag künftig zwingend nach Monaten aliquotiert werden müssen.

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