Bei All-in-Verträgen soll in Hinkunft der Grundlohn am Lohnzettel angegeben werden. Konkurrenzklauseln sollen nur mehr bei Gutverdienern erlaubt sein - wenn das Monatsentgelt mindestens 20 Mal so hoch ist wie die tägliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit mindestens 3.100 Euro).
Flexiblere Arbeitszeiten
Flexibler werden sollen die Arbeitszeitregelungen: Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf um bis zu zwei Stunden überschritten werden, wenn es sich dabei um eine "aktive Reisezeit" handelt, also der Arbeitnehmer auf Anordnung des Chefs mit dem Auto fährt.
Lehrlinge über 16 Jahre sollen bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten dürfen, wenn passive Fahrzeiten - zum Beispiel aufgrund von Montagearbeiten - anfallen.
Ruhezeiten verkürzt
Für Tourismus-Saisonbetriebe soll der Kollektivvertrag einen verlängerten Durchrechnungszeitraum bei Ruhezeiten zulassen. Die tägliche Ruhezeit kann auf bis zu acht Stunden verringert werden, wenn solche Verkürzungen innerhalb der Saison bzw. unmittelbar nach der Saison ausgeglichen werden. Das ganze soll in einem eigenen Ruhezeitkonto erfasst werden.
Ausbildungskosten sollen nur mehr vier statt bisher fünf Jahre lang zurückgefordert werden können, zudem soll der Rückerstattungsbetrag künftig zwingend nach Monaten aliquotiert werden müssen.