Ab 1. Mai werden auch in Österreich und in Deutschland nach siebenjährigen Übergangsregelungen die Arbeitsmärkte für die Bürger aus den acht osteuropäischen Ländern, die erst 2004 der Union beigetreten sind, geöffnet. Damit können Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen, Esten, Letten und Litauer ohne Einschränkungen, das heißt ohne Ausländerbeschäftigungspapiere, in Österreich arbeiten. Österreichische Unternehmen hoffen ihren Bedarf an Fachkräften besser decken zu können.
Ein Großteil der qualifizierten Arbeitskräfte aus dem Osten ist allerdings schon im Westen. Experten erwarten daher vor allem mehr Pendler. Wegen der regionalen Nähe werden in erster Linie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und die Steiermark betroffen sein. Einig sind sich aber alle Experten: Den großen Ansturm wird es nicht geben.
Nach Schätzungen des Arbeitsmarktservice (AMS) werden 20.000 bis 25.000 zusätzliche Arbeitskräfte auf den heimischen Arbeitsmarkt drängen. Rund 40 Prozent oder rund 8.000 bis 10.000 Personen werden auf Niederösterreich entfallen, Oberösterreich geht von etwa 5.000 zusätzlichen Arbeitskräften aus, die Steiermark rechnet mit 2.000 Personen. Im Burgenland will man sich noch nicht festlegen, nur so viel: Einen Ansturm werde es sicher nicht geben, heißt es bei der AMS-Geschäftsstelle des Landes.
"Wir erwarten einerseits, dass es zu einem verstärkten Arbeitspendeln aus den näheren Einzugsgebieten kommen wird, andererseits, dass das vor allem Menschen mit niedriger bis mittlerer Qualifikation sein werden", so Martina Fischlmayr vom AMS Niederösterreich auf APA-Anfrage. Dabei werde es sich zum größten Teil um Tagespendler handeln. Sie können doppelt profitieren: Einer vergleichsweise hohen Entlohnung stehen niedrige Lebenserhaltungskosten in ihrem Heimatland gegenüber.
Ungarische Arbeitskräfte
Der größte Zustrom wird aus Ungarn erwartet. Dass sehr viele Tschechen nach Österreich kommen werden, glaubt die Landesgeschäftsführerin vom AMS Oberösterreich, Birgit Gersthofer, nicht. Denn im Nachbarland gebe es wie bei uns einen Mangel an qualifizierten Fachkräften. Darüber hinaus sei dort die Arbeitslosenrate eher gering (2010: 7,3 Prozent) und die Löhne im Vergleich zur Slowakei und Ungarn hoch.
Gesuchte Fachkräfte können bereits jetzt mit einer entsprechenden Bewilligung als Schlüsselarbeitskräfte in Österreich arbeiten. In diesem Bereich dürfte der Markt aus AMS-Sicht bereits zu einem Großteil ausgeschöpft sein. Für grenznahe Tagespendler könnte aber ein deutlich höheres Lohnniveau in Österreich einen Anreiz darstellen. Denn: Das Lohnniveau für einen Facharbeiter in der Slowakei liegt derzeit immer noch um 70 Prozent unter jenem in Österreich.
Kein Bedarf für Niedrigqualifizierte
Eine drohende "Überschwemmung" des Arbeitsmarktes mit Niedrigqualifizierten wird von den AMS-Experten jedenfalls nicht gesehen: Auf Nachfrageseite gebe es keinen großen Bedarf. Niedrigqualifizierte gelten als weniger mobil und würden aufgrund von Sprachbarrieren als weniger gut integrierbar eingeschätzt. Gute Sprachkenntnisse seien in allen Bereichen eine wichtige Voraussetzung für eine Tätigkeit in Österreich, auch im Niedrigqualifikationsbereich sei die fachliche Verständigung wesentlich.
Rechtlich gesehen bringt die Öffnung des Arbeitsmarktes nur eine wesentliche Änderung mit sich: Ausländerbeschäftigungspapiere sind künftig nicht mehr notwendig. Ein Stolperstein könnte aber die Anerkennung von Ausbildungen sein. Denn eine automatische Anerkennung erfolgt nur bei Berufsausbildungen, die im Berufsausbildungsabkommen aufgelistet sind, und das ist derzeit nur mit Ungarn, Deutschland und Südtirol der Fall. Die notwendige Anerkennung erhält der Betroffene im Wirtschaftsministerium.
Das AMS ist im Zuge der Öffnung ab 1. Mai nicht mehr für die Erteilung von Bewilligungen (Beschäftigungs- und/oder Entsendebewilligungen) zuständig: Damit werden durch das AMS auch nicht mehr die Einhaltung von lohn - und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Arbeitskräfte seitens der österreichischen Arbeitgeber kontrolliert. Diese Kontrollen fallen nun in den Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherungsträger und der Finanzpolizei.
(apa/red)