Anzeige in Scheinwohnsitz-Affäre

Die Vorgänge in Grafenwörth vor der Gemeinderatswahl beschäftigen nun die Justiz

von Ein Wähler schreitet zur Wahl. © Bild: iStockphoto.com/bizoo_n

Einige der Personen, deren Hauptwohnsitz sich eigentlich in anderen Gemeinden befindet, hatten zum Beispiel in der Musikschule oder auch an Adressen, die der Familie eines ÖVP-Gemeinderats zurechenbar sind, Nebenwohnsitze angemeldet. Darüber berichtete das Magazin “Profil” Anfang des Jahres. Heikel ist die Angelegenheit deshalb, weil in Niederösterreich Bürger bei Gemeinderatswahlen in mehreren Orten wählen dürfen, wenn sie dort jeweils einen Wohnsitz haben.

Wie News erfahren hat, beschäftigt diese Affäre nun die Justiz. Die zwei SPÖ-Gemeinderäte Günter Neubauer und Martin Eger haben über einen Anwalt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht. Dort bestätigt man den Eingang der Anzeige. Darin gehe es “um den Verdacht des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit Scheinmeldungen”. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat den Akt mit einem sogenannten Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergegeben. Ob die Justiz Ermittlungen aufnehmen oder die Angelegenheit einstellen will, ist nicht bekannt.

“Wir haben die Sachverhaltsdarstellung eingebracht, weil uns versprochen wurde, dass das Wahlrecht geändert wird”, erklärt Neubauer. Das sei bisher nicht geschehen. Der SPÖ-Gemeinderat fürchtet nun, dass die Problematik bei der nächsten Wahl wieder auftaucht. “Die Wahlbehörde hatte ihre Chance, den Fehler zu korrigieren”, meint Neubauers Kollege Eger. “Sie hat es halt nicht gemacht”.

Bürgermeister Riedl erklärte auf Anfrage, noch nichts über die Angelegenheit zu wissen. Auch würde er bei einem offenen Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Riedl ist nicht nur Bürgermeister, sondern auch Landtagsabgeordneter und oberster ÖVP-Gemeindevertreter Niederösterreichs.

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Kommentare

Da gibt es genug Beispiele. Jeder der sich in NÖ geweigert hat bekam wenig später sogenannte baubehördliche Überprüfungen vom Bürgermeister vorgeschrieben.

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