Bestechung nur bis € 100

Justizministerin Beatrix Karl präsentiert Vorschlag für neue Bestimmungen

von
Anti-Korruptionsregeln - Bestechung nur bis € 100

Das Justizministerium verweist auf die Vorgaben der UN-Konvention und die Konvention des Europarates gegen Korruption sowie die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), die die geltende Regelung nicht völlig erfüllt. Mit dem - am Freitag an die Klubs von SPÖ und ÖVP übermittelten - Vorschlag für ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 sollen die vor allem mit der Novelle 2009 entstandenen "Lücken" geschlossen werden.

Außerdem würden erstmals umfassend auch die Abgeordneten dem Korruptionsstrafrecht unterworfen. Denn bei Mandataren inländischer Parlamente (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, Gemeinderat) war bisher - anders als bei EU-Abgeordneten - nur Stimmenkauf bzw. -verkauf strafbar. Das Justizministerium schlägt vor, "aktive und passive Bestechung inländischer Abgeordneter in vollem Umfang, wie bei allen anderen Amtsträgern, strafbar" zu machen.

Geschenkannahme wieder strafbar
Wieder strafbar werden soll die Geschenkannahme von Ministern, Bürgermeistern etc. für pflichtgemäße Amtsgeschäfte (also z.B. eine Einladung für ein rasches Bauverfahren). Seit der Novelle 2009 war nur mehr strafbar, was auch im Dienstrecht verboten war. Ein solches haben aber nur Beamte und Richter, nicht aber Regierungsmitglieder. Das Justizministerium schlägt also vor, auch Amtsträgern ohne Dienstrecht die Geschenkannahme zu verbieten - und zwar von Geschenken mit einem Wert über 100 Euro.

Diese Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro soll auch für das "Anfüttern" gelten. Das Justizministerium unterstreicht in den Erläuterungen aber, dass es immer auf den konkreten Sachverhalt ankommen müsse - also darauf, wie sich "das Vorgehen aufgrund der gesamten Umstände" darstellt. So müsse es nicht "klassisches Anfüttern" sein, wenn ein Bauunternehmer dem Bürgermeister erst ein paar Flaschen Wein schenkt, ihn dann zum Essen einlädt etc. - wenn die beiden Brüder sind und der Bürgermeister gerade Geburtstag hat. Einladungen zu Veranstaltungen könnten "Dienst sein" mit dem einzigen Vorteil des freien Eintritts - oder bei entsprechenden "Hintergedanken" auch "vorsorgliche Bestechlichkeit".

Der vorgeschlagene Par. 306 Strafgesetzbuch "Vorsorgliche Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme" soll das Fordern, Annehmen, Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils sowohl für ein pflichtgemäßes als auch für ein pflichtwidriges "mögliches Amtsgeschäft" umfassen, die "vorsorgliche Bestechung" (Par. 307b) das Anbieten eines Vorteils für ein pflichtwidriges mögliches Amtsgeschäft. Für beide Delikte sind Strafen von bis zu zwei Jahren, bei einem Vorteil über 3.000 Euro drei Jahren und bei über 50.000 Euro sechs Monate bis fünf Jahre vorgesehen.

Staatsnaher Bereich wieder dabei
Auch der staatsnahe Sektor soll wieder ganz einbezogen werden. Die Beschränkung auf Betriebe, die "weit überwiegend Leistungen" für die öffentliche Hand erbringen - also nur mehr Unternehmen wie die Bundesimmobiliengesellschaft - soll fallen. Es sollen wieder wie vor 2008 alle Unternehmen erfasst werden, an denen die öffentliche Hand mindestens 50 Prozent hält bzw. die vom Rechnungshof geprüft werden. Außerdem sollen nicht nur wie früher leitende Angestellte und deren Mitarbeiter erfasst sein, sondern alle, die als Organ oder aufgrund eines Dienstverhältnisses mit dem Unternehmen tätig werden.

Einer GRECO-Empfehlung folgend schlägt das Justizministerium vor, die Strafdrohungen für Korruption in der Privatwirtschaft etwas zu verschärfen. Für Zuwendungen mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro soll eine Mindeststrafe von sechs Monaten und höchstens fünf Jahre Haft angedroht werden. Bisher sind nur bis zu zwei Jahre bzw. bis zu drei Jahre bei einem Vorteil von mehr als 3.000 Euro vorgesehen.

Auch Privatwirtschaft?
Außerdem wird angeregt, die Privatwirtschafts-Delikte (Par. 168 c und d) als Par. 309 (Geschenkannahme und Bestechung Bediensteter oder Beauftragter) in den 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches einzugliedern, in dem das Strafrecht für den öffentlichen Bereich geregelt ist. In dessen Titel sollte man, regt das Justizministerium an, "Korruption" aufnehmen, sodass er künftig "Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte Delikte" hieße.

Kommentare

bitte............ schicken sie diese Frau zu einer \'Typenberatung\' bzw. neuen Friseur, - schaut ja grauslich aus !!

Geringfügig 100 Euro als geringfügige Summe bezeichnen zeigt, in welchem Paralleluniversum Frau Karl lebt. Wenn es nur ein Cent ist, der angenommen wird, so ist es Korruption. Da darf es keine fließenden Grenzen geben. Ein bisschen schwanger gibt es ja auch nicht.
http://gedaunknsplitta.blog.de

100 Euro Warum brauchen Beamte Geschenke um bis zu 100 € ? Sind Beamte nur bereit ihren Job anständig zu machen wenn \'geschmiert\' wird ?

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ihr Gesetzentwurf der Diversion wie festertreu meint diese Dame sollte ihr Amt zur Verfügung stellen wegen Unfähigkeit. Sind die Politiker echt schon so abgehoben das sie nicht sehen was Missbrauch ist? Scheint so - Weg mit diesen Leuten die in die Politik gerutscht sind und sofort das Volksbewusstsein vergessen haben . Hallo gehts noch? Anfüttern VERBOTEN - Ihr bekommt einen Lohn den Ihr MISSBRAUCHT wenn Ihr euch ANFÜTTERN lässt ihr ...........

rotra melden

A` Linke! ... Warum werd ich das Gefühl nicht los das sich da die Beamten schon wieder ein Hintertürl offenlassen?
Was passiert wenn sich ein Beamter dann mit 8000 x 100 Euro Scheinen "anfüttern" lässt?

rotra melden

Re: A` Linke! .... von verschiedenen Personen natürlich!

Diese Dame........... ........ist wirklich gegen eine Wand gelaufen, anders ist ihr Gesetzentwurf der Diversion nicht erklärbar. Wieder mal ein Beispiel der Unfähigkeit dieser Ministerin !!

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zum Thema Korruption wenn ich die Anzahl der Menschen hernehme, die ich allein kenne, für die 100 Euro
wirklich viel Geld ist, ist es wirklich unverschämt soetwas überhaupt zur Debatte zu bringen.
Die Politik ist menschenwirklichkeitsfremd und unterschätzt die Masse der es wirklich bald reichen wird und dann...vorsicht
wie sagte seneca schon...meide die masse
Vor allem: Geschenke bis 100 Euro....da kriegst ja gar nix mehr gscheits dafür..jeder von uns hat mindestens einen Bekannten der ein Geschäft hat...und jedes Jahr Weihnachtsgeschenke von diversen Firmen bekommt...sogenannte Werbegeschenke - da geht sich nichts mit 100 Euro aus:)

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Android Handy Im Jänner kaufte ich ein vertragsfreies Android Hand um 109.-EUR.
In ein paar Monaten wird es dieses sicher schon für 99,-EUR geben.
Super Ding mit 480x320 Bildschirm, Radio, Navi, Mobiles Internet zu WLAN

wheeler1
wheeler1 melden

100 Euro-Grenze Mal vorweg: Anfüttern: Naja, die "Katzi" hätte da nichts dagegen. Die is so dürr, dass sie jeden Augenblick zu zerbrechen droht. Lugner muss schon aufpassen, dass er sie nicht versehentlich erdrückt; bei seinen, durch Senilität ausgelösten, Posen.
Naja, jetzt darf man bloss Kugelschreiber oder Radiergumme schenken. Irgendeinen "Hansel" zum Essen einladen geht überhaupt nimmer und dem Häupl a paar Viertl und das Taxi zahlen, damit er heimkommt zu seiner Holden is auch schon strengstens verboten. Ich könnt ja am nächsten Tag von ihm die Genehmigung für meinen 500m2 Schrebergarten einfordern, oder ein Standl beim Christkindlmarkt billiger wollen. Naa, des geht net... A Packerl Tschick für die Nikotingefärbten Hände mancher Politiker is bald auch nimmer drin. Wie soll i da mei Gschäft mochen?

mundl66 melden

wie soll i mei Gschäft mochen ? wie alle anderen auch !
Parkscheine, Tankgutscheine, Billakarten mit Guthaben, Tennis/ Golf vereinsmitgliedschaften.
Wellnesswochenende oder für Angehörige ein Auto zur Verfügung stellen.
Gratis Um-Zu Bauten machen.
Dabei aber vom DB immer die 5% beachten !!! wo komm ma denn sunst hin ?

Schmiere bis die Fetzen fliegen, Schmiere von 8 bis um sieben =()

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