Versuchte Mitwirkung am Selbstmord
Für das "Verbrechen der versuchten Mitwirkung am Selbstmord" drohen dem Beschuldigten sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Deutsche, der im Salzburger Flachgau wohnt, "hat laut Anklage über ein einschlägiges Internetforum einen illegalen Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten betrieben - insbesondere mit Antidepressiva und Beruhigungsmittel", erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Thomas Wegleiter.
Anweisungen für den "gelungenen" Selbstmord
Am 26. Februar 2004 übersandte der Deutsche auf Wunsch seines Landsmannes per Post ein Päckchen mit den verschiedenen Arzneimitteln im Wert von 300 Euro und gab detaillierte Anweisungen zur Durchführung des Selbstmordes. Zuerst sollte man noch Alkohol zu sich nehmen, lautete sein Tipp. "Wenn sie wirklich sterben wollen, dann wird es klappen." Der Lebensüberdrüssige befolgte die Erläuterungen, wurde zum Glück aber gerettet.
Illegaler Arzneimittelhandel
"Wegen des illegalen Arzneimittelhandels, der in Österreich nur verwaltungsrechtlich strafbar ist, wird der Beschuldigte durch die deutsche Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt", so Wegleiter. In Deutschland sei dieses Delikt gerichtlich strafbar. Der Computer des Deutschen wurde Anfang dieses Jahres von Salzburger Kriminalbeamten beschlagnahmt. (apa/red)