Teure Schnäppchen

Darf man reduzierte Ware umtauschen? Welche Rechte haben Konsumenten?

Im Ausverkauf erwerben wir oft Sachen, die wir gar nicht brauchen - und wollen sie umtauschen. Geht das?

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Fakten - Teure Schnäppchen

Die Preise purzeln von Jahr zu Jahr früher. Modeketten und Boutiquen verkaufen Sommermode bereits Mitte Juni ab. Es scheint, dass es den regulären Schlussverkauf am Ende des Sommers gar nicht mehr gibt. Aber nicht nur bei Schuhen, Blusen oder Shirts fallen die Preise. Auch Möbelhäuser und größere Elektronikgeschäfte locken regelmäßig mit verbilligter Ware.

Sale-Schilder ködern die Kunden. Was viele nicht wissen: Manche Unternehmen lassen für den Ausverkauf extra billiger produzieren. Experten raten daher, bei der Schnäppchenjagd besonders auf die Qualität zu achten, da diese Ware oft von niederer Güteklasse ist. Beim Sale-Shopping aber setzt der Verstand gerne aus. Schnäppchen bringen Konsumenten immer wieder dazu, Dinge zu kaufen, die sie nicht brauchen. Zu Hause lässt der Kaufrausch meist nach, und manch einer stellt sich die Frage: Brauche ich die neuen Luxusschuhe wirklich? Hatte das T-Shirt auch im Shop schon den Riss? Wie sieht es mit meinen Rückgabe-und Umtauschrechten aus?

Geschäfte tauschen freiwillig um

Viele Konsumenten sind davon überzeugt, dass es ein allgemein gültiges Recht auf Umtausch gebe. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. "Es gibt kein Gesetz, das den Umtausch von Waren regelt, und somit auch keinen gesetzlichen Anspruch", sagt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation. "Wenn Geschäfte immer wieder bereit sind, Waren zurückzunehmen, ist das reine Geschäftspolitik und Höflichkeit den Kunden gegenüber. Der Händler kann zu kleine Schuhe zurücknehmen und gegen ein anderes Paar austauschen, er muss aber nicht." Ausnahmen gibt es bei beschädigter Ware. Zwei Jahre hat der Kunde Zeit, mangelhafte Produkte zu reklamieren, so will es die gesetzliche Gewährleistung. "Auch wenn beim Regal das Schild 'Vom Umtausch ausgeschlossen' steht, haben Sie bei mangelhafter Ware das Recht darauf", sagt Ecker.

Doch Achtung: Selbst der Umtausch von kaputten Produkten ist nicht immer möglich. Nicht auf die sogenannte Gewährleistungspflicht des Händlers können sich Kunden berufen, wenn Ware extra reduziert wurde, weil sie mangelhaft war. Wer also ein T-Shirt mit aufgerissener Naht, egal bei welchem Shop, zum kleinen Preis erwirbt, kann sich später nicht aufregen, dass es beschädigt ist, und sich auf das sogenannte Gewährleistungsrecht berufen. Die gute Nachricht: Die meisten großen Geschäfte sind sehr großzügig und erlauben, Ware auch bei Nichtgefallen zu reklamieren -vor allem dann, wenn es auf der Rechnung steht oder der Verkäufer bestätigt, dass die Ware umgetauscht werden kann. Zur Sicherheit ist es immer gut, sich diese Vereinbarung auf der Rechnung vermerken zu lassen. Viele bekannte Labels wie die internationalen Modeketten H&M, Zara, Marc O'Polo, Humanic oder Esprit haben auf ihren Homepages fast durchgehend Sale-Buttons. Hier gelten allerdings andere Regeln als beim Einkauf direkt im Geschäft: Es besteht generell ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. "Dieses Recht gilt beim Onlineshopping immer", sagt Isabella Mittelstrasser von der Arbeiterkammer Niederösterreich, "ganz egal, ob Sie ein Produkt regulär oder im Ausverkauf erstanden haben. Denn man kann die Ware ja erst bei Erhalt prüfen." Von diesem Rücktrittsrecht ausgenommen sind allerdings entsiegelte CDs und DVDs oder Tickets.

Konsumentenschützer raten außerdem dazu, vor dem Drücken des "Bestellen"-Buttons noch auf versteckte Nebenkosten wie Versandspesen zu achten. Sonst wird das vermeintliche Schnäppchen unter Umständen teurer als regulär gekauft.

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